Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Marktgemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Aktuelles aus den Sitzungen
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 31.07.2023
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.06.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Ersatzbeschaffung bzw. Leasing Fahrzeug für Winterdienst
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Verträge nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit abzuschließen.
Erschließung Baugebiet Ahornstraße in Weidenberg, Vergabe
Beschluss:
Der Auftrag für die Erschließungsbauarbeiten Baugebiet Ahornstraße wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Markgraf aus Weiden, vergeben.
Erneuerung der Heizung, Rathaus
Beschluss:
Der Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus Weidenberg wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hopf aus Bayreuth vergeben.
Eine Entscheidung für ein weiteres Vorgehen bzgl. der Heizungsanlage Gebäude In der Au 5 wird abgewartet.
Sachstand Aussegnungshalle; Offenlegung finanzieller Verhältnisse,
Nachfinanzierung
Beschluss:
Dem Antrag wird stattgegeben. Auszahlung erfolgt nach Haushaltslage. Eine Gebührenkalkulation mit dem Ziel, die Anlage kostenrechnend zu betreiben, ist vorzulegen.
Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Fortschreibung
Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau
Beschluss:
Mit dem Abschluss der Fortschreibung der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 17.07.2023
Bauvoranfrage Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth; Bebauungsvorschlag für 3 Häuser innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung „Rügersberg“
Beschluss:
Zu den im Rahmen der Bauvoranfrage gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Mit Hinweis auf den Beschluss des Bauausschusses wird die Bebauung mit 3 Wohngebäude als vereinbar mit der Außenbereichsatzung angesehen. Mit der Baugestaltung besteht grundsätzlich Einverständnis. Auf eine ortsbildeinfügende Gestaltung ist zu achten.
2. Mit beiden Varianten für die Platzierung der Garagen/Carport besteht Einverständnis.
3. Mit dem geplanten Entwässerungskonzept besteht grundsätzlich Einverständnis.
4. Mit der Lage des Versickerungsbeckens besteht Einverständnis. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Insbesondere auf den eingeschränkten Winterdienst wird hingewiesen. Auf den Eigenschutz vor Hangwasser wird hingewiesen. Es darf dabei keine Verschlechterung für Nachbargrundstücke entstehen.
5. Mit der Lage der Ausgleichsfläche besteht Einverständnis. Details zur Gestaltung sind mit der UNB abzustimmen.
6. Über die Erteilung einer Befreiung von der LSG-Verordnung entscheidet das Landratsamt Bayreuth.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.07.2023
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.05.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Brücke über den Hammermühlgraben im Ortsbereich Hammergasse in Untersteinach, BW 18; Verbesserungsmaßnahme, Vergabe
Beschluss:
Die Alternative soll alsbald, je nach Lieferdauer der Beton-Rechteckrohre, vollzogen werden.
Erweiterung und Neugestaltung Bauhof; Vergaben
Beschluss:
Der Auftrag für den Rückbau Mauerwerk usw. wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Plannerer aus Pullenreuth, zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Stahlbauarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Metallbau Raps aus Untersteinach, zum Angebotspreis vergeben.
Globalberechnung Verbesserungsbeiträge Wasser; Auftragsvergabe
Beschluss:
Im Hinblick auf die bereits erfolgten Beauftragungen wird die Berechnung und Prüfung der Verbesserungsbeiträge für den Bereich der Wasserversorgung an das Büro Dr. Schulte/Röder, Kommunalberatung, vergeben.
Fortführung Sprach-Kitas; Finanzierung, Personalstelle
Beschluss:
Das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird für den Bereich der Einrichtung In der Au 22, Weidenberg, fortgesetzt. Das Beschäftigungsverhältnis ist bis 31.12.2024 fortzuführen. Eine Nachbesetzung von Sprachfachkraftstellen erfolgt nicht.
Bebauungsplan „Wacholderich II“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wacholderich II“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wacholderich II“ in der Fassung vom 17.07.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist durch den ersten Bürgermeister zu vollziehen.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Marktes Weidenberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und
Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.05.2023
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 20.03.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Auftragsvergabe Globalberechnung Herstellungsbeiträge
Beschluss:
Gemäß den Angeboten vom 22.12.2022 erhält das Büro Dr. Schulte/Röder, Kommunalberatung, den Auftrag zur Erstellung der Globalberechnung zum Nachweis der Angemessenheit der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Weidenberg sowie der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg.
Grundstücksangelegenheiten; Endabrechnung KFB
Beschluss:
Wasserversorgung:
Die Ausgaben für die Herstellung der Wasserversorgung sind im Anlagevermögen aufzunehmen. Diese wurden durch Einnahmen zu 100% gedeckt.
Abwasserentsorgung:
Die Ausgaben für die Herstellung der Abwasserentsorgung sind im Anlagevermögen aufzunehmen. Diese wurden durch Einnahmen zu 100% gedeckt.
Baugebiet Ahornstraße, Vergabe Leistungsphasen 5-9, Ingenieurbüro Schultes Grafenwöhr
Beschluss:
Die Leistungsphasen 5-9 werden an das Ingenieur-Büro Schultes aus Grafenwöhr vergeben.
Vergabe von Ingenieurleistung Energieeinsparung
Beschluss:
Dem Büro ATM wird der Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Kommunalrichtlinie erteilt.
Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Michael Albani, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg
Beschluss:
Herr Michael Albani wird als Listennachfolger der FWG für Gemeinderat Dr. Martin Siebentritt in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.
Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Michael Albani, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)
Marktgemeinderatsmitglied Michael Albani leistet den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).
Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens des Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt aus dem Marktgemeinderat
Beschluss:
Gemeinderat Michael Albani übernimmt die Ausschusssitze des ausgeschiedenen Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt vollständig und unverändert.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.04.2023
Breitbanderschließung, Sachvortrag Breitbandberatung Bayern
1. Beschluss:
Für den sofortigen Verfahrenseinstieg bis Auswertung Ergebnis Markterkundung auf Basis der gültigen Richtlinie wird die Verwaltung ermächtigt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
2. Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt dem vorgestellten Ausbauumfang zu. Die Beratungsfirma Breitbandberatung Bayern GmbH wird beauftragt, die Module 3 und 4 auf dem Portal des Breitbandzentrums einzustellen und das Auswahlverfahren auf der Plattform aumass abzuwickeln. Nach Ablauf des Auswahlverfahrens werden dem Gemeinderat das Ergebnis der Angebotsbewertung sowie eine Vergabeempfehlung vorgelegt. Wertungskriterien eigehender Angebote: Wirtschaftlichkeitslücke 100%. Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke 1,0 Mio €.
Bergrecht Sonderbetriebsplan zum Betrieb einer Brecheranlage in der Tongrube Würnsreuth, Gemarkung Lessau
Beschluss:
Gegen das Vorhaben werden vom Standpunkt der öffentlichen Sicherheit und Ordnung keine Einwände erhoben. Eine Erschließung des Geländes über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Auf folgende Punkte ist zu achten:
Es muss jederzeit gewährleistet sein, dass es nicht zur Abschwemmung/Versickerung von belasteten Material/Schwämmwässern kommt. Der Abtrieb von Feinsedimenten muss ausgeschlossen sein. Auf den Bachmuschelbestand darf der Betrieb keine negativen Auswirkungen haben. Es muss beim Betrieb des Brechers und der Lagerung des gebrochenen Materials sichergestellt werden, dass es zu keinen Abschwemmungen kommt und dass der pH-Wert des eingeleiteten Oberflächenwasser ins Gewässer nicht erhöht wird.
Darüber hinaus werden keine Einwände erhoben.
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Bereich Ützdorf (Fl. Nr. 211 und 208, Gemarkung Lankendorf)
Beschluss:
Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Fl. Nr. 1031 und 1032, Gemarkung Weidenberg)
Beschluss:
Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten
Beschluss:
Herr Daniel Schiener wird mit sofortiger Wirkung widerruflich zum Gewässerschutzbeauftragten des Markes Weidenberg bestellt.
Betriebskostenförderung Kindertageseinrichtungen; Gewichtungsfaktor
Beschluss:
Der Markt Weidenberg fördert Kinder im Bereich Kinderkrippe sowie auch Kindergarten bei Vollendung des dritten Lebensjahres jeweils bis zum Ende des Kindergartenjahres mit dem Faktor 2,0. Gleiches gilt auch für Gastkinder.
Bericht des Seniorenbeauftragten Manfred Tölzer
Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg des Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt gem. Art. 19 Abs. 1 GO
Beschluss:
Dem Antrag des Gemeinderats Dr. Martin Siebentritt auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit Wirkung zum 01.05.2023 stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 20.03.2023
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.02.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte
freigegeben:
Städtebauförderung Markt Weidenberg; Sonderfond Innenstädte Beleben;
Optimierung des Wegenetzes; Vergabe
Beschluss:
Der Auftrag wird an das Büro AGS aus München zum Angebotspreis vergeben.
Kostenbeteiligung Beschaffung Vorreinigungswaschmaschine für die Atemschutzgeräte und
PSA in der Atemschutzpflegestelle des Marktes Weidenberg
Beschluss:
Im Rahmen der abgeschlossenen Zweckvereinbarung mit den Mitgliedsgemeinden der VGem. Weidenberg zum Betrieb einer Atemschutzpflegestelle wird die Übernahme der Restkosten für den Markt Weidenberg zur Anschaffung einer Vorreinigungswaschmaschine für persönliche Schutzausrüstung beschlossen.
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Baugebiet Ahornstraße - Vorstellung Erschließungsplanung
Beschluss:
Mit der vorgestellten Erschließungsplanung besteht Einverständnis. Auf deren Grundlage ist die Ausschreibung zu erstellen.
Bebauungsplan "Wacholderich II", Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Wacholderich II“ vom 20.03.2023. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Haushalt 2023; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2023 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2022 bis 2026 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
1. Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargelegten Berechnungen liegt das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs – bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) bei maximal 100 %. Dies wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2023 umgesetzt und der Haushalt 2023 entsprechend beschlossen.
Zur Problematik Zuordnung Wasser/Abwasser verweisen wir auf den Hinweis im Sachverhalt. Der Marktgemeinderat Weidenberg gibt die Absichtserklärung ab, die geforderten Bedingung einzuhalten.
2. Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis. Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Aufstellung der Vorschlagslisten für Schöffinnen und Schöffen der Geschäftsjahre 2024-2028
Beschluss:
Gegen die vorgeschlagenen Bewerber bestehen keine Einwände oder Ausschlussgründe.
Die Bewerber der Vorschlagsliste für Schöffinnen und Schöffen sind dem Amtsgericht Bayreuth nach öffentlicher Bekanntgabe zu übermitteln.
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 06.03.2023
Bauantrag Fl. Nr. 348, Gemarkung Weidenberg;
Erweiterung einer Schreinerei um einen Fahrzeugunterstand
Bauantrag Fl. Nr. 629, Gemarkung Görschnitz;
Neubau einer Maschinenhalle für landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 06.03.2023
Bauantrag Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg; Errichtung von mobilen Unterkünften für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen und Asylbegehrenden
Beschluss 1:
Gegen das Vorhaben werden aus baurechtlicher Sicht keine Einwendungen erhoben. Der beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan bzgl. der Art der baulichen Nutzung wird aufgrund der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 i. V. m. Abs. 13 a BauGB zugestimmt.
Das gemeindliche Einvernehmen wird mit folgenden Auflagen erteilt:
1. Die mobile Bauweise sowie die zeitliche Befristung auf 3 Jahre sind in der Baugenehmigung festzusetzten.
2. Ein Anspruch auf Anschlussnutzung besteht explizit nicht. 3. Eine Rückbauverpflichtung ist als Auflage festzusetzten. 4. In Bezug auf die zu berücksichtigenden Belange der „Sicherheit der Wohn- bevölkerung“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sowie der „Belange der Flüchtlinge und Asylbegehrenden“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 13 BauGB) wird weiterhin folgendes eingefordert:
--> durch das Landratsamt, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept
--> durch das Landratsamt ein aussagekräftiges Integrationskonzept
5. Durch das Vorhaben dürfen auch zukünftig keine Einschränkungen für gewerbliche und sonstige zulässige Nutzungen einschließlich deren Erweiterungen entstehen.
6. Die untergebrachten Personen müssen sich mit der Immissionsbelastung abfinden, die generell im Gewerbegebiet zulässig ist. Hier wird auf das dem Bebauungsplan beigefügte Lärmgutachten verwiesen. Ggf. (auch zukünftig) notwendig werdende (passive) Immissionsschutzmaßnahmen für die Sicherstellung gesunder Unterbringungsverhältnisse liegen in der Zuständigkeit des Bauherrn/Betreibers.
7. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten. 8. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Alle mit der Erschließung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
Damit von der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 BauGB Gebrauch gemacht werden kann, ist nachzuweisen, dass dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. (§ 246 Abs. 13 a BauGB). Hier wird auf die bereits über 60 in Weidenberg untergebrachten Personen verwiesen. Der Markt Weidenberg fordert daher Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Verteilung und Belegungen.
Für den Beschluss: Ja 3 : Nein 15
(Das gemeindliche Einvernehmen wird damit versagt.)
Beschluss 2:
Sollte das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt Bayreuth ersetzt werden, sind folgende Auflagen in die Baugenehmigung aufzunehmen:
1. Die mobile Bauweise sowie die zeitliche Befristung auf 3 Jahre sind festzu- setzten. 2. Ein Anspruch auf Anschlussnutzung besteht explizit nicht. 3. Eine Rückbauverpflichtung ist festzusetzten. 4. In Bezug auf die zu berücksichtigenden Belange der „Sicherheit der Wohnbevölkerung“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sowie der „Belange der Flüchtlinge und Asylbegehrenden“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 13 BauGB) wird weiterhin Folgendes eingefordert:
--> durch das Landratsamt, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept
--> durch das Landratsamt ein aussagekräftiges Integrationskonzept
5. Durch das Vorhaben dürfen auch zukünftig keine Einschränkungen für gewerbliche und sonstige zulässige Nutzungen einschließlich deren Erweiterungen entstehen.
6. Die untergebrachten Personen müssen sich mit der Immissionsbelastung ab finden, die generell im Gewerbegebiet zulässig ist. Hier wird auf das dem Bebauungsplan beigefügte Lärmgutachten verwiesen. Ggf. (auch zukünftig) notwendig werdende (passive) Immissionsschutzmaßnahmen für die Sicherstellung gesunder Unterbringungsverhältnisse liegen in der Zuständigkeit des Bauherrn/Betreibers.
7. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten. 8. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Alle mit der Erschließung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.
Damit von der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 BauGB Gebrauch gemacht werden kann, ist nachzuweisen, dass dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. (§ 246 Abs. 13 a BauGB). Hier wird auf die bereits über 60 in Weidenberg untergebrachten Personen verwiesen. Der Markt Weidenberg fordert daher Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Verteilung und Belegungen.
Für den Beschluss: Ja 18 : Nein 0
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Fl. Nr. 1031 und 1032, Gemarkung Weidenberg); Projektvorstellung
Beschluss:
Die Vorstellung wird zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist dem Marktgemeinderat mit allen gemäß dem erstellten Leitfaden relevanten Unterlagen und Informationen erneut zur Entscheidung vorzulegen.
Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans vom 28.02.2023 wird gebilligt. Da diese Änderungen lediglich die Festsetzungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (passiver Schallschutz) betreffen ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, eingeschränkt auf die Änderungen, durchzuführen. Die Auslegungsfrist wird auf 3 Wochen festgesetzt.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 14.02.2023
Behandlung und Beschlussfassung des nachfolgenden Bauantrags im Marktgemeinderat anstelle Bau- und Umweltausschuss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat behandelt aufgrund der Tragweite und Bedeutung der Angelegenheit den Bauantrag „Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg, Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise“ anstelle des Bau- und Umweltausschusses.
Bauantrag Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg;
Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise
Beschluss 1:
Der Erteilung der beantragten Befreiung von der Art der baulichen Nutzung wird nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange in Bezug auf den Gebietserhaltungsanspruch würden dadurch verletzt werden. Der Anwendungsbereich der Sonderregelung des § 246 Abs. 10 und 11 BauGB ist nicht eröffnet. Das Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird versagt.
Beschluss 2:
In jedem Fall sind im Hinblick auf die bestehenden Ängste der Bevölkerung Dokumente vorzulegen bzw. wird hiermit eingefordert:
- Durch das LRA, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept.
- Durch das LRA ein aussagekräftiges Integrationskonzept.
- Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Belegungen (vgl. Stadt Waischenfeld).
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 16.01.2023
Bauantrag Fl. Nr. 447, Gemarkung Untersteinach;
Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle mit PV-Anlage
Bauantrag Fl. Nr. 78, 123/2, 123/4, 123/5, 123/6, Gemarkung Untersteinach;
Errichtung von Lager- und Produktionshallen mit Zwischenbau
Bauantrag Fl. Nr. 274, Gemarkung Lessau;
Neubau eines Mehrzweckraums am vorhandenen Wohnhaus
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 16.01.2023
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 07.11.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Neubau Feuerwehrgerätehaus Steinachtal; Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss:
Das Vorhaben soll anhand der vorgestellten Planungen weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot der KFB Baumanagement GmbH für die Finanzierungs- und Bauträgerschaft einzuholen.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2021
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2021 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.454.886,39 Euro
Jahresgewinn 2021: 23.888,36 Euro
Der Jahresgewinn 2021 wird zur Tilgung bestehender Verlustvorträge verwendet.
Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 45.211,71 Euro wird aus der Allgemeine Rücklage ausgeglichen.
Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 392, Gemarkung Görschnitz
Beschluss:
Dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 392, Gemarkung Görschnitz, wird nicht zugestimmt. Der Außenbereichscharakter soll erhalten bleiben.
Antrag auf Förderung von Kanal- und Wasserleitungserneuerung nach RZWas 2021
Beschluss:
Der Markt Weidenberg verpfl ichtet sich, in den nächsten Jahren Wasser- und Abwasserleitungen zu sanieren bzw. zu erneuern. Im Abwasserbereich soll vordringlich auf die Beseitigung der Fremdwassereinleitungen hingewirkt werden. Dazu sollen Fördermittel nach der RZWas 2021 beantragt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 05.12.2022
Bauantrag Fl. Nr. 41/5, Gemarkung Döhlau;
Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Garage und Carport
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 05.12.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.10.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Verpachtung Eschighaus
Beschluss:
Dem Aufhebungsvertrag zum 31.12.2022 sowie der Ausschreibung und Neuverpachtung mit einem monatlichen Nebenkostenaufschlag von 100 Euro wird zugestimmt.
Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Billigungsbeschluss
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 05.12.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.
Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der
Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan „Wacholderich II“, Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wacholderich II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und frühzeitige Beteiligung von Bürgern und der Träger öffentlichen Belange durchzuführen.
Geplante Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag von Vorranggebieten für die Windenergienutzung
Beschluss 1:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Höhenweg Bocksleite. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 2:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Pensen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 3:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Sophienthaler Forst. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 4:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Ochsenholz B22. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 5:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Kattersreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Beschluss 6:
Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Gossenreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.
Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau
Beschluss:
Mit dem Abschluss der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 1 (22205-4) und das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der FF Steinachtal nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Philipp Minier, Untersteinach, wird zum Kommandanten der FF Steinachtal bestellt. Die erforderlichen Lehrgänge liegen bereits vor.
Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Lukas Schöffel, Untersteinach, wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Steinachtal bestellt.
Der erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule nachzuholen, da sonst diese Bestätigung ihre Wirksamkeit verliert.
Antrag auf Förderungen nach der Kommunalrichtlinie
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen und die dazu benötigten Schritte einzuleiten.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 07.17.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 12.09.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Überprüfung/Anpassung Wasserschutzgebiet Weidenberg; Vergabe
Beschluss: Anhand der Kostenschätzung des Büros Geo-Team vom 28.06.2022 sind die weiteren Untersuchungen an den Tiefbrunnen I, II und III sowie der Schafhofquelle (phasenweise Durchführung) durchzuführen. Durch das Büro Geo-Team Bayreuth ist im Rahmen einer Sitzung das Projekt vorzustellen.
Errichtung einer PKW-Parkfläche für die neue Kindertageseinrichtung in Weidenberg, In der Au 22, Fl. Nr. 456/0; Vergabe
Beschluss: Der Maßnahme wird zugestimmt. Bürgermeister Wittauer wird ermächtigt, die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen.
Kündigung Dienstleistungsvertrag
Beschluss: Das Dienstleistungsverhältnis mit der Firma Ziegler wird fristgerecht zum 31.10.2022 gekündigt. Diese Arbeiten sollen künftig über eigenes Personal im Zuge der Umstrukturierung des Bauhofes erledigt werden.
Bekanntgaben: a) Neubau einer Kindertageseinrichtung in Weidenberg, Au 22; Vergabe Außenanlagen
In Hinblick auf die am 1. September erfolgte Inbetriebnahme wurde der Auftrag im Zuge der Dringlichkeit an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Garten Richter, vergeben.
Antrag UW: Ausweisung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Prüfung von Vorranggebieten für Windkraftanlagen. Bis zum 25.11.2022 können Flächen durch die Fraktionen und Gruppierungen vorgeschlagen werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die Flächen zu prüfen und dem Marktgemeinderat noch im Jahr 2022 zur Entscheidung vorzulegen.
Leitfaden Freiflächen-PV-Anlagen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Leitfaden für Freiflächen-PV-Anlagen mit Stand vom 07.11.2022. Der Leitfaden stellt eine Entscheidungshilfe für den Marktgemeinderat dar. Aus ihm kann kein Rechtsanspruch Dritter abgeleitet werden.
2. Änderung des Bebauungsplans „Am Haderbaum“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Haderbaum“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen. - Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Am Haderbaum“ in der Fassung vom 02.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt die Verfahren einzuleiten.
Berichtigung Bestandsverzeichnung für Ortsstraßen „Tränkbühl“ Waizenreuth, Widmung Fl.Nrn. 483 und 482/3 zur Ortsstraße wegen Grundbuchberichtigung Staatliches Bauamt Bayreuth
Beschluss:
Die öffentlichen Verkehrsflächen auf den Fl.Nrn. 482/3 und 483, beide Gemarkung Weidenberg, werden zu Ortsstraßen gewidmet. Die Berichtigung des Bestandsverzeichnisses Blatt Nr. 51 für Gemeindestraßen-Ortsstraßen (Tränkbühl) ist im Widmungsverfahren entsprechend vorzunehmen.
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Weidenberg; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren Weidenberg wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2020 des Marktes Weidenberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a): Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
In der Sitzung am 26.07.2021 wurde bereits Kenntnis von der Jahresrechnung 2020 genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Beschluss zu b): Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2020 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c): Die Jahresrechnung für das Jahr 2020 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt. Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2020 erteilt.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.10.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 26.07.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Vergabe von Ingenieurleistung; Wasserrecht Mischwasserbehandlung im Einzugsgebiet der Kläranlage Neunkirchen
Beschluss:
- Die vom Ingenieurbüro Miller erstellten Unterlagen für das beschränkte und befristete Wasserrecht werden beim Landratsamt Bayreuth für die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren eingereicht.
- Das Ingenieurbüro Miller, Nürnberg, erhält den Auftrag für die Teilleistung 1: „Überprüfung Konzept 2022“ für die Erstellung der Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für eine gehobene Erlaubnis.
Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss
Beschluss:
Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird pro Mittagessen ein Betrag von 3,45 Euro zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fällig.
In Anlehnung an den Elternvorschlag wird der Brückentag an Himmelfahrt nicht geschlossen; dafür wird jedoch der Gründonnerstag als fester Schließtag festgelegt. Ansonsten verbleibt es bei den festgesetzten Schließtagen. Der Geschwisterbonus für das dritte und jedes weitere Kind wird mit 50 % in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein. Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Gründung der Feuerwehr Steinachtal
Beschluss:
Nach Mehrheitsbeschlüssen der aktiven Mitgliederversammlungen der Feuerwehren Görschnitz vom 09.10.22 und Untersteinach vom 07.10.22 zur Eingliederung als Löschgruppen in eine neue Feuerwehr „Steinachtal“ wird eine neue Feuerwehr mit dem Namen „FF Steinachtal“ als gemeindliche Einrichtung mit den aktiven Feuerwehrdienstleistenden der Löschgruppen Görschnitz, Untersteinach und Döhlau-Görau aufgestellt und unterhalten.
Die FF Steinachtal hat ihre Dienststelle im neu zu errichtenden FF-Haus, Hammer, in Untersteinach.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 12.09.2022
Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS-WAS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS/WAS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Kindertageseinrichtungen - Gebührenpassung
Beschluss:
Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:
Schulkinder i. R. d. Grundschüleranschlussbetreuung:
- für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 50,-- Euro (bisher); 65,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 65,-- Euro (bisher); 75,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 80,-- Euro (bisher); 85,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher); 105,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 120,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 125,-- Euro (bisher); 135,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 150,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 165,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 170,-- Euro (bisher); 180,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 185,-- Euro (bisher); 195,-- (neu)
Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)
- für eine Buchungszeit von > 3 - 4 Stunden: 90,-- Euro (bisher); 100,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 130,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 165,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)
Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch
- für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 160,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 180,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 200,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 220,-- Euro (bisher); 230,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von > 9 –10 Stunden: 240,-- Euro (bisher); 255,-- (neu)
- für eine Buchungszeit von >10 -11 Stunden: 260,-- Euro (bisher); 280,-- (neu)
Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):
für das zweite Kind 20,-- Euro
für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro
Gebühr für das Mittagessen pro Essen 3,10 Euro zuzügl. der MWST (7 %); während der Ferienzeiten verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Brotzeitgeld von monatlich 10,-- Euro pro Kind im Haus In der Au 22.
Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben. Sofern von einer Umbuchungsgebühr abgesehen werden sollte, sind zukünftig 2 Umbuchungen ohne eine Gebührenveranschlagung halbjährlich möglich.
Zur Unterstützung in der Mittagszeit bei den haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten ist für die Einrichtungen jeweils eine Küchenkraft einzustellen (In der Au 21 für 15 Wochenstunden; In der Au 22 für 10 Wochenstunden; Neunkirchen am Main für 10
Wochenstunden).
Die Schließzeiten werden einheitlich für die Einrichtungen des Marktes Weidenberg wie folgt festgelegt:
Weihnachten – Zeit der Schulweihnachtsferien
Pfingsten – zweite Woche der Schulpfingstferien
Sommer – zwei Wochen in der Mitte der Schulferienzeit
Weitere Schließtage: Brückentage an Himmelfahrt und Fronleichnam (Pfingstferienwoche),
Tag des Betriebsausfluges der VG
Konzeptions- und Planungstage: Buß- und Bettag, nach der Sommerschließzeit,
Tag nach Weihnachtsschließzeit
Fortbildungstage: variabel
Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.
Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 09.08.2022 und die Begründung werden mit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
TOP 5
Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 22.08.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
ILE–Hochwasserschutzmaßnahmen, Ützdorf W12/13; Tekturplanung für HQ 100 + K
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt den fünf nachgenannten Ausführungen zu und bitten um Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:
Der Markt Weidenberg stimmt im Rahmen des Fördervorhabens W12/13 zu, dass
- aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann.
- die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt.
- eine etwaige spätere Förderung nach dem dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird.
- der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat
- und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Im Anschluss daran soll die Maßnahme, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel, ausgeschrieben werden.
Die weiterführende Planung Phase. 5-7 sowie Phase. 8+9 sind stufenweise zu beauftragen.
Betrieb der Ortsbrunnen
Beschluss:
Ein sinnvoller und wirtschaftlicher Betrieb der Ortsbrunnen ist abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ein solar gestützter Umwälzbetrieb der Brunnen zu prüfen.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 26.07.2022
Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg
Beschluss:
Herr Jürgen Raab wird als Listennachfolger der Grünen/UW für Gemeinderätin Petra Willbrandt in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.
Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“ in der Fassung vom 26.07.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, Die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss:
Die Abwägungsvorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die notwendigen Änderungen einzuarbeiten. Anschließend ist der geänderte Entwurf dem Marktgemeinderat zum Billigungsbeschluss vorzulegen.
2. Änderung des Bebauungsplans „Am Haderbaum“; Neunkirchen am Main
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Haderbaum“ gemäß dem Entwurf vom 20.07.2022. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, sodass die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen kann. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Neufestsetzung der Gebührensätze und der Grundgebühr für die Wasserversorgung
Beschluss:
Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.01.2023 auf 2,82 EUR festgesetzt. Werden Bauwasser oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird die Gebühr auf 4,23 EUR pro Kubikmeter entnommenem Wasser festgelegt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss
- bis 4 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
- bis 10 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
- bis 16 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
- über 16 m³/h: 225,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss
- bis 2,5 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
- bis 6 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
- bis 10 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
- über 10 m³/h: 225,00 EUR/Jahr
Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2023
Beschluss:
Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer A von 370 % auf 380 %
- Grundsteuer B von 370 % auf 380 %
- Gewerbesteuer von 370 % auf 380 %
Der Satzungsbeschluss folgt.
Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 27.06.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 16.05.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Neubau Kindertageseinrichtung in Weidenberg; Vergabe von Bauleistungen
a) Küchen
Beschluss zu a):
Der Auftrag für die Küchen wird an die Fa. Möbel Hertel aus Gesees zum Angebotspreis vergeben.
b) Inneneinrichtung
Beschluss zu b):
Der Auftrag für die Inneneinrichtung wird an die Fa. HABA Pro/Wehrfritz aus Bad Rodach zum Angebotspreis vergeben.
c) WC-Trennwände
Beschluss zu c):
Der Auftrag für die WC-Trennwände wird an die Fa. SANA aus Luhe-Wildenau zum Angebotspreis vergeben.
d) Besondere Ausstattung
Beschluss zu d):
Der Auftrag für die besondere Ausstattung wird an die Fa. Resch aus Aigen-Schlägl zum Angebotspreis vergeben.
e) Ergänzungen
Beschluss zu e):
Der Auftrag für die Ergänzung der Tische und Stühle wird an die Fa. Community Playthings aus Bad Klosterlausnitz zum Angebotspreis vergeben.
Vergabe Fremdwassersanierung in Ortsteilen der Gemeinde Weidenberg
Beschluss:
Das Los 1 ( KA Döhlau) wird an die Firma BeKaTec aus Beratzhausen als einziger Bieter vergeben. Das Los 2 (KA Untersteinach) wird an den günstigsten Bieter, die Firma BeKaTec, vergeben. Das Los 3 (KA Neunkirchen) wird an den einzigen Bieter, die Firma BeKaTeck, vergeben.
Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg der Gemeinderätin Petra Willbrandt gem. Art. 19 Abs. 1 GO
Beschluss:
Dem Antrag der Gemeinderätin Petra Willbrandt auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit Wirkung zum 30.06.2022 stattgegeben. Der Erste Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.
Gemeinderat Jürgen Raab übernimmt die Ausschusssitze der ausgeschiedenen Gemeinderätin Petra Willbrandt vollständig und unverändert.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 30.05.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 02.05.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Ausschreibung Dorfweiher Ützdorf und Fischweiher in Heßlach
a) Ausschreibung Dorfweiher Ützdorf, Fl. Nr. 278 Gemarkung Lankendorf
Beschluss zu a):
Der Ausschreibung Dorfweiher Ützdorf, Fl. Nr. 278, Gemarkung Lankendorf, mit 4.651 m² Grundstückfläche und ca. 2.200 m² Wasserfläche wird zugestimmt, gegen Gebot und Vorlage eines Nutzungskonzepts. Anschließend entscheidet der Marktgemeinderat.
b) Ausschreibung Fischweiher Heßlach, Fl. Nr. 466, Gemarkung Heßlach
Beschluss zu b):
Der Ausschreibung Fischweiher Heßlach, Fl. Nr. 466, Gemarkung Heßlach, mit 886 m² Grundstücksfläche und ca. 320 m² Wasserfläche wird zugestimmt, gegen Gebot und Vorlage eines Nutzungskonzepts. Anschließend entscheidet der Marktgemeinderat.
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Kommunales Energiemanagement
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, drei Angebote für die oben genannte Leistung einzuholen. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben und einen Förderantrag zu stellen.
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 30.05.2022
Bauantrag Fl. Nr. 73 und 111/2, Gemarkung Görschnitz;
Abbruch einer Überdachung und Errichtung eines Lagers, eines Heizraumes sowie einer Garage an einer bestehenden Scheune
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 16.05.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.04.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Entschädigungen für Kommandanten und andere Feuerwehrdienstleistende (Gerätewarte u.a.) - Art. 11 Bayerisches Feuerwehrgesetz
Beschluss:
Es wird als Entschädigung für die Gerätewarte ein Stundensatz in Höhe von 10,45 Euro festgelegt.
Die Aufwandsentschädigung für Gerätewarte wird nur für Tätigkeiten gezahlt, die alternativ durch gewerbliche Unternehmen erbracht werden müssten. Es wird keine pauschale Entschädigung für die Tätigkeiten der Gerätewarte gewährt. Die Arbeitsstunden müssen angeordnet, auf einem Stundenberichtsformular dokumentiert und vom Kommandanten oder seinem Stellvertreter freigegeben werden.
Die Entschädigung wird nur im Rahmen der jeweils geltenden Ehrenamtspauschale gewährt. Die höhere Übungsleiterpauschale kann für Geräte- und Zeugwarte nicht gewährt werden. Diese Entschädigungszahlung wird für die Dauer von 12 Monaten befristet. Nach dem Jahr soll eine objektive Prüfung durch das Ordnungsamt und die Feuerwehr Weidenberg erfolgen, ob sich dieses Verfahren bewährt hat. Im positiven Fall der Prüfung wird die Entschädigung ohne erneuten Beschluss zur Weitergewährung freigegeben.
Dem Gemeinderat wird im Anschluss berichtet.
Nachtrag zum Aufbau eines Prozessleitsystems auf der Kläranlage Weidenberg
Beschluss:
Die Firma Richter R+W aus Ahorntal erhält den Auftrag zur Erfassung und Einbindung von Daten der Kläranlage Weidenberg in das Prozessleitsystem der Kläranlage Weidenberg.
Sanierung und Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen; Vergabe von Bauleistungen
Beschluss:
Der Auftrag für das Gewerk Erdarbeiten wird an die Firma MFK Service aus Bayreuth zum Angebotspreis vergeben.
Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist zu vollziehen.
Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz; Sachstand und weiteres Vorgehen
Beschluss:
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans „Görschnitz II“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1, Gemarkung Görschnitz, wird eingestellt.
Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ in der Fassung vom 16.05.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan nach Genehmigung der bereits beschlossenen Flächennutzungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 10.05.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“. Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten.
Widmung neu gebauter Weg zwischen Untersteinach und Döhlau (Taubenhof) auf Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, zum gemeinsamer Geh- u. Radweg (Teilbereich)
Beschluss:
Die Weiterführung des bestehenden ausgebauten öffentlichen Feld-u. Waldweges, Fl. Nr. 665, Gemarkung Untersteinach, auf neu vermessenen Fl. Nrn. 103/2, 105/3, 103/3,108 (TFl.),109/2,110/1, alle Gemarkung Döhlau, wird zum ausgebauten Feld-u. Waldweg mit Beschilderung zum gemeinsamen Geh- und Radweg zzgl. Verkehrsfreigabe für land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet. Die neu zu widmende Teilstrecke beträgt 0,711 km. Träger der Straßenbaulast auf der gesamten Fläche ist der Markt Weidenberg.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten-Stellvertreters der FF Lankendorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Mitgliederversammlung der FF Lankendorf-Ützdorf am 09.05.22 wiedergewählte Christoph Dörfler wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Lankendorf-Ützdorf bestätigt. Die Notbestellung vom 29.03.2021 durch den Marktgemeinderat wird somit aufgehoben
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 02.05.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 28.03.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Weidenberg durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
Grundstücksangelegenheit; Grundstück Fl. Nr. 453, Gemarkung Weidenberg (In der Au)
Beschluss:
Die Grob-Konzepte werden zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist weiter zu verfolgen.
Nach Sicherung des Grundstücks durch einen Interessenten ist es dem Marktgemeinderat zur Entscheidung über die Aufstellung eines Bebauungsplans vorzulegen. Ein Anspruch auf Baureifmachung besteht nicht. Die westlich gelegene Fläche des angrenzenden Gewerbebetriebs ist in die Planungen mit einzubeziehen.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters der FF Untersteinach nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Philipp Minier wird zum Kommandanten der FF Untersteinach bestellt. Der in der Dienstversammlung der FF Untersteinach am 09.04.22 gewählte Michael Raps wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Untersteinach bestellt. Die Bestellungen zu Notkommandanten verlieren für beide Personen ihre Wirksamkeit.
Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandantenstellvertreters der FF Lehen nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)
Beschluss:
Der in der Dienstversammlung der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Markus Pasieka wird zum Kommandant der FF Lehen bestellt. Der in der Dienstversammlung der FF Lehen am 10.04.22 gewählte Mathias Bezold wird unter der Auflage zum Kommandanten-Stellvertreter bestellt, dass innerhalb eines Jahres die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einer Feuerwehr“ an einer staatlichen Feuerwehrschule besucht werden. Die Lehrgangsnachweise sind vorzulegen, da die Bestätigung sonst ihre Wirksamkeit verliert.
Angliederung der FF Döhlau-Görau als Löschgruppe an die FF Untersteinach
Beschluss:
Die verbleibenden Aktiven der ehemaligen FF Döhlau-Görau werden als Teil der gemeindlichen Einrichtung „Feuerwehr“ organisatorisch als Löschgruppe der FF Untersteinach angegliedert. Die Einsatzmittel der bisherigen Feuerwehr bleiben im Bestand der FF Untersteinach und werden durch die Löschgruppe Döhlau-Görau weiterbenutzt.
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 02.05.2022
Bauantrag Fl. Nr. 48, Gemarkung Lessau;
Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle
Bauantrag Fl. Nr. 65, Gemarkung Neunkirchen am Main;
Erweiterung Einfamilienhaus und Neubau Carport
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 11.04.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 14.02.2022 wurden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
Baugebiet Ahornstraße Erschließungsplanung, Vergabe Ingenieurleistungen
Beschluss:
Der Zuschlag für die Ingenieurleistungen „Erschließungsplanung Baugebiet Ahornstraße“ wird dem wirtschaftlicheren Bieter, Ingenieurbüro Schultes aus Grafenwöhr, erteilt.
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss:
Die Abwägungsvorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wird ebenso wie der geänderte Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung mit Stand vom 05.04.2022 gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange erneut durchzuführen.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 28.03.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 24.01.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Vergabe Auftrag Erweiterung Hochwasserschutzsystem im Markt Weidenberg
Beschluss:
Mit der Erweiterung des vorhandenen Schutzsystems „Watergate WXT 2030 um 2x 9,10 m besteht Einverständnis. Der Liefer-Auftrag ist an die Fa. Mega Secure Europe, CH-3714 Frutingen (Schweiz), zu vergeben. Der vor Ort Verantwortliche hat für eine UV-sichere Lagerung zu sorgen.
Grundbuchangelegenheiten, Löschung einer Buchgrundschuld Fl. Nr. 281, Gemarkung Weidenberg
Beschluss:
Mit der Löschung der Buchgrundschuld Fl. Nr. 281, Gemarkung Weidenberg, besteht Einverständnis.
Kreditaufnahme
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis von dem im Rahmen der Dringlichkeit aufgenommenen Kredite bei der Sparkasse Bayreuth zu folgenden Konditionen: Kreditbetrag jeweils 400.000,00 Euro | Auszahlung 100 % | Sollzinssatz 0,30 % fest für 12 Monate, danach Neuvereinbarung | Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich nachträglich zum 30.03./30.06./30.09./30.12 | Vierteljährliche Tilgungsrate jeweils 3.334,00 Euro | Tilgungsbeginn 30.03.2022
Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2013-2017 des Marktes Weidenberg durch den BKPV; Erledigung der Prüfungsfeststellungen
Beschluss:
Der Marktgemeinderat nimmt die Erledigung der Prüfungsfeststellungen zur Kenntnis und erhebt keine Einwände.
Haushalt 2022; Erlass der Haushaltssatzung
Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2022 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2021 bis 2025 werden gebilligt. Der Stellenplan wird genehmigt.
Fortführung Haushaltskonsolidierung
Beschluss:
Unter Bezugnahme auf die im Sachverhalt dargelegten Berechnungen liegt das Verhältnis von Kreditneuaufnahmen zur ordentlichen Tilgung innerhalb des Haushaltes zuzüglich der Verbindlichkeiten bzw. Betätigungen außerhalb des Haushalts einschließlich der Beteiligungen ohne Haftungsbeschränkung bzw. mit bestehender Verlustausgleichs – bzw. Beitragsverpflichtung (Verbindlichkeiten der Kategorie 1) bei maximal 75 %. Dies wurde bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2022 umgesetzt und der Haushalt 2022 entsprechend beschlossen.
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen. Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Marktgemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer“ Untersteinach; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Hammer Untersteinach“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer Untersteinach“. Die Begründung mit Umweltbericht zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Antrag Fortführung Mittagsbetreuung; gfi gGmbH
Beschluss:
Für das Schuljahr 2022/2023 wird weiterhin eine Gruppe mit einem kommunalen Zuschuss von 3323,40 Euro in Aussicht gestellt. Der Zuschuss ist bezogen auf den Besuch von 12 Schulkindern mit Wohnsitz im Markt Weidenberg.
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 28.03.2022
Bauantrag Fl. Nr. 47, Gemarkung Mengersreuth;
Errichtung eines LKW-Parkplatzes
Bauantrag Fl. Nr. 45, Gemarkung Döhlau;
Ersatzneubau Balkon
Bauantrag Fl. Nr. 41, Gemarkung Lehen;
Neubau von zwei Doppelhäusern und einem Einfamilienwohnhaus mit Carport
Bauantrag Fl. Nr. 325, Gemarkung Neunkirchen am Main;
Abbruch und Neubau einer Garage mit Carport und Abstellraum
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 14.02.2022
Bauantrag Fl. Nr. 1377, Gemarkung Weidenberg;
Neubau Geräte- und Lagerhalle an der Wasseraufbereitungsanlage Schafhof
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 14.02.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.11.2021 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Fliesenarbeiten
Beschluss:
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Fliesen Hübner aus Bayreuth, vergeben.
Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Zimmerer-, Dachdeck- und Spenglerarbeiten
Beschluss:
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Zimmerei Harald Biohlawek aus Bayreuth, vergeben.
Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Vergabe Maler, Putz und WDVS
Beschluss:
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Näther aus Thurnau, vergeben.
Anschluss an die AWA Bayreuth, Neubau Pumpwerk, Schlosser- und Metallbauarbeiten
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.
Kreditaufnahme
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Aufnahme von zwei Krediten bei der Sparkasse Bayreuth zu folgenden Konditionen:
Kreditbetrag jeweils 450.000,- Euro | Auszahlung 100 % | Sollzinssatz 0,30 % fest für 12 Monate, danach Neuvereinbarung | Zins- und Tilgungszahlung vierteljährlich nachträglich zum 30.03. / 30.06. / 30.09. / 30.12 | Vierteljährliche Tilgungsrate jeweils 3.750,00 Euro
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Entwurf des Bebauungsplans vom 09.02.2022 sowie die Begründung mit Umweltbericht werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ im Bereich der Fl. Nrn. 935/8, 935/57 und 935/58, alle Gemarkung Weidenberg; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur. 4.Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ in der Fassung vom 02.02.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Veränderungssperre für den Bereich der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“; Aufhebungsbeschluss
Beschluss:
Mit Rechtskraft der 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ wird die Veränderungssperre für den selbigen Geltungsbereich aufgehoben.
Bebauungsplan „Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Nr. 704 (TF) und 716, beide Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wohnpark Heßlacher Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch. Der Entwurf des Bebauungsplans vom 08.02.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Aufstellungsbeschluss ortsüblich bekannt zu machen und das Verfahren einzuleiten.
4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ in der Fassung vom 11.02.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Flurneuordnung Lessau-Lankendorf II, Bau von drei Erosionschutzbecken; Vereinbarung über die Erstellung gemeinschaftlicher und öffentlicher Anlagen mit Übernahme des Eigenleistungsanteils
Beschluss:
Der Markt Weidenberg übernimmt den Eigenleistungsanteil in Höhe von 15% der Gesamtsumme, das sind 87.552,00 Euro. Die Vereinbarung mit TG Lessau-Lankendorf II ist abzuschließen. Der Eigenanteil ist im Haushalt einzustellen.
Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2020
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2020 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt: Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.113.354,93 Euro Jahresverlust 62.367,27 Euro Der Jahresverlust 2020 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 24.01.2022
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.11.2021 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Beschaffung von 2 baugleichen Einsatzleitwägen für die FF Weidenberg und die FF Untersteinach; Vergabe des Lieferauftrages
Beschluss:
a) Der Auftrag zur Lieferung von 2 baugleichen Einsatzleitwägen für Los 1 und 2 geht an die Fa. Compoint GmbH&Co.KG zum Angebotspreis.
b) Der Auftrag zur Lieferung von 2 feuerwehrtechnischen Beladungen – Los 3 – geht an die Fa. Feuerschutz Ludwig GmbH, Bindlach, zum Angebotspreis.
Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Hammer Untersteinach“; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung vom 19.012022 sowie die Begründung werden gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ in der Fassung vom 20.01.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Antrag auf Aufstellung eines Bebauungsplans für die Fl. Nr. 461/5, Gemarkung Weidenberg (In der Au)
Beschluss:
Das Vorhaben wird grundsätzlich befürwortet. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Antragsteller die Aufstellung eines Bebauungsplans mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vorzubereiten und dem Marktgemeinderat zur Einleitung der Verfahren vorzulegen. Die anfallenden Kosten für die Planung sowie die spätere Erschließung hat der Antragsteller zu tragen.
Bergrecht: Errichtung von zwei Bogendachhallen sowie Betrieb eines Zwischenlagers für die Stadt Bayreuth in der Tongrube Würnsreuth, Gemarkung Lessau
Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 29.11.2021
Verlängerung der Baugenehmigung Fl. Nr. 274, Gemarkung Lessau;
Neubau eines 2-gruppigen Legenhennenstalles mit Schutzhütten, Einzäunung des Auslaufbereiches und Kotlager
Bauvoranfrage Fl. Nr. 202, Gemarkung Lehen;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage
Bauantrag Fl. Nr. 513/3, Gemarkung Weidenberg;
Nutzungsänderung von Büroräumen und Wohnungen zu einer gewerblichen Ferienanlage
Bauantrag; Errichtung einer Bergehalle auf Fl. Nr. 650,
Gemarkung Weidenberg
Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 29.11.2021
Außenbereichssatzung Rügersberg, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Außenbereichssatzung „Rügersberg“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage
der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Außenbereichssatzung „Rügersberg“ in der Fassung vom 24.11.2021 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“, Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in Ihrer Gesamtheit Einverständnis.
Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zur 4. Änderung des Bebauungsplans „Wohngebiet Stockau“ vom 24.11.2021.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
Erlass der Einbeziehungssatzung „Görau“, Aufstellungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt den Erlass der Einbeziehungssatzung „Görau“ im Bereich der Fl. Nrn. 494 (TF), 496 und 497 (TF), alle Gemarkung Döhlau.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung vom 24.11.2021 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Unabhängig von der Einleitung des Verfahrens allerdings beauftragt der Gemeinderat den Bauausschuss an einem Ortstermin die Lage des Baugrundstücks in Augenschein zu nehmen, insbesondere im Hinblick auf die Hangwassereinträge aus den Ereignissen in 2021. Dem Gemeinderat ist anschließend zu berichten.
Verlängerung der Sanierungssatzungen des Marktes Weidenberg
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beschließt die Verlängerung der
- Sanierungssatzung „Oberer Markt“ (inkl. Erweiterung um die Fl. Nr. 960/2 Gmkg. Weidenberg und die Erweiterung „Obere Aue“)
- Sanierungssatzung „Unterer Markt“
Die Durchführungsfrist wird jeweils auf 15 Jahre festgelegt. Einer Verlängerung der Erweiterung „Neue Mitte“ ist nicht notwendig, da diese
nach 2007 rechtskräftig wurde (2011).
Städtebauförderung, Sonderfond „Innenstädte beleben“, Stellung von Förderanträgen
Der Marktgemeinderat Weidenberg beauftragt die Verwaltung zur Stellung der Förderanträge im Rahmen des Sonderfond „Innenstädte Beleben“ für die gemeldeten Projekte (u. a. Wegekonzept und Projektfond) gemäß dem durch die Regierung von Oberfranken mitgeteilten Förderrahmen. Die notwendigen Eigenmittel sind bei der Erstellung des Haushalts zu berücksichtigen.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2019 des Marktes Weidenberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
Beschluss zu a):
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2019 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2019 erteilt.
Sitzung des Marktgemeinderat Weidenberg am 08.11.2021
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 13.09.2021 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Überprüfung/Anpassung Wasserschutzgebiet Weidenberg; Vergabe
Beschluss:
Den Auftrag für die Überprüfung des Wasserschutzgebietes des Marktes Weidenberg erhält das Büro Geo-Team, Bayreuth, gemäß Angebot vom 28.07.2021
Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss; Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans; Beschluss zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771 und 785 (TF) Gemarkung Weidenberg. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beschluss zur erneuten öffentliche Auslegung:
Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.
4. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnsiedlung Altung“: Behandlung der eingegangenen Einwendungen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 29.10.2021 sowie die Begründung werden gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.
Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen
Beschluss:
Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zuammenarbeit mit dem Planungsbüro, die Unterlagen gem. der Erörterung anzupassen. Anschließend sind diese dem Marktgemeinderat zur Billigung vorzulegen.
Widmung Ortsstraße Mengersreuth nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe
Beschluss:
Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße im Baugebiet Mengersreuth auf Fl. Nrn. 7, 7/2 und Teilfl äche 101/0, alle Gemarkung Mengersreuth, wird mit Wirkung vom 08.11.2021 zur Ortsstraße gewidmet.
Die gewidmete Straße beginnt abzweigend von der Ortsstraße, bei Fl. Nr. 21, bei Fl. Nrn. 6 und 7/1, alle Gem. Mengersreuth, südliche Grundstücksspitze und endet im Norden in einem Wendehammer bei Fl. Nrn. 7/11 und 7/12 beide Gem. Mengersreuth.
Länge der Straße 0,000 km - 0,185 km
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.