Sitzungssaal Weidenberg

Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Marktgemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 15.01.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 20.11.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung technischer Hilfeleistungssatz FF Weidenberg, Vergabe Angebot

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung eines technischen Hilfeleistungssatzes – akkubetrieben – für den Markt Weidenberg wird an die Fa. Ludwig Feuerschutz GmbH vergeben. Ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken ist zu stellen.


Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe Außenanlagen

Beschluss:

Der Auftrag für die Außenanlagen wird an die Firma Garten Richter aus Glashütten zum Angebotspreis vergeben.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten der FF Lankendorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:


Der in der Mitgliederversammlung am 04.01.24 gewählte Christian Stake wird zum Kommandanten der FF Lankendorf-Ützdorf bestellt.


Widmung öffentliche Verkehrsfläche auf Fl.Nr. 39, Gemarkung Lehen, zu Parkflächen

Beschluss:


Die entlang der Ortsstraße Lehen neu zu befestigenden Privatflächen auf Fl. Nr. 39, Gemarkung Lehen, werden zu einer öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet. Die Zustimmung des Eigentümers wird vorausgesetzt. Eine Widmungsbeschränkung zur Sicherstellung der Nutzung der Gaststätte Haller bzw. Hausnummer 6 wird ausgesprochen.

Beim Eigentümer verbleiben die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungspflicht für eine verkehrssichere und ordnungsgemäße Nutzung der Verkehrsfläche.

Eine Vereinbarung hierüber ist abzuschließen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2022

Beschluss:


Der Jahresabschluss 2022 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.301.612,39 €

Jahresverlust 2022  29.509,77 €

Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.  

Zukünftige Gewinne der Wasserversorgung der Marktgemeinde Weidenberg werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 20.935,64 € wird aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 20.11.2023

Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Gebührensätze Schmutzwasser und Niederschlagswasser                           

Beschluss:


Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027. Die jährliche Niederschlagswassergebühr wird pro qm reduzierter Grundstücksfläche ab 01.01.2024 auf 0,21 EUR festgesetzt. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 2,66 EUR festgesetzt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Dauerdurchfluss

    bis          4 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        16 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    16 m³/h        225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Nenndurchfluss

    bis          2,5 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis          6 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    10 m³/h        225,00 EUR/Jahr


Antrag UW; Wärmeplanung Markt Weidenberg                   

Beschluss:


Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Das Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat 80 Empfehlungen zur Einarbeitung vorgelegt. Wann das notwendige Landesgesetz vorgelegt wird, steht noch nicht fest. Da aus diesen Gründen Beschlussreife noch nicht gegeben ist, wird der Antrag abgelehnt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 30.10.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen                       

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.09.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe, Erneuerung der Steuerungstechnik der Kläranlage Döhlau          

Beschluss:

Die Firma utp erhält den Auftrag zur Erneuerung der Steuerungstechnik gemäß ihrem Angebot vom 11.08.2023.


Vergabe; Kanalsanierung in Sophienthal                       

Beschluss:

Die Firma Schnurrer als wirtschaftlichster Bieter erhält den Auftrag zur Kanalsanierung mittels Inliner in Sophienthal, Baugebiet Wiesäcker.


Krisenvorsorge-Stromausfall, Internetanbindung Handlungsfähigkeit der Verwaltung per Satellit                               

Beschluss:

Die Installation der Sat-Anlage zur krisensicheren Kommunikation der Verwaltung mit dem LRA Bayreuth wird in Auftrag gegeben. Die Bandbreite der Übertragungsgeschwindigkeit soll leistungsfähig sein und wird für 10 Gbyte Upload und 50 Gbyte Download in Auftrag gegeben.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lehen; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:


Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Lehen“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Lehen“. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden

kann.


2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen 2“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss                       

Beschluss:


Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht vom 30.10.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.


Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser im Umfeld des neuen Feuerwehrgerätehauses Untersteinach

Beschluss:


Der Markt Weidenberg beantragt beim Landratsamt Bayreuth die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Feuerwehrgelände Untersteinach und der Erschließungsstraße in die Warme Steinach und die Anlagengenehmigung nach § 36 WHG (60 m Bereich der Warmen Steinach) mit den Unterlagen des Ing. Büro Seuss.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 09.10.2023

Sicherstellung Wasserversorgung Weidenberg; Überarbeitung Wasserschutzgebiet                      

Beschluss:


Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Maßnahmen zur Überarbeitung des Wasserschutzgebietes und der Schützbarkeit der Quelle sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Um einen Überblick über die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung zu erhalten, sind Angebote für die Erstellung eines Strukturkonzeptes einzuholen.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 31.07.2023 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Betriebsrentenstärkungsgesetz; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung

Beschluss:

Die Möglichkeit des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung wird eingeführt.


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss    

Beschluss:


Der Markgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden durchzuführen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 11.09.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.07.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Sachstand Gemeindechronik; Vortrag Prof. Hiery

Beschluss:

Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Arbeiten sind fortzusetzen. Dabei sind die neuen Erkenntnisse fundamentiert in Schrift und Bild einzuarbeiten.


Baugebiet "Wohngebiet Ahornstraße"; Erschließung und Vermarktung

Beschluss 1:

Der Gesamt-Kaufpreis für das Baugebiet „Wohngebiet Ahornstraße“ wird auf 197,00 €/m² festgelegt. Die Erschließungskosten sollen vollständig über Ablösevereinbarungen in den Kaufverträgen abgegolten werden. Für die Herstellungsbeiträge soll eine Ablöse gemäß den satzungsrechtlichen Regelungen für eine Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,6 erfolgen.

Beschluss 2:

Die Ausgaben für die Herstellung der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung sind nach Abschluss der Maßnahme im Anlagevermögen aufzunehmen. Ebenso der Ablösebetrag für die Herstellungsbeiträge. Der Restbetrag wird dem Anlagevermögen als „zuwendungsähnliches Entgelt (aus EV)“ gutgeschrieben.

Beschluss 3:

Die Verwaltung wird mit der Vermarktung der gemeindlichen Bauparzellen beauftragt. Folgende Vergabekriterien werden gebilligt:

a)
Familienstand / Anzahl Kinder (bis einschl. 10 Jahre) im Haushalt

Verheiratete/Verwitwete/Geschiedene/Alleinerziehende/                0 Punkte

Eheähnliche Lebensgemeinschaft ohne Kind

mit 1 Kind                                                                                                      10 Punkte

mit 2 Kindern                                                                                                15 Punkte

mit 3 Kindern und mehr                                                                             20 Punkte

b) Eigen bebaubare Grundstücke zu Wohnzwecken sowie Wohneigentum:

Eigenes Haus/eigener Bauplatz                                                                  0 Punkte

Eigentumswohnung (für Wohnzwecke zu klein)                                       5 Punkte

Kein Eigentum (das zu Wohnzwecken dient)                                           10 Punkte

c) Erster Wohnsitz / früher Erstwohnsitz / (je Antragsteller lediglich eine Person)

bis   5 Jahre                                                                                                  10 Punkte

bis 10 Jahre                                                                                                  15 Punkte

ab  10 Jahre                                                                                                 20 Punkte

d) Durchschnittsalter Erwachsene

bis 30 Jahre                                                                                                  10 Punkte

bis 25 Jahre                                                                                                  15 Punkte

Arbeitsplatz in der Vgem. Weidenberg (je Antragsteller lediglich eine Person) 5 Punkte

Der erste Bürgermeister wird unter Einhaltung der Vergabekriterien ermächtigt, Reservierungsvereinbarung abzuschließen. Bei Abweichungen entscheidet der Marktgemeinderat.


Kündigung Pachtvertrag TF Fl. Nr. 530/2, Gemarkung Lessau

Beschluss:

Die Kündigung des Pachtvertrags vom 26.04.2017 über die Teilfläche Fl.Nr. 530/2, Gemarkung Lessau (Fischhälterung), zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zur Kenntnis genommen. Der Kündigung zum 31.12.2026 wird zugestimmt.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Hier fällt nichts an, da keine nichtöffentlichen Prüfungsfeststellungen getroffen wurden.


Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Bereich Ützdorf - Antrag auf Erweiterung des Gebiets

Beschluss:

Der Erweiterung des Gebiets um 7 ha wird zugestimmt. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Bereich Neunkirchen (Fl. Nr. 234, Gemarkung Neunkirchen am Main)

Beschluss:

Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Beantragung Förderung nach RZWas, Strukturkonzept

Beschluss:

Der Markt Weidenberg hat im Zuge der Dringlichkeit die Förderung eines Sanierungs- und Strukturkonzepts für die Kläranlage Weidenberg nach der RZWas 2021, Fördergegenstand 2.2.5., beantragt. Mit der Beantragung im Zuge der Dringlichkeit besteht Einverständnis.


Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 31.07.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.06.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung bzw. Leasing Fahrzeug für Winterdienst              

Beschluss:

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Verträge nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit abzuschließen.


Erschließung Baugebiet Ahornstraße in Weidenberg, Vergabe              

Beschluss:

Der Auftrag für die Erschließungsbauarbeiten Baugebiet Ahornstraße wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Markgraf aus Weiden, vergeben.


Erneuerung der Heizung, Rathaus                      

Beschluss:

Der Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus Weidenberg wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hopf aus Bayreuth vergeben.

Eine Entscheidung für ein weiteres Vorgehen bzgl. der Heizungsanlage Gebäude In der Au 5 wird abgewartet.


Sachstand Aussegnungshalle; Offenlegung finanzieller Verhältnisse,

Nachfinanzierung                               

Beschluss:

Dem Antrag wird stattgegeben. Auszahlung erfolgt nach Haushaltslage. Eine Gebührenkalkulation mit dem Ziel, die Anlage kostenrechnend zu betreiben, ist vorzulegen.




Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Fortschreibung

Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau                   

Beschluss:


Mit dem Abschluss der Fortschreibung der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 17.07.2023

Bauvoranfrage Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth; Bebauungsvorschlag für 3 Häuser innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung „Rügersberg“                   
Beschluss:

Zu den im Rahmen der Bauvoranfrage gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Mit Hinweis auf den Beschluss des Bauausschusses wird die Bebauung mit 3 Wohngebäude als vereinbar mit der Außenbereichsatzung angesehen. Mit der Baugestaltung besteht grundsätzlich Einverständnis. Auf eine ortsbildeinfügende Gestaltung ist zu achten.
2. Mit beiden Varianten für die Platzierung der Garagen/Carport besteht Einverständnis.
3. Mit dem geplanten Entwässerungskonzept besteht grundsätzlich Einverständnis.
4. Mit der Lage des Versickerungsbeckens besteht Einverständnis. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Insbesondere auf den eingeschränkten Winterdienst wird hingewiesen. Auf den Eigenschutz vor Hangwasser wird hingewiesen. Es darf dabei keine Verschlechterung für Nachbargrundstücke entstehen.
5. Mit der Lage der Ausgleichsfläche besteht Einverständnis. Details zur Gestaltung sind mit der UNB abzustimmen.
6. Über die Erteilung einer Befreiung von der LSG-Verordnung entscheidet das Landratsamt Bayreuth.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.07.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.05.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Brücke über den Hammermühlgraben im Ortsbereich Hammergasse in Untersteinach, BW 18; Verbesserungsmaßnahme, Vergabe
Beschluss:
Die Alternative soll alsbald, je nach Lieferdauer der Beton-Rechteckrohre, vollzogen werden.


Erweiterung und Neugestaltung Bauhof; Vergaben                   
Beschluss:
Der Auftrag für den Rückbau Mauerwerk usw. wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Plannerer aus Pullenreuth, zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Stahlbauarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Metallbau Raps aus Untersteinach, zum Angebotspreis vergeben.


Globalberechnung Verbesserungsbeiträge Wasser; Auftragsvergabe           
Beschluss:
Im Hinblick auf die bereits erfolgten Beauftragungen wird die Berechnung und Prüfung der Verbesserungsbeiträge für den Bereich der Wasserversorgung an das Büro Dr. Schulte/Röder, Kommunalberatung, vergeben.


Fortführung Sprach-Kitas; Finanzierung, Personalstelle                   
Beschluss:
Das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird für den Bereich der Einrichtung In der Au 22, Weidenberg, fortgesetzt. Das Beschäftigungsverhältnis ist bis 31.12.2024 fortzuführen. Eine Nachbesetzung von Sprachfachkraftstellen erfolgt nicht.


Bebauungsplan „Wacholderich II“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wacholderich II“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wacholderich II“ in der Fassung vom 17.07.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist durch den ersten Bürgermeister zu vollziehen.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Marktes Weidenberg                           
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und
Behandlung der Niederschriften   
Beschluss zu a):

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):

Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das  Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):

Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.05.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 20.03.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Auftragsvergabe Globalberechnung Herstellungsbeiträge

Beschluss:

Gemäß den Angeboten vom 22.12.2022 erhält das Büro Dr. Schulte/Röder, Kommunalberatung, den Auftrag zur Erstellung der Globalberechnung zum Nachweis der Angemessenheit der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Weidenberg sowie der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg.


Grundstücksangelegenheiten; Endabrechnung KFB

Beschluss:

Wasserversorgung:

Die Ausgaben für die Herstellung der Wasserversorgung sind im Anlagevermögen aufzunehmen. Diese wurden durch Einnahmen zu 100% gedeckt.

Abwasserentsorgung:

Die Ausgaben für die Herstellung der Abwasserentsorgung sind im Anlagevermögen aufzunehmen. Diese wurden durch Einnahmen zu 100% gedeckt.


Baugebiet Ahornstraße, Vergabe Leistungsphasen 5-9, Ingenieurbüro Schultes Grafenwöhr

Beschluss:

Die Leistungsphasen 5-9 werden an das Ingenieur-Büro Schultes aus Grafenwöhr vergeben.


Vergabe von Ingenieurleistung Energieeinsparung

Beschluss:

Dem Büro ATM wird der Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Kommunalrichtlinie erteilt.


Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Michael Albani, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Herr Michael Albani wird als Listennachfolger der FWG für Gemeinderat Dr. Martin Siebentritt in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.


Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Michael Albani, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)

Marktgemeinderatsmitglied Michael Albani leistet den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).


Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens des Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt aus dem Marktgemeinderat

Beschluss:

Gemeinderat Michael Albani übernimmt die Ausschusssitze des ausgeschiedenen Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt vollständig und unverändert.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.04.2023

Breitbanderschließung, Sachvortrag Breitbandberatung Bayern

1. Beschluss:

Für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.

2. Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Ausbauumfang zu. Die Beratungsfirma Breitbandberatung Bayern GmbH wird beauftragt, die Module 3 und 4 auf dem Portal des Breitbandzentrums einzustellen und das Auswahlverfahren auf der Plattform aumass abzuwickeln. Nach Ablauf des Auswahlverfahrens werden dem Gemeinderat das Ergebnis der Angebotsbewertung sowie eine Vergabeempfehlung vorgelegt. Wertungskriterien eigehender Angebote: Wirtschaftlichkeitslücke 100%. Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke 1,0 Mio €.


Bergrecht Sonderbetriebsplan zum Betrieb einer Brecheranlage in der Tongrube Würnsreuth, Gemarkung Lessau

Beschluss:

Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Einwände erhoben. Eine Erschließung des Geländes über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Auf folgende Punkte ist zu achten:

Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass es nicht zur Abschwemmung/Versickerung von belasteten Material/Schwämmwässern kommt. Der Abtrieb von Feinsedimenten muss ausgeschlossen sein. Auf den Bachmuschelbestand darf der Betrieb keine negativen Auswirkungen haben. Es muss beim Betrieb des Brechers und der Lagerung des gebrochenen Materials sichergestellt werden, dass es zu keinen Abschwemmungen kommt und dass der pH-Wert des eingeleiteten Oberflächenwasser ins Gewässer nicht erhöht wird.

Darüber hinaus werden keine Einwände erhoben.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Bereich Ützdorf (Fl. Nr. 211 und 208, Gemarkung Lankendorf)

Beschluss:

Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.

Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Fl. Nr. 1031 und 1032, Gemarkung Weidenberg)

Beschluss:

Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.

Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten

Beschluss:

Herr Daniel Schiener wird mit sofortiger Wirkung widerruflich zum Gewässerschutzbeauftragten des Markes Weidenberg bestellt.


Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor

Beschluss:

Der Markt Weidenberg fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.


Bericht des Seniorenbeauftragten Manfred Tölzer


Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg des Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt gem. Art. 19 Abs. 1 GO

Beschluss:

Dem Antrag des Gemeinderats Dr. Martin Siebentritt auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit Wirkung zum 01.05.2023 stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 20.03.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.02.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte

freigegeben:

Städtebauförderung Markt Weidenberg; Sonderfond Innenstädte Beleben;

Optimierung des Wegenetzes; Vergabe

Beschluss:

Der Auftrag wird an das Büro AGS aus München zum Angebotspreis vergeben.


Kostenbeteiligung Beschaffung Vorreinigungswaschmaschine für die Atemschutzgeräte und

PSA in der Atemschutzpflegestelle des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Im Rahmen der abgeschlossenen Zweckvereinbarung mit den Mitgliedsgemeinden der VGem. Weidenberg zum Betrieb einer Atemschutzpflegestelle wird die Übernahme der Restkosten für den Markt Weidenberg zur Anschaffung einer Vorreinigungswaschmaschine für persönliche Schutzausrüstung beschlossen.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Baugebiet Ahornstraße - Vorstellung Erschließungsplanung

Beschluss:


Mit der vorgestellten Erschließungsplanung besteht Einverständnis. Auf deren Grundlage ist die Ausschreibung zu erstellen.


Bebauungsplan "Wacholderich II", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss

Beschluss:


Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wacholderich II“ vom 20.03.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung

Beschluss:


Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.


Fortführung Haushaltskonsolidierung

1. Beschluss:


Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargelegten Berechnungen liegt das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs – bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) bei maximal 100 %. Dies wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 umgesetzt und der Haushalt 2023 entsprechend beschlossen.


Zur Problematik Zuordnung Wasser/Abwasser verweisen wir auf den Hinweis im Sachverhalt. Der Marktgemeinderat Weidenberg gibt die Absichtserklärung ab, die geforderten Bedingung einzuhalten.

2. Beschluss:


Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028

Beschluss:


Gegen die vorgeschlagenen Bewerber bestehen keine Einwände oder Ausschlussgründe.

Die Bewerber der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sind dem Amtsgericht Bayreuth nach öffentlicher Bekanntgabe zu übermitteln.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 14.02.2023

Behandlung und Beschlussfassung des nachfolgenden Bauantrags im Marktgemeinderat anstelle Bau- und Umweltausschuss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat behandelt aufgrund der Tragweite und Bedeutung der Angelegenheit den Bauantrag „Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg, Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise“ anstelle des Bau- und Umweltausschusses.

 


Bauantrag Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg;

Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise

Beschluss 1:

Der Erteilung der beantragten Befreiung von der Art der baulichen Nutzung wird nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange in Bezug auf den Gebietserhaltungsanspruch würden dadurch verletzt werden. Der Anwendungsbereich der Sonderregelung des § 246 Abs. 10 und 11 BauGB ist nicht eröffnet. Das Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird versagt.



Beschluss 2:

In jedem Fall sind im Hinblick auf die bestehenden Ängste der Bevölkerung Dokumente vorzulegen bzw. wird hiermit eingefordert:

  1. Durch das LRA, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept.
  2. Durch das LRA ein aussagekräftiges Integrationskonzept.
  3. Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Belegungen (vgl. Stadt Waischenfeld).

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 16.01.2023

Bauantrag Fl. Nr. 447, Gemarkung Untersteinach;

Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle mit PV-Anlage




Bauantrag Fl. Nr. 78, 123/2, 123/4, 123/5, 123/6, Gemarkung Untersteinach;

Errichtung von Lager- und Produktionshallen mit Zwischenbau




Bauantrag Fl. Nr. 274, Gemarkung Lessau;

Neubau eines Mehrzweckraums am vorhandenen Wohnhaus

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 16.01.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 07.11.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Neubau Feuerwehrgerätehaus Steinachtal; Sachstand und weiteres Vorgehen



Beschluss:

Das Vorhaben soll anhand der vorgestellten Planungen weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot der KFB Baumanagement GmbH für die Finanzierungs- und Bauträgerschaft einzuholen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2021

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2021 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.454.886,39 Euro

Jahresgewinn 2021: 23.888,36 Euro

Der Jahresgewinn 2021 wird zur Tilgung bestehender Verlustvorträge verwendet.

Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 45.211,71 Euro wird aus der Allgemeine Rücklage ausgeglichen.


Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 392, Gemarkung Görschnitz

Beschluss:

Dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 392, Gemarkung Görschnitz, wird nicht zugestimmt. Der Außenbereichscharakter soll erhalten bleiben.


Antrag auf Förderung von Kanal- und Wasserleitungserneuerung nach RZWas 2021

Beschluss:

Der Markt Weidenberg verpfl ichtet sich, in den nächsten Jahren Wasser- und Abwasserleitungen zu sanieren bzw. zu erneuern. Im Abwasserbereich soll vordringlich auf die Beseitigung der Fremdwassereinleitungen hingewirkt werden. Dazu sollen Fördermittel nach der RZWas 2021 beantragt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 05.12.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.10.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Verpachtung Eschighaus

Beschluss:

Dem Aufhebungsvertrag zum 31.12.2022 sowie der Ausschreibung und Neuverpachtung mit einem monatlichen Nebenkostenaufschlag von 100 Euro wird zugestimmt.




Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.




Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Billigungsbeschluss

Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 05.12.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.




Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der

Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Wacholderich II“, Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wacholderich II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und frühzeitige Beteiligung von Bürgern und der Träger öffentlichen Belange durchzuführen.




Geplante Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag von Vorranggebieten für die Windenergienutzung

Beschluss 1:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Höhenweg Bocksleite. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 2:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Pensen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 3:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Sophienthaler Forst. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 4:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Ochsenholz B22. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 5:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Kattersreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 6:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Gossenreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.


Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau

Beschluss:

Mit dem Abschluss der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 1 (22205-4) und das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.




Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der FF Steinachtal nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Philipp Minier, Untersteinach, wird zum Kommandanten der FF Steinachtal bestellt. Die erforderlichen Lehrgänge liegen bereits vor.

Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Lukas Schöffel, Untersteinach, wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Steinachtal bestellt.

Der erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule nachzuholen, da sonst diese Bestätigung ihre Wirksamkeit verliert.




Antrag auf Förderungen nach der Kommunalrichtlinie

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen und die dazu benötigten Schritte einzuleiten.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.10.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 26.07.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Vergabe von Ingenieurleistung; Wasserrecht Mischwasserbehandlung im Einzugsgebiet der Kläranlage Neunkirchen

Beschluss:

  1. Die vom Ingenieurbüro Miller erstellten Unterlagen für das beschränkte und befristete Wasserrecht werden beim Landratsamt Bayreuth für die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren eingereicht.
  2. Das Ingenieurbüro Miller, Nürnberg, erhält den Auftrag für die Teilleistung 1: „Überprüfung Konzept 2022“ für die Erstellung der Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für eine gehobene Erlaubnis.

Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird pro Mittagessen ein Betrag von 3,45 Euro zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fällig.

In Anlehnung an den Elternvorschlag wird der Brückentag an Himmelfahrt nicht geschlossen; dafür wird jedoch der Gründonnerstag als fester Schließtag festgelegt. Ansonsten verbleibt es bei den festgesetzten Schließtagen. Der Geschwisterbonus für das dritte und jedes weitere Kind wird mit 50 % in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein. Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Gründung der Feuerwehr Steinachtal

Beschluss:

Nach Mehrheitsbeschlüssen der aktiven Mitgliederversammlungen der Feuerwehren Görschnitz vom 09.10.22 und Untersteinach vom 07.10.22 zur Eingliederung als Löschgruppen in eine neue Feuerwehr „Steinachtal“ wird eine neue Feuerwehr mit dem Namen „FF Steinachtal“ als gemeindliche Einrichtung mit den aktiven Feuerwehrdienstleistenden der Löschgruppen Görschnitz, Untersteinach und Döhlau-Görau aufgestellt und unterhalten.

Die FF Steinachtal hat ihre Dienststelle im neu zu errichtenden FF-Haus, Hammer, in Untersteinach.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 12.09.2022

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS-WAS); Satzungsbeschluss

Beschluss:

Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS/WAS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Kindertageseinrichtungen - Gebührenpassung

Beschluss:

Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:

Schulkinder i. R. d. Grundschüleranschlussbetreuung:

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 50,-- Euro (bisher); 65,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 65,-- Euro (bisher); 75,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 80,-- Euro (bisher); 85,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher); 105,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 120,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 125,-- Euro (bisher); 135,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 150,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 165,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 170,-- Euro (bisher); 180,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 185,-- Euro (bisher); 195,-- (neu)

Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)

  • für eine Buchungszeit von > 3 - 4 Stunden: 90,-- Euro (bisher); 100,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 130,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 165,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)

Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 160,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 180,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 200,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 220,-- Euro (bisher); 230,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 –10 Stunden: 240,-- Euro (bisher); 255,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von >10 -11 Stunden: 260,-- Euro (bisher); 280,-- (neu)

Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):

für das zweite Kind 20,-- Euro

für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro



Gebühr für das Mittagessen pro Essen 3,10 Euro zuzügl. der MWST (7 %); während der Ferienzeiten verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Brotzeitgeld von monatlich 10,-- Euro pro Kind im Haus In der Au 22.

Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben. Sofern von einer Umbuchungsgebühr abgesehen werden sollte, sind zukünftig 2 Umbuchungen ohne eine Gebührenveranschlagung halbjährlich möglich.



Zur Unterstützung in der Mittagszeit bei den haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten ist für die Einrichtungen jeweils eine Küchenkraft einzustellen (In der Au 21 für 15 Wochenstunden; In der Au 22 für 10 Wochenstunden; Neunkirchen am Main für 10

Wochenstunden).



Die Schließzeiten werden einheitlich für die Einrichtungen des Marktes Weidenberg wie folgt festgelegt:

Weihnachten – Zeit der Schulweihnachtsferien

Pfingsten – zweite Woche der Schulpfingstferien

Sommer – zwei Wochen in der Mitte der Schulferienzeit

Weitere Schließtage: Brückentage an Himmelfahrt und Fronleichnam (Pfingstferienwoche),

Tag des Betriebsausfluges der VG

Konzeptions- und Planungstage: Buß- und Bettag, nach der Sommerschließzeit,

Tag nach Weihnachtsschließzeit

Fortbildungstage: variabel



Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.


Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss

Beschluss:

Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 09.08.2022 und die Begründung werden mit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.


TOP 5

Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972

Beschluss:

Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 22.08.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


ILE–Hochwasserschutzmaßnahmen, Ützdorf W12/13; Tekturplanung für HQ 100 + K

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt den fünf nachgenannten Ausführungen zu und bitten um Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:

Der Markt Weidenberg stimmt im Rahmen des Fördervorhabens W12/13 zu, dass

  • aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann.
  • die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt.
  • eine etwaige spätere Förderung nach dem dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird.
  • der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat
  • und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

Im Anschluss daran soll die Maßnahme, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel, ausgeschrieben werden.

Die weiterführende Planung Phase. 5-7 sowie Phase. 8+9 sind stufenweise zu beauftragen.


Betrieb der Ortsbrunnen

Beschluss:

Ein sinnvoller und wirtschaftlicher Betrieb der Ortsbrunnen ist abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ein solar gestützter Umwälzbetrieb der Brunnen zu prüfen.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 26.07.2022

Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Herr Jürgen Raab wird als Listennachfolger der Grünen/UW für Gemeinderätin Petra Willbrandt in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.


Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)


Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“ in der Fassung vom 26.07.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, Die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Abwägungsvorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die notwendigen Änderungen einzuarbeiten. Anschließend ist der geänderte Entwurf dem Marktgemeinderat zum Billigungsbeschluss vorzulegen.


2. Änderung des Bebauungsplans „Am Haderbaum“; Neunkirchen am Main

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Haderbaum“ gemäß dem Entwurf vom 20.07.2022. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, sodass die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen kann. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Neufestsetzung der Gebührensätze und der Grundgebühr für die Wasserversorgung

Beschluss:

Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.01.2023 auf 2,82 EUR festgesetzt. Werden Bauwasser oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird die Gebühr auf 4,23 EUR pro Kubikmeter entnommenem Wasser festgelegt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

  • bis 4 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 16 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
  • über 16 m³/h: 225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

  • bis 2,5 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 6 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
  • über 10 m³/h: 225,00 EUR/Jahr

 


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2023

Beschluss:

Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A von 370 % auf 380 %
  • Grundsteuer B von 370 % auf 380 %
  • Gewerbesteuer von 370 % auf 380 %

Der Satzungsbeschluss folgt.


Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 27.06.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 16.05.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Neubau Kindertageseinrichtung in Weidenberg; Vergabe von Bauleistungen

a) Küchen

Beschluss zu a):

Der Auftrag für die Küchen wird an die Fa. Möbel Hertel aus Gesees zum Angebotspreis vergeben.

b) Inneneinrichtung

Beschluss zu b):

Der Auftrag für die Inneneinrichtung wird an die Fa. HABA Pro/Wehrfritz aus Bad Rodach zum Angebotspreis vergeben.

c) WC-Trennwände

Beschluss zu c):

Der Auftrag für die WC-Trennwände wird an die Fa. SANA aus Luhe-Wildenau zum Angebotspreis vergeben.

d) Besondere Ausstattung

Beschluss zu d):

Der Auftrag für die besondere Ausstattung wird an die Fa. Resch aus Aigen-Schlägl zum Angebotspreis vergeben.

e) Ergänzungen

Beschluss zu e):

Der Auftrag für die Ergänzung der Tische und Stühle wird an die Fa. Community Playthings aus Bad Klosterlausnitz zum Angebotspreis vergeben.

Vergabe Fremdwassersanierung in Ortsteilen der Gemeinde Weidenberg

Beschluss:

Das Los 1 ( KA Döhlau) wird an die Firma BeKaTec aus Beratzhausen als einziger Bieter vergeben. Das Los 2 (KA Untersteinach) wird an den günstigsten Bieter, die Firma BeKaTec, vergeben. Das Los 3 (KA Neunkirchen) wird an den einzigen Bieter, die Firma BeKaTeck, vergeben.

 


Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg der Gemeinderätin Petra Willbrandt gem. Art. 19 Abs. 1 GO

Beschluss:

Dem Antrag der Gemeinderätin Petra Willbrandt auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit Wirkung zum 30.06.2022 stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.

Gemeinderat Jürgen Raab übernimmt die Ausschusssitze der ausgeschiedenen Gemeinderätin Petra Willbrandt vollständig und unverändert.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 30.05.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 02.05.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:


Ausschreibung Dorfweiher Ützdorf und Fischweiher in Heßlach

a) Ausschreibung Dorfweiher Ützdorf, Fl. Nr. 278 Gemarkung Lankendorf

Beschluss zu a):

Der Ausschreibung Dorfweiher Ützdorf, Fl. Nr. 278, Gemarkung Lankendorf, mit 4.651 m² Grundstückfläche und ca. 2.200 m² Wasserfläche wird zugestimmt, gegen Gebot und Vorlage eines Nutzungskonzepts. Anschließend entscheidet der Marktgemeinderat.

b) Ausschreibung Fischweiher Heßlach, Fl. Nr. 466, Gemarkung Heßlach

Beschluss zu b):

Der Ausschreibung Fischweiher Heßlach, Fl. Nr. 466, Gemarkung Heßlach, mit 886 m² Grundstücksfläche und ca. 320 m² Wasserfläche wird zugestimmt, gegen Gebot und Vorlage eines Nutzungskonzepts. Anschließend entscheidet der Marktgemeinderat.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Kommunales Energiemanagement

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote für die oben genannte Leistung einzuholen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und einen Förderantrag zu stellen.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 16.05.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.04.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Entschädigungen für Kommandanten und andere Feuerwehrdienstleistende (Gerätewarte u.a.) - Art. 11 Bayerisches Feuerwehrgesetz

Beschluss:

Es wird als Entschädigung für die Gerätewarte ein Stundensatz in Höhe von 10,45 Euro festgelegt.

Die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte wird nur für Tätigkeiten gezahlt, die alternativ durch gewerbliche Unternehmen erbracht werden müssten. Es wird keine pauschale Entschädigung für die Tätigkeiten der Gerätewarte gewährt. Die Arbeitsstunden müssen angeordnet, auf einem Stundenberichtsformular dokumentiert und vom Kommandanten oder seinem Stellvertreter freigegeben werden.

Die Entschädigung wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Ehrenamtspauschale gewährt. Die höhere Übungsleiterpauschale kann für Geräte- und Zeugwarte nicht gewährt werden. Diese Entschädigungszahlung wird für die Dauer von 12 Monaten befristet. Nach dem Jahr soll eine objektive Prüfung durch das Ordnungsamt und die Feuerwehr Weidenberg erfolgen, ob sich dieses Verfahren bewährt hat. Im positiven Fall der Prüfung wird die Entschädigung ohne erneuten Beschluss zur Weitergewährung freigegeben.

Dem Gemeinderat wird im Anschluss berichtet.


Nachtrag zum Aufbau eines Prozessleitsystems auf der Kläranlage Weidenberg

Beschluss:

Die Firma Richter R+W aus Ahorntal erhält den Auftrag zur Erfassung und Einbindung von Daten der Kläranlage Weidenberg in das Prozessleitsystem der Kläranlage Weidenberg.


Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen; Vergabe von Bauleistungen

Beschluss:

Der Auftrag für das Gewerk Erdarbeiten wird an die Firma MFK Service aus Bayreuth zum Angebotspreis vergeben.


Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist zu vollziehen.


Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz; Sachstand und weiteres Vorgehen

Beschluss:

Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz, wird eingestellt.


Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der bereits beschlossenen Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 10.05.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten.


Widmung neu gebauter Weg zwischen Untersteinach und Döhlau (Taubenhof) auf Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, zum gemeinsamer Geh- u. Radweg (Teilbereich)

Beschluss:

Die Weiterführung des bestehenden ausgebauten öffentlichen Feld-u. Waldweges, Fl. Nr. 665, Gemarkung Untersteinach, auf neu vermessenen Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, wird zum ausgebauten Feld-u. Waldweg mit Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg zzgl. Verkehrsfreigabe für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Die neu zu widmende Teilstrecke beträgt 0,711 km. Träger der Straßenbaulast auf der gesamten Fläche ist der Markt Weidenberg.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten-Stellvertreters der FF Lankendorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Mitgliederversammlung der FF Lankendorf-Ützdorf am 09.05.22 wiedergewählte Christoph Dörfler wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Lankendorf-Ützdorf bestätigt. Die Notbestellung vom 29.03.2021 durch den Marktgemeinderat wird somit aufgehoben

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 02.05.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 28.03.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Weidenberg durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.


Grundstücksangelegenheit; Grundstück Fl. Nr. 453, Gemarkung Weidenberg (In der Au)

Beschluss:

Die Grob-Konzepte werden zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist weiter zu verfolgen.

Nach Sicherung des Grundstücks durch einen Interessenten ist es dem Marktgemeinderat zur Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen. Ein Anspruch auf Baureifmachung besteht nicht. Die westlich gelegene Fläche des angrenzenden Gewerbebetriebs ist in die Planungen mit einzubeziehen.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters der FF Untersteinach nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Dienstversammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Philipp Minier wird zum Kommandanten der FF Untersteinach bestellt. Der in der Dienstversammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Michael Raps wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Untersteinach bestellt. Die Bestellungen zu Notkommandanten verlieren für beide Personen ihre Wirksamkeit.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters der FF Lehen nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Dienstversammlung der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Markus Pasieka wird zum Kommandant der FF Lehen bestellt. Der in der Dienstversammlung der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Mathias Bezold wird unter der Auflage zum Kommandanten-Stellvertreter bestellt, dass innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ an einer staatlichen Feuerwehrschule besucht werden. Die Lehrgangsnachweise sind vorzulegen, da die Bestätigung sonst ihre Wirksamkeit verliert.


Angliederung der FF Döhlau-Görau als Löschgruppe an die FF Untersteinach

Beschluss:

Die verbleibenden Aktiven der ehemaligen FF Döhlau-Görau werden als Teil der gemeindlichen Einrichtung „Feuerwehr“ organisatorisch als Löschgruppe der FF Untersteinach angegliedert. Die Einsatzmittel der bisherigen Feuerwehr bleiben im Bestand der FF Untersteinach und werden durch die Löschgruppe Döhlau-Görau weiterbenutzt.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 11.04.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 14.02.2022 wurden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:


Baugebiet Ahornstraße Erschließungsplanung, Vergabe Ingenieurleistungen

Beschluss:

Der Zuschlag für die Ingenieurleistungen „Erschließungsplanung Baugebiet Ahornstraße“ wird dem wirtschaftlicheren Bieter, Ingenieurbüro Schultes aus Grafenwöhr, erteilt.


Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Abwägungsvorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wird ebenso wie der geänderte Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung mit Stand vom 05.04.2022 gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 28.03.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 24.01.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe Auftrag Erweiterung Hochwasserschutzsystem im Markt Weidenberg

Beschluss:

Mit der Erweiterung des vorhandenen Schutzsystems „Watergate WXT 2030 um 2x 9,10 m besteht Einverständnis. Der Liefer-Auftrag ist an die Fa. Mega Secure Europe, CH-3714 Frutingen (Schweiz), zu vergeben. Der vor Ort Verantwortliche hat für eine UV-sichere Lagerung zu sorgen.


Grundbuchangelegenheiten, Löschung einer Buchgrundschuld Fl. Nr. 281, Gemarkung Weidenberg

Beschluss:

Mit der Löschung der Buchgrundschuld Fl. Nr. 281, Gemarkung Weidenberg, besteht Einverständnis.


Kreditaufnahme

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem im Rahmen der Dringlichkeit aufgenommenen Kredite bei der Sparkasse Bayreuth zu folgenden Konditionen: Kreditbetrag jeweils 400.000,00 Euro | Auszahlung 100 % | Sollzinssatz 0,30 % fest für 12 Monate, danach Neuvereinbarung | Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich nachträglich zum 30.03./30.06./30.09./30.12 | Vierteljährliche Tilgungsrate jeweils 3.334,00 Euro | Tilgungsbeginn 30.03.2022


Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Weidenberg durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen

Beschluss:

Der Marktgemeinderat nimmt die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.


Haushalt 2022; Erlass der Haushaltssatzung

Beschluss:

Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2025 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.


Fortführung Haushaltskonsolidierung

Beschluss:

Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargelegten Berechnungen liegt das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs – bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) bei maximal 75 %. Dies wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 umgesetzt und der Haushalt 2022 entsprechend beschlossen.

Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.

Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.


Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer“ Untersteinach; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:

Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Hammer Untersteinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer Untersteinach“. Die Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Antrag Fortführung Mittagsbetreuung; gfi gGmbH

Beschluss:

Für das Schuljahr 2022/2023 wird weiterhin eine Gruppe mit einem kommunalen Zuschuss von 3323,40 Euro in Aussicht gestellt. Der Zuschuss ist bezogen auf den Besuch von 12 Schulkindern mit Wohnsitz im Markt Weidenberg.

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 28.03.2022

Bauantrag Fl. Nr. 47, Gemarkung Mengersreuth;

Errichtung eines LKW-Parkplatzes


Bauantrag Fl. Nr. 45, Gemarkung Döhlau;

Ersatzneubau Balkon


Bauantrag Fl. Nr. 41, Gemarkung Lehen;

Neubau von zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienwohnhaus mit Carport


Bauantrag Fl. Nr. 325, Gemarkung Neunkirchen am Main;

Abbruch und Neubau einer Garage mit Carport und Abstellraum

Sitzung des Marktgemeinderat Weidenberg am 08.11.2021

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 13.09.2021 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:


Überprüfung/Anpassung Wasserschutzgebiet Weidenberg; Vergabe

Beschluss:

Den Auftrag für die Überprüfung des Wasserschutzgebietes des Marktes Weidenberg erhält das Büro Geo-Team, Bayreuth, gemäß Angebot vom 28.07.2021


Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss; Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans; Beschluss zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771 und 785 (TF) Gemarkung Weidenberg. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschluss zur erneuten öffentliche Auslegung:

Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


4. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnsiedlung Altung“: Behandlung der eingegangenen Einwendungen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 29.10.2021 sowie die Begründung werden gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.


Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zuammenarbeit mit dem Planungsbüro, die Unterlagen gem. der Erörterung anzupassen. Anschließend sind diese dem Marktgemeinderat zur Billigung vorzulegen.


Widmung Ortsstraße Mengersreuth nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe

Beschluss:

Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße im Baugebiet Mengersreuth auf Fl. Nrn. 7, 7/2 und Teilfl äche 101/0, alle Gemarkung Mengersreuth, wird mit Wirkung vom 08.11.2021 zur Ortsstraße gewidmet.

Die gewidmete Straße beginnt abzweigend von der Ortsstraße, bei Fl. Nr. 21, bei Fl. Nrn. 6 und 7/1, alle Gem. Mengersreuth, südliche Grundstücksspitze und endet im Norden in einem Wendehammer bei Fl. Nrn. 7/11 und 7/12 beide Gem. Mengersreuth.

Länge der Straße 0,000 km - 0,185 km

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.