Sitzungssaal Weidenberg

Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Marktgemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 02.12.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 21.10.2024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Vergabe Baumeisterarbeiten und Innere Erschließung, Neubau Feuerwehrhaus in Untersteinach    
Beschluss:
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Mickan General- Bau Gesellschaft aus Amberg, vergeben.


TOP 3
Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Gemeinsame Durchführung eines Bürgerentscheids und der Bundestagswahl 2025 im Markt Weidenberg    
Beschluss:
Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, wird der Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid „Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Lehen“ auf den voraussichtlichen Wahltermin der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 gelegt.
Sollte die vorgezogene Bundestagswahl nicht am 23.02.2025 stattfinden, verbleibt es beim Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid „Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Lehen“ beim 23.02.2025. Insoweit wird der Beschluss Nr. 3 vom 21.10.2024 bezüglich der Terminierung für die Abstimmung zum Bürgerentscheid auf den 09.02.2025 aufgehoben.
Sollte eine Zustimmung für den 23.02.2025 durch das Ministerium nicht erteilt werden, obwohl die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfindet, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, einen neuen Termin für die Abstimmung zum Bürgerentscheid festzulegen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2023        
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2023 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva:      5.230.394,75 €
Jahresgewinn 2023              95.095,75 €
Der Jahresgewinn 2023 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.   
Zukünftige Gewinne der Wasserversorgung der Marktgemeinde Weidenberg werden bis auf Weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt. 
Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 164.824,53 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.


Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahme; Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf der Aufhebungssatzung vom 22.11.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss, Feststellungs- und Satzungsbeschluss        
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Höhenweg“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit in Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 211, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 235, 208, 203 und 202, alle Gemarkung Lankendorf, in der Fassung vom 02.12.2024. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Höhenweg“ in der Fassung vom 02.12.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

Sitzung Marktgemeinderates Weidenberg am 21.10.2024

Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Horst Zwing, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg    
Beschluss:
Herr Horst Zwing wird als Listennachfolger der SPD für Gemeinderätin Irene von der Weth in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.

Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Horst Zwing gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)


Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens der Gemeinderätin Irene von der Weth aus dem Marktgemeinderat    
Beschluss:
Gemeinderat Horst Zwing übernimmt die Ausschusssitze der ausgeschiedenen Gemeinderätin Irene von der Weth für den Rechnungsprüfungsausschuss und den Verkehrsausschuss vollständig und unverändert. 
Stellvertretendes Mitglied im Fraktionsvorsitz für die ausgeschiedene Gemeinderätin Irene von der Weth wird Gemeinderat Marco Regber.
Ordentliches Mitglied in der Vorstandschaft des GPV für die ausgeschiedene Gemeinderätin Irene von der Weth wird Dritter Bürgermeister Matthias Böhner.


Beantragung eines Ratsbegehrens zur Entscheidungsfindung über die Entwicklung eines Gewerbegebietes in Lehen (Bebauungsplan Lehen Nr. 3); Beschlussfassungen    
Beschluss Nr. 1:
Fragestellung
Sind Sie dafür, dass der Markt Weidenberg die Entwicklung eines Gewerbegebiets in Lehen zur Schaffung von wirtschaftlicher und finanzieller Wertschöpfung und von Arbeitsplätzen im Rahmen der Bauleitplanung „Lehen Nr. 3“ fortführt?


Beschluss Nr. 2:
Kurzform Fragestellung
„Entwicklung Gewerbegebiet Lehen“


Beschluss Nr. 3:
Terminierung
Als Tag der Abstimmung für den Bürgerentscheid wird der 9. Februar 2025 festgelegt. Die Abstimmungszeit wird auf den Abstimmungstag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr festgelegt.

Beschluss Nr. 4:
Anzuwendende gesetzliche Bestimmungen
Die Durchführung der Abstimmung erfolgt in Anlehnung an die Bestimmungen des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG), der Gemeinde- und Landkreiswahlordnung (GLKrWO) und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen.

Beschluss Nr. 5:
Abstimmungsleiter/in und Stellvertreter/in
Zum Abstimmungsleiter wird Erster Bürgermeister Hans Wittauer, als dessen Stellvertreter Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer bestellt.

Beschluss Nr. 6:
Erfrischungsgeld
Das Erfrischungsgeld für die Mitglieder des Wahlvorstands und die Wahlhelfer wird auf 50 € pro Person festgelegt. Es werden zwischen 55 und 70 Wahlvorstandsmitglieder und -helfer benötigt.


Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“; Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“. Die Unterlagen vom 15.10.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 11.11.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 23.09.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0); Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023    
Beschluss:
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Sanierung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe von Bauleistungen
a) Fliesenarbeiten
Beschluss zu a):
Der Auftrag für die Fliesenarbeiten wird an die Firma Fliesen Kappauf aus Waldershof zum Angebotspreis vergeben.
b) Malerarbeiten
Beschluss zu b):
Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Frieser aus Bad Lobenstein zum Angebotspreis vergeben.
c) Innentüren
Beschluss zu c):
Der Auftrag für die Innentüren wird an die Firma Dudnik aus Neunkirchen zum Angebotspreis vergeben.


Anpassung der Realsteuerhebesätze und Hebesatzsatzung zum 01.01.2025    
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A    von 380 % auf 223 %    
Grundsteuer B    von 380 % auf 195 %    
Gewerbesteuer    von 380 % auf 380 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
3. Beschluss:
Im Zuge der Haushaltsplanung 2025 sind die Hebesätze nochmals zu prüfen und bei Bedarf bis 30.06.2025 anzupassen.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 
des Marktes Weidenberg    
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften   
Beschluss zu a):
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. 
b) Feststellung der Jahresrechnung
In der Sitzung am 11.09.2023 wurde bereits Kenntnis von der Jahresrechnung 2022 genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen. 
c) Entlastung

Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.


Fördermittelantrag nach RZWas für den Neubau Regenrückhaltebecken Neunkirchen    
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und nach Bescheidung die weiteren Planungen zu beauftragen und die Umsetzung voranzubringen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 23.09.2024

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0); Beschluss für die Einleitung des Auswahlverfahrens    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:
Erschließungsgebiet 1 – 5 (gesamt 343 Adressen)
    -        Weidenberg
    -        Untersteinach, Gossenreuth, Görschnitz
    -        Döhlau, Görau
    -        Neunkirchen a. Main, Glotzdorf, Stockau, Lessau, Lehen
    -        Fischbach
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 5,8 Mio. € festgelegt.
Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
    -        90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
    -        5 % Realisierungszeit
    -        5 % Qualität technische Umsetzung
Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte durchzuführen:
    -        Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
    -        Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes 
    -        Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
    -        Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
    -        Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land 
    -        Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter
Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:
Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.
Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:
Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.
Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:
Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.07.2024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Freiflächen-PV-Anlage am Höhenwege; Städtebaulicher Vertrag    
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zur Bauleitplanung „Freiflächenphotovoltaik am Höhenweg“ mit der Südwerk Energie GmbH gemäß dem vorliegenden Entwurf abzuschließen.


Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg der Gemeinderätin Irene von der Weth gem. Art.19 Abs. 1 GO    
Beschluss:
Dem Antrag der Gemeinderätin Irene von der Weth auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit Wirkung zum 01.10.2024 stattgegeben. Der Zweite Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.


Vereinbarung Unterhaltslast und -kosten; Hochwasserfreilegung Warme Steinach-Weidenberg    
Beschluss:
Mit dem Abschluss der Vereinbarung zur Regelung der Kostenabrechnung sowie der Änderung des Vertragspartners besteht soweit Einverständnis.


Bau von 6 Grundwassermessstellen im Wasserschutzgebiet Weidenberg; Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis    
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beantragt für die Errichtung von sechs Grundwassermessstellen eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie die notwendige Ausnahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung. Das Antragsverfahren ist in die Wege zu leiten.


Antrag vom 11.09.2024 auf Prüfung zur Durchführung eines Ratsbegehrens gemäß  Art. 18 a Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) bezüglich der Weiterentwicklung und der Bauleitplanung des Gewerbegebiets Lehen    
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt den Prüfauftrag zur Durchführung eines Ratsbegehrens gemäß Art. 18 a Abs.2 der Gemeindeordnung (GO) bezüglich der Weiterentwicklung und Bauleitplanung des Gewebegebiets Lehen. 
 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 23.09.2024

Bauantrag Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth; Sanierung Wohnhaus; 
Erneuerung und Vergrößerung von 2 Dachgauben; Nutzungsänderung Wohnhaus in 2 Ferienwohnungen


Bauantrag Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth; Sanierung und Restrukturierung einer Scheune; Nutzungsänderung der Scheune zum Wohngebäude mit 2 Ferienwohnungen und Garage    


Bauantrag Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth;
Neubau Einfamilienwohnhaus mit Doppelgarage    
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 12.08.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten 
aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.07.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe von Ingenieurleistungen; Planung Regenüberlaufbecken Neunkirchen am Main    
Beschluss:
Das Ing. Büro Miller erhält den Auftrag für die Ingenieurleistung „Bau eines Regenüberlaufbecken Neunkirchen am Main“. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, vorerst Leistungsphasen 1 bis 3. Nach der Zustimmung des WWA Hof dann die Leistungsphasen 4 bis 9 einschließlich der Bauüberwachung.


Wasserrechtsverfahren Neunkirchen am Main    
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag für die Teilleistung 3 „Erstellung der Unterlagen für ein Wasserrechtsverfahren“ zum Angebotspreis. Nach der Übergabe der Unterlagen sind diese beim Landratsamt Bayreuth mit dem Antrag für die gehobene Erlaubnis der Einleitungen von Abwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen in verschiedene Gewässer im Einzugsgebiet Neunkirchen am Main einzureichen.


Vergabe Klärschlammentsorgung    
Beschluss:
Die Firma KJK erhält den Auftrag zur Klärschlammentwässerung für die nächsten zwei Jahre für ein Rührwerk. Die Firma Eibisch Vererdungsanlage GmbH & Co.KG erhält den Auftrag zur Entsorgung des entwässerten Klärschlamms. Beide Firmen gaben jeweils das günstigste Angebot ab.


Neubeschaffung Atemschutzkompressor    
Beschluss:
Der Auftrag wird an die Fa. Dräger zum Angebotspreis vergeben. Der angebotene Wartungsvertrag für die jährliche Prüfung und Wartung wird beauftragt.

 



Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans    
Beschluss:
Die Verfahren zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Bocksleite“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans werden eingestellt.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St.2181 (Fl. Nr. 184 und 189, Gemarkung Görschnitz)    
1. Beschluss:
Der Antrag für die Einleitung der Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiflächen-PV- Anlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 184 und 189, beide Gemarkung Görschnitz, wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die formelle Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
(Beschluss abgelehnt)

2. Beschluss:
Die Entwicklung einer Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, Gemarkung Görschnitz, wird grundsätzlich begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller abzuklären, ob der Antrag auf Bauleitplanung nur für dieses Grundstück aufrechterhalten werden soll.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der B22 (Fl. Nr. 223, 224 und 226, Gemarkung Neunkirchen, und Fl. Nr. 188, Gemarkung Lehen)    
Beschluss:
Der Antrag für die Einleitung der Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiflächen-PV- Anlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 223, 224 und 226, Gemarkung Neunkirchen, und Fl. Nr. 188, Gemarkung Lehen, wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die formelle Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 29.07.2024

Bauvoranfrage Fl. Nr. 142, Gemarkung Görschnitz; 
Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Doppelgarage


Bauantrag Fl. Nr. 237/4, Gemarkung Mengersreuth; 
Teilinnenausbau von Stallungen zu Praxisräumen    


Für folgende Bauvorhaben wurde über das gemeindliche Einvernehmen gemäß der Geschäftsordnung durch den Ersten Bürgermeister entschieden:
Bauantrag Fl. Nr. 25, Gemarkung Görschnitz; Anbau eines Erkers im Norden und Osten; Erweiterung des bestehenden Holzbalkons; Umbau EG und DG


Bauantrag Fl. Nr. 490, Gemarkung Lessau, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Bauantrag Fl. Nr. 206, Gemarkung Fischbach, Dachgeschossausbau mit Sanierung und Modernisierung des bestehenden Wohnhauses


Bauantrag Fl. Nr. 7/11, Gemarkung Mengersreuth, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude und Garage


Bauantrag Fl. Nr. 901, Gemarkung Weidenberg, Errichtung eines Carports


Bauantrag Fl. Nr. 978/2, Gemarkung Weidenberg, Errichtung eines Solarzauns


Bauantrag Fl. Nr. 250/1, Gemarkung Weidenberg, Neubau eines Wohnhauses mit Gartenhaus/Hobbyraum


Bauantrag Fl. Nr. 959/2 und 960/2, Gemarkung Weidenberg, Erweiterung und Umbau des bestehenden Wohnhauses


Bauantrag Fl. Nr. 660/139, Gemarkung Weidenberg, Errichtung einer Überdachung über der bestehenden Terrasse am bestehenden Reihenendhaus


Bauantrag Fl. Nr. 503/1, Gemarkung Döhlau, Anbau an eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle


Folgende Genehmigungsfreistellungsfahren wurden durchgeführt:
Bauantrag Fl. Nr. 770/6 und 771/4, Gemarkung Weidenberg, Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport und Garage


Für folgende denkmalschutzrechtliche Erlaubnisanträge wurde die Zustimmung gegeben:
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Fl. Nr. 276, Gemarkung Weidenberg; Anbringung einer Kassettenmarkise


Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Fl. Nr. 28, Gemarkung Weidenberg; Sanierung von Kriegerdenkmälern


Eingegangene Beseitigungsanzeigen:
Beseitigungsanzeige Fl. Nr. 500 und 500/2, Gemarkung Weidenberg


Isolierte Befreiungen:
Isolierte Befreiung Fl. Nr. 1506/4, Gemarkung Weidenberg; Errichtung einer Stützmauer


Isolierte Befreiung Fl. Nr. 660/334, Gemarkung Weidenberg; Errichtung einer Terrassenüberdachung
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 29.07.2024

Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; 
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik am Höhenweg“ vom 29.07.2024 sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans vom 29.07.2024 mit den dazugehörigen Unterlagen werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Nord-Ost -Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss    
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans vom 29.07.2024 werden gebilligt.


Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung; Einleitung des Aufhebungsverfahrens    
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ vom 13.08.1970 sowie der erfolgten Änderungen und Erweiterungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung im Regelverfahren einzuleiten.


Vollzug der Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung; Öffnungszeiten    
Beschluss:
Die Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten erfolgt unter Bezugnahme auf § 10 der Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung nach Anhörung des Beirates im Einvernehmen mit den Leitungen durch den Ersten Bürgermeister. Der Marktgemeinderat wird jeweils über Änderungen der Öffnungszeiten informiert.


Festlegungen Verpflegungsgeld; Kindertageseinrichtungen Weidenberg    
Beschluss:
Das Verpflegungsgeld wird ab 01.09.2024 in Höhe von 3,90 Euro zuzügl. des gültigen Mehrwertsteuersatzes festgesetzt. Die Satzung wird dahingehend angepasst; zudem erfolgt die Festsetzung der Höhe des Verpflegungsgeldes zukünftig durch Beschluss des Gemeinderates. Abbestellung täglich bis 7.30 Uhr. Zukünftig erfolgt die Regelung der Abbestellmodalitäten über die Hausordnung. 
Die Satzung ist entsprechend anzupassen.


Beschäftigung Assistenzkräfte    
Beschluss:
Der Beschäftigung von Assistenzkräften wird zugestimmt. Die Fördermittel sind auszuschöpfen.


Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Trägerschaft Kindertageseinrichtungen Markt Weidenberg    
Beschluss:
Rahmenbedingungen für eine Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg sind abzustimmen. Angebote für eine mögliche Ausschreibung der Trägerschaft sind einzuholen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.07.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.05.2024 wurden der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Vergabe nach Ausschreibung Kleingartengrundstück in der Kleingartenanlage
Brunnenwiese, Fl. Nr. 1509/10, Gemarkung Weidenberg    
Beschluss:
Das Kleingartengrundstück Nr. 18 wird verpachtet. Über die Übernahme des Inventars auf dem Kleingartengrundstück ist sich vom neuen Pächter mit den Erben des ehem. Pächters zu einigen. Sollte keine Einigung möglich sein, müsste das Kleingartengrundstück durch die Erben des Vorpächters geräumt werden. Mit der Verpachtung des Kleingartengrundstücks besteht Einverständnis. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Pachtvertrag zu unterzeichnen.


Kindertageseinrichtungen Weidenberg; Gebührenerhöhungen, 
Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsanspruch Hort, Kita-App, allg. Betrieb
Der Beschluss der Verwaltung zu den übrigen Punkten des ursprünglichen Beschlussvorschlages kommt damit auch nicht zustande. Nachdem keine Mehrheit für die vorgeschlagenen Erhöhungen zustande kam, bleiben die Gebührensätze derzeit unberührt.


Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen    
Beschluss:
Seitens des Marktes Weidenberg werden keine Einwände gegen die Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen erhoben.


Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Bekanntgabe an 
den Marktgemeinderat Weidenberg    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 06.05.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 25.03.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Sanierung Ehrenmal; Vergabe    
Beschluss:
Der Auftrag für die Sanierung des Kriegerdenkmals und der Inschriften an der Friedhofsmauer bei der St. Michaels Kirche am Gurtstein wird an die Firma Steinrestaurierung Doreth aus Neustadt am Kulm vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand.


Umstufung – Aufstufung öffentlicher Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 768, Gem. Weidenberg, zur Ortsstraße Ahornstraße

Beschluss:
Die Fl. Nr. 768, Gemarkung Weidenberg, wird auf einer Länge von 0,211 km aufgrund Änderung der Verkehrsbedeutung durch Erschließung der neuen Wohnsiedlung Ahornstraße mit Wirkung vom 06.05.24 zur Ortsstraße Ahornstraße aufgestuft und wird Bestandteil des bestehenden Straßenzuges „Ahornstraße“ auf Fl. Nr. 860/3, Gem. Weidenberg.
Die aufgestufte Strecke beginnt am Übergang von der bestehenden Ahornstraße auf Fl. Nr. 860/3, Gem. Weidenberg, und endet im Westen an Fl. Nr. 759/1, Gem. Weidenberg.
Träger der Straßenbaulast ist jetzt der Markt Weidenberg.
Länge der Straße 0,000 km - 0,211 km


Widmung Ortsstraße „Ahornstraße TFl.“, Weidenberg, neu gebaute Straßenflächen im Wohnbaugebiet

Beschluss:
Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken,
neu gebaute Teilfläche der Ortsstraße auf Fl. Nr. 768 TFl., Gemarkung Weidenberg, wird mit Wirkung vom 06.05.2024 zur Ortsstraße „Ahornstraße“ gewidmet.
Die neu gewidmete Straßenteilfläche beginnt abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 768 TFl., bei Fl. Nrn. 769/6 und 769/7, alle Gem. Weidenberg, südliche Einmündung und endet in der Einmündung in die Fortsetzung der Ortsstraße „Ahornstraße“ auf 768, Gemarkung Weidenberg, bei Fl. Nr. 769/9, Gem. Weidenberg, Länge der Straße 0,000 km - 0,225 km
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.


Förderantrag für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen auf der Kläranlage Weidenberg als Ergebnis der Machbarkeitsstudie

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge bei den zuständigen Stellen einzureichen. Die Maßnahmen sollen bei einer Förderzusage zeitnah umgesetzt werden, d.h. in diesem Jahr die Planung und Ausschreibung und in 2025 dann die Umsetzung. Im Haushalt sind die entsprechenden Mittel einzuplanen.

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 08.04.2023

Bauantrag Fl. Nr. 759/2, Gemarkung Weidenberg (Gewerbegebiet Görschnitz); Einhausung der bestehenden Kranbahn 7 zur Aufbereitung und Lagerung von Betonbauteilen

Bauantrag Fl. Nr. 759, Gemarkung Weidenberg (Gewerbegebiet Görschnitz), Errichtung eines Schleppdachs als Abstellplatz für Garagentore und Bauelemente    

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 25.03.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.01.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung Kommandowagen zur Ersterkundung, FF Weidenberg; Vergabe

Beschluss:
Als Ersatzbeschaffung des Kommandowagens für die FF Weidenberg erhält die Fa. Audi AG, Ingolstadt, den Auftrag zur Lieferung eines Fahrzeuges lt. Angebot Nr. 849/0776428 zum Angebotspreis.


Wegepflegeverband Weidenberg, Finanzierungsrichtlinien seit 1995, Erhöhung Haushaltsbudget

Beschluss:
Das bisherige Haushaltsbudget des Wegepflegeverbandes Weidenberg ist seit 1995 gleich.
Aufgrund der Kostensteigerungen wird das reine Wegepflegebudget erhöht.



Haushalt 2024; Erlass der Haushaltssatzung

1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Fortführung Haushaltskonsolidierung

Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verantwortlichen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Situation zu unterrichten und werden weiterhin zum Sparen angehalten.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.04.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.03.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Dachsanierung Gurtstein 5, Architektenleistung

Beschluss:
Der Auftrag für Architektenleistung wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro Peetz aus Bayreuth, vergeben. Die Statische Begleitung wird an das IB Raps aus Speichersdorf nach Bedarf vergeben.


Ergänzungsleistung zum Ingenieurvertrag, Gebäude, Tragwerksplanung und TGA, Feuerwehrhaus Steinachtal

Beschluss:
Die Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Ingenieurvertrag für die Lph 2 ist zu beauftragen.


Herstellung einer Regenwasserrückhaltung für Oberflächenwässer Ortsteil Fischbach, Vergabe

Beschluss:
Der Auftrag zur Errichtung der Regenwasserrückhaltung wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schulz aus Pfreimd, erteilt.


Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe Küche

Beschluss:
Der Auftrag für das Gewerk Küchen und Einbauschrank wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Möbel Hertel aus Gesees, zum Angebotspreis vergeben.



2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ in der Fassung vom 03.04.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3, 203 203/3, alle Gemarkung Lehen; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 9, 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3 und 203, alle Gemarkung Lehen. Durch die Bauleitplanungen sollen Gewerbeflächen im Bereich Lehen ausgewiesen sowie die bestehenden Flächen neuüberplant werden.


Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. und 2. Änderung

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. und 2. Änderung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten.


2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost - Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost - Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren einzuleiten.
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 11.03.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.12.2023 wurden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:

Vergabe von Betonbestandsuntersuchungen

Beschluss:

Gemäß dem Vergabevorschlag des Ing. Büro IBT aus Bindlach wird der Auftrag zur Erstellung des betontechnischen Gutachtens an das Ingenieurbüro Dr. Ruppert & Felder als wirtschaftlichster Bieter vergeben.


Vergabe von Bodengutachten

Beschluss:

Die Angebote wurden durch das Ing. Büro IBT geprüft. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Dr. Ruppert & Felder, vergeben.


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.01.2024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Vergabe von Ingenieurleistungen; Wasserrecht Neunkirchen am Main 

Beschluss:

Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag zur Erstellung der Teilleistung 2 „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St 2181 (Fl. Nr. 581, 582 und 587, Gemarkung Weidenberg, und Fl. Nr. 102, Gemarkung Mengersreuth)

Beschluss:

Dem Vorhaben wird auf Grundlage des Leitfadens des Marktgemeinderates nicht zugestimmt.


Vorhabensbezogener Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des 
Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet erstreckt sich mit ca. 3,2 Hektar Größe auf die Fl. Nr. 234 der Gemarkung Neunkirchen am Main.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Widmung Fl. Nr. 167/2, Gemarkung Neunkirchen am Main, zur Ortsstraße „Altmühle“

Beschluss:

Die im Markt Weidenberg Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, liegende Straße auf Fl. Nr. 167/2, Gemarkung Neunkirchen am Main, wird zur Ortsstraße „Altmühle“ gewidmet. Die gewidmete Teilfläche des Gesamtstraßenzuges „Altmühle“ beginnt im Westen im Übergang von der Ortsstraße auf, Fl. Nr. 166, Gemarkung Neunkirchen am Main, und endet im Osten an Fl. Nr. 164, Gemarkung Neunkirchen am Main. Länge der Straße 0,000 km - 0,172 km. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.


Feuerwehrbedarfsplan, FF Steinachtal, Ersatzbeschaffung LF 8/6 durch ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10

Beschluss:

Im Zuge der Feuerwehrbedarfsplanung zum Standort der FF Steinachtal des Marktes Weidenberg wird der Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) 10 beschlossen. Ein Zuwendungsantrag ist an die Regierung von Oberfranken zu stellen. Der interkommunale Beschaffungsvorgang ist über ein Ingenieur-Büro einzuleiten. Die Kosten werden je zur Hälfte aufgeteilt.


Sanierung Dorfweiher Ützdorf; Förderantrag nach RZWas2021 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel nach der RZWas2021 für die Sanierungsmaßnahen zu beantragen.
 

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 15.01.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 20.11.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung technischer Hilfeleistungssatz FF Weidenberg, Vergabe Angebot

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung eines technischen Hilfeleistungssatzes – akkubetrieben – für den Markt Weidenberg wird an die Fa. Ludwig Feuerschutz GmbH vergeben. Ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken ist zu stellen.


Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe Außenanlagen

Beschluss:

Der Auftrag für die Außenanlagen wird an die Firma Garten Richter aus Glashütten zum Angebotspreis vergeben.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten der FF Lankendorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:


Der in der Mitgliederversammlung am 04.01.24 gewählte Christian Stake wird zum Kommandanten der FF Lankendorf-Ützdorf bestellt.


Widmung öffentliche Verkehrsfläche auf Fl.Nr. 39, Gemarkung Lehen, zu Parkflächen

Beschluss:


Die entlang der Ortsstraße Lehen neu zu befestigenden Privatflächen auf Fl. Nr. 39, Gemarkung Lehen, werden zu einer öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet. Die Zustimmung des Eigentümers wird vorausgesetzt. Eine Widmungsbeschränkung zur Sicherstellung der Nutzung der Gaststätte Haller bzw. Hausnummer 6 wird ausgesprochen.

Beim Eigentümer verbleiben die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungspflicht für eine verkehrssichere und ordnungsgemäße Nutzung der Verkehrsfläche.

Eine Vereinbarung hierüber ist abzuschließen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2022

Beschluss:


Der Jahresabschluss 2022 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.301.612,39 €

Jahresverlust 2022  29.509,77 €

Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.  

Zukünftige Gewinne der Wasserversorgung der Marktgemeinde Weidenberg werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 20.935,64 € wird aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 20.11.2023

Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Gebührensätze Schmutzwasser und Niederschlagswasser                           

Beschluss:


Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027. Die jährliche Niederschlagswassergebühr wird pro qm reduzierter Grundstücksfläche ab 01.01.2024 auf 0,21 EUR festgesetzt. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 2,66 EUR festgesetzt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Dauerdurchfluss

    bis          4 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        16 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    16 m³/h        225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Nenndurchfluss

    bis          2,5 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis          6 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    10 m³/h        225,00 EUR/Jahr


Antrag UW; Wärmeplanung Markt Weidenberg                   

Beschluss:


Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Das Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat 80 Empfehlungen zur Einarbeitung vorgelegt. Wann das notwendige Landesgesetz vorgelegt wird, steht noch nicht fest. Da aus diesen Gründen Beschlussreife noch nicht gegeben ist, wird der Antrag abgelehnt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 30.10.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen                       

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.09.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe, Erneuerung der Steuerungstechnik der Kläranlage Döhlau          

Beschluss:

Die Firma utp erhält den Auftrag zur Erneuerung der Steuerungstechnik gemäß ihrem Angebot vom 11.08.2023.


Vergabe; Kanalsanierung in Sophienthal                       

Beschluss:

Die Firma Schnurrer als wirtschaftlichster Bieter erhält den Auftrag zur Kanalsanierung mittels Inliner in Sophienthal, Baugebiet Wiesäcker.


Krisenvorsorge-Stromausfall, Internetanbindung Handlungsfähigkeit der Verwaltung per Satellit                               

Beschluss:

Die Installation der Sat-Anlage zur krisensicheren Kommunikation der Verwaltung mit dem LRA Bayreuth wird in Auftrag gegeben. Die Bandbreite der Übertragungsgeschwindigkeit soll leistungsfähig sein und wird für 10 Gbyte Upload und 50 Gbyte Download in Auftrag gegeben.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lehen; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:


Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Lehen“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Lehen“. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden

kann.


2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen 2“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss                       

Beschluss:


Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht vom 30.10.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.


Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser im Umfeld des neuen Feuerwehrgerätehauses Untersteinach

Beschluss:


Der Markt Weidenberg beantragt beim Landratsamt Bayreuth die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Feuerwehrgelände Untersteinach und der Erschließungsstraße in die Warme Steinach und die Anlagengenehmigung nach § 36 WHG (60 m Bereich der Warmen Steinach) mit den Unterlagen des Ing. Büro Seuss.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 09.10.2023

Sicherstellung Wasserversorgung Weidenberg; Überarbeitung Wasserschutzgebiet                      

Beschluss:


Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Maßnahmen zur Überarbeitung des Wasserschutzgebietes und der Schützbarkeit der Quelle sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Um einen Überblick über die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung zu erhalten, sind Angebote für die Erstellung eines Strukturkonzeptes einzuholen.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 31.07.2023 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Betriebsrentenstärkungsgesetz; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung

Beschluss:

Die Möglichkeit des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung wird eingeführt.


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss    

Beschluss:


Der Markgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden durchzuführen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 31.07.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.06.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung bzw. Leasing Fahrzeug für Winterdienst              

Beschluss:

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Verträge nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit abzuschließen.


Erschließung Baugebiet Ahornstraße in Weidenberg, Vergabe              

Beschluss:

Der Auftrag für die Erschließungsbauarbeiten Baugebiet Ahornstraße wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Markgraf aus Weiden, vergeben.


Erneuerung der Heizung, Rathaus                      

Beschluss:

Der Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus Weidenberg wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hopf aus Bayreuth vergeben.

Eine Entscheidung für ein weiteres Vorgehen bzgl. der Heizungsanlage Gebäude In der Au 5 wird abgewartet.


Sachstand Aussegnungshalle; Offenlegung finanzieller Verhältnisse,

Nachfinanzierung                               

Beschluss:

Dem Antrag wird stattgegeben. Auszahlung erfolgt nach Haushaltslage. Eine Gebührenkalkulation mit dem Ziel, die Anlage kostenrechnend zu betreiben, ist vorzulegen.




Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Fortschreibung

Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau                   

Beschluss:


Mit dem Abschluss der Fortschreibung der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 27.05.2024

Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St.2181 (Fl. Nr. 581, 582 und 587, Gemarkung Weidenberg und Fl. Nr. 102, Gemarkung Mengersreuth)    
Beschluss:
Das Vorhaben wird nicht befürwortet und soll nicht weiterverfolgt werden.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.05.20024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Bekanntgabe, Sachstand Energieberatung Nordbayern, PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 06.03.2023

Bauantrag Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg; Errichtung von mobilen  Unterkünften für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen und Asylbegehrenden  

Beschluss 1:


Gegen das Vorhaben werden aus baurechtlicher Sicht keine Einwendungen erhoben. Der beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan bzgl. der Art der baulichen Nutzung wird aufgrund der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 i. V. m. Abs. 13 a BauGB zugestimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird mit folgenden Auflagen erteilt:

1. Die mobile Bauweise sowie die zeitliche Befristung auf 3 Jahre sind in der Baugenehmigung festzusetzten.

2. Ein Anspruch auf Anschlussnutzung besteht explizit nicht. 3. Eine Rückbauverpflichtung ist als Auflage festzusetzten. 4. In Bezug auf die zu berücksichtigenden Belange der „Sicherheit der Wohn-  bevölkerung“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sowie der „Belange der Flüchtlinge und Asylbegehrenden“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 13 BauGB) wird weiterhin folgendes eingefordert:

-->  durch das Landratsamt, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept

-->  durch das Landratsamt ein aussagekräftiges Integrationskonzept

5. Durch das Vorhaben dürfen auch zukünftig keine Einschränkungen für gewerbliche und sonstige zulässige Nutzungen einschließlich deren Erweiterungen entstehen.

6. Die untergebrachten Personen müssen sich mit der Immissionsbelastung abfinden, die generell im Gewerbegebiet zulässig ist. Hier wird auf das dem Bebauungsplan beigefügte Lärmgutachten verwiesen. Ggf. (auch zukünftig)   notwendig werdende (passive) Immissionsschutzmaßnahmen für die Sicherstellung gesunder Unterbringungsverhältnisse liegen in der Zuständigkeit des Bauherrn/Betreibers.

7. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten. 8. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Alle mit der Erschließung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Damit von der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 BauGB Gebrauch gemacht werden kann, ist nachzuweisen, dass dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. (§ 246 Abs. 13 a BauGB). Hier wird auf die bereits über 60 in Weidenberg untergebrachten Personen verwiesen. Der Markt Weidenberg fordert daher Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Verteilung und Belegungen.

Für den Beschluss: Ja 3 : Nein 15

(Das gemeindliche Einvernehmen wird damit versagt.)

Beschluss 2:

Sollte das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt Bayreuth ersetzt werden, sind folgende Auflagen in die Baugenehmigung aufzunehmen:

1. Die mobile Bauweise sowie die zeitliche Befristung auf 3 Jahre sind festzu-  setzten. 2. Ein Anspruch auf Anschlussnutzung besteht explizit nicht. 3. Eine Rückbauverpflichtung ist festzusetzten. 4. In Bezug auf die zu berücksichtigenden Belange der „Sicherheit der Wohnbevölkerung“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sowie der „Belange der Flüchtlinge und Asylbegehrenden“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 13 BauGB) wird weiterhin Folgendes eingefordert:

--> durch das Landratsamt, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept

--> durch das Landratsamt ein aussagekräftiges Integrationskonzept

5. Durch das Vorhaben dürfen auch zukünftig keine Einschränkungen für gewerbliche und sonstige zulässige Nutzungen einschließlich deren Erweiterungen entstehen.

6. Die untergebrachten Personen müssen sich mit der Immissionsbelastung ab finden, die generell im Gewerbegebiet zulässig ist. Hier wird auf das dem Bebauungsplan beigefügte Lärmgutachten verwiesen. Ggf. (auch zukünftig) notwendig werdende (passive) Immissionsschutzmaßnahmen für die Sicherstellung gesunder Unterbringungsverhältnisse liegen in der Zuständigkeit des Bauherrn/Betreibers.

7. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten. 8. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Alle mit der Erschließung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Damit von der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 BauGB Gebrauch gemacht werden kann, ist nachzuweisen, dass dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. (§ 246 Abs. 13 a BauGB). Hier wird auf die bereits über 60 in Weidenberg untergebrachten Personen verwiesen. Der Markt Weidenberg fordert daher Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Verteilung und Belegungen.

Für den Beschluss: Ja 18 : Nein 0




Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Fl. Nr. 1031 und 1032, Gemarkung Weidenberg); Projektvorstellung 

Beschluss:


Die Vorstellung wird zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist dem Marktgemeinderat mit allen gemäß dem erstellten Leitfaden relevanten Unterlagen und Informationen erneut zur Entscheidung vorzulegen.


Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss 

Beschluss:


Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans vom 28.02.2023 wird gebilligt. Da diese Änderungen lediglich die Festsetzungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (passiver Schallschutz) betreffen ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, eingeschränkt auf die Änderungen, durchzuführen. Die Auslegungsfrist wird auf 3 Wochen festgesetzt.