Sitzungssaal Weidenberg

Hier finden Sie die Auszüge aus den Sitzungen des Marktgemeinderates sowie des Bau- und Umweltausschusses.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 29.07.2024

Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; 
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik am Höhenweg“ vom 29.07.2024 sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans vom 29.07.2024 mit den dazugehörigen Unterlagen werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Nord-Ost -Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss    
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans vom 29.07.2024 werden gebilligt.


Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung; Einleitung des Aufhebungsverfahrens    
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ vom 13.08.1970 sowie der erfolgten Änderungen und Erweiterungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung im Regelverfahren einzuleiten.


Vollzug der Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung; Öffnungszeiten    
Beschluss:
Die Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten erfolgt unter Bezugnahme auf § 10 der Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung nach Anhörung des Beirates im Einvernehmen mit den Leitungen durch den Ersten Bürgermeister. Der Marktgemeinderat wird jeweils über Änderungen der Öffnungszeiten informiert.


Festlegungen Verpflegungsgeld; Kindertageseinrichtungen Weidenberg    
Beschluss:
Das Verpflegungsgeld wird ab 01.09.2024 in Höhe von 3,90 Euro zuzügl. des gültigen Mehrwertsteuersatzes festgesetzt. Die Satzung wird dahingehend angepasst; zudem erfolgt die Festsetzung der Höhe des Verpflegungsgeldes zukünftig durch Beschluss des Gemeinderates. Abbestellung täglich bis 7.30 Uhr. Zukünftig erfolgt die Regelung der Abbestellmodalitäten über die Hausordnung. 
Die Satzung ist entsprechend anzupassen.


Beschäftigung Assistenzkräfte    
Beschluss:
Der Beschäftigung von Assistenzkräften wird zugestimmt. Die Fördermittel sind auszuschöpfen.


Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Trägerschaft Kindertageseinrichtungen Markt Weidenberg    
Beschluss:
Rahmenbedingungen für eine Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg sind abzustimmen. Angebote für eine mögliche Ausschreibung der Trägerschaft sind einzuholen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 12.08.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten 
aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.07.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe von Ingenieurleistungen; Planung Regenüberlaufbecken Neunkirchen am Main    
Beschluss:
Das Ing. Büro Miller erhält den Auftrag für die Ingenieurleistung „Bau eines Regenüberlaufbecken Neunkirchen am Main“. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, vorerst Leistungsphasen 1 bis 3. Nach der Zustimmung des WWA Hof dann die Leistungsphasen 4 bis 9 einschließlich der Bauüberwachung.


Wasserrechtsverfahren Neunkirchen am Main    
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag für die Teilleistung 3 „Erstellung der Unterlagen für ein Wasserrechtsverfahren“ zum Angebotspreis. Nach der Übergabe der Unterlagen sind diese beim Landratsamt Bayreuth mit dem Antrag für die gehobene Erlaubnis der Einleitungen von Abwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen in verschiedene Gewässer im Einzugsgebiet Neunkirchen am Main einzureichen.


Vergabe Klärschlammentsorgung    
Beschluss:
Die Firma KJK erhält den Auftrag zur Klärschlammentwässerung für die nächsten zwei Jahre für ein Rührwerk. Die Firma Eibisch Vererdungsanlage GmbH & Co.KG erhält den Auftrag zur Entsorgung des entwässerten Klärschlamms. Beide Firmen gaben jeweils das günstigste Angebot ab.


Neubeschaffung Atemschutzkompressor    
Beschluss:
Der Auftrag wird an die Fa. Dräger zum Angebotspreis vergeben. Der angebotene Wartungsvertrag für die jährliche Prüfung und Wartung wird beauftragt.

 



Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans    
Beschluss:
Die Verfahren zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Bocksleite“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans werden eingestellt.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St.2181 (Fl. Nr. 184 und 189, Gemarkung Görschnitz)    
1. Beschluss:
Der Antrag für die Einleitung der Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiflächen-PV- Anlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 184 und 189, beide Gemarkung Görschnitz, wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die formelle Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
(Beschluss abgelehnt)

2. Beschluss:
Die Entwicklung einer Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, Gemarkung Görschnitz, wird grundsätzlich begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller abzuklären, ob der Antrag auf Bauleitplanung nur für dieses Grundstück aufrechterhalten werden soll.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der B22 (Fl. Nr. 223, 224 und 226, Gemarkung Neunkirchen, und Fl. Nr. 188, Gemarkung Lehen)    
Beschluss:
Der Antrag für die Einleitung der Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiflächen-PV- Anlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 223, 224 und 226, Gemarkung Neunkirchen, und Fl. Nr. 188, Gemarkung Lehen, wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die formelle Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 29.07.2024

Bauvoranfrage Fl. Nr. 142, Gemarkung Görschnitz; 
Errichtung von zwei Einfamilienwohnhäusern mit Doppelgarage


Bauantrag Fl. Nr. 237/4, Gemarkung Mengersreuth; 
Teilinnenausbau von Stallungen zu Praxisräumen    


Für folgende Bauvorhaben wurde über das gemeindliche Einvernehmen gemäß der Geschäftsordnung durch den Ersten Bürgermeister entschieden:
Bauantrag Fl. Nr. 25, Gemarkung Görschnitz; Anbau eines Erkers im Norden und Osten; Erweiterung des bestehenden Holzbalkons; Umbau EG und DG


Bauantrag Fl. Nr. 490, Gemarkung Lessau, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage


Bauantrag Fl. Nr. 206, Gemarkung Fischbach, Dachgeschossausbau mit Sanierung und Modernisierung des bestehenden Wohnhauses


Bauantrag Fl. Nr. 7/11, Gemarkung Mengersreuth, Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Nebengebäude und Garage


Bauantrag Fl. Nr. 901, Gemarkung Weidenberg, Errichtung eines Carports


Bauantrag Fl. Nr. 978/2, Gemarkung Weidenberg, Errichtung eines Solarzauns


Bauantrag Fl. Nr. 250/1, Gemarkung Weidenberg, Neubau eines Wohnhauses mit Gartenhaus/Hobbyraum


Bauantrag Fl. Nr. 959/2 und 960/2, Gemarkung Weidenberg, Erweiterung und Umbau des bestehenden Wohnhauses


Bauantrag Fl. Nr. 660/139, Gemarkung Weidenberg, Errichtung einer Überdachung über der bestehenden Terrasse am bestehenden Reihenendhaus


Bauantrag Fl. Nr. 503/1, Gemarkung Döhlau, Anbau an eine landwirtschaftliche Mehrzweckhalle


Folgende Genehmigungsfreistellungsfahren wurden durchgeführt:
Bauantrag Fl. Nr. 770/6 und 771/4, Gemarkung Weidenberg, Neubau Einfamilienwohnhaus mit Carport und Garage


Für folgende denkmalschutzrechtliche Erlaubnisanträge wurde die Zustimmung gegeben:
Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Fl. Nr. 276, Gemarkung Weidenberg; Anbringung einer Kassettenmarkise


Denkmalschutzrechtliche Erlaubnis Fl. Nr. 28, Gemarkung Weidenberg; Sanierung von Kriegerdenkmälern


Eingegangene Beseitigungsanzeigen:
Beseitigungsanzeige Fl. Nr. 500 und 500/2, Gemarkung Weidenberg


Isolierte Befreiungen:
Isolierte Befreiung Fl. Nr. 1506/4, Gemarkung Weidenberg; Errichtung einer Stützmauer


Isolierte Befreiung Fl. Nr. 660/334, Gemarkung Weidenberg; Errichtung einer Terrassenüberdachung
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.07.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.05.2024 wurden der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Vergabe nach Ausschreibung Kleingartengrundstück in der Kleingartenanlage
Brunnenwiese, Fl. Nr. 1509/10, Gemarkung Weidenberg    
Beschluss:
Das Kleingartengrundstück Nr. 18 wird verpachtet. Über die Übernahme des Inventars auf dem Kleingartengrundstück ist sich vom neuen Pächter mit den Erben des ehem. Pächters zu einigen. Sollte keine Einigung möglich sein, müsste das Kleingartengrundstück durch die Erben des Vorpächters geräumt werden. Mit der Verpachtung des Kleingartengrundstücks besteht Einverständnis. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Pachtvertrag zu unterzeichnen.


Kindertageseinrichtungen Weidenberg; Gebührenerhöhungen, 
Öffnungs- und Schließzeiten, Ganztagsanspruch Hort, Kita-App, allg. Betrieb
Der Beschluss der Verwaltung zu den übrigen Punkten des ursprünglichen Beschlussvorschlages kommt damit auch nicht zustande. Nachdem keine Mehrheit für die vorgeschlagenen Erhöhungen zustande kam, bleiben die Gebührensätze derzeit unberührt.


Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtung-Benutzungssatzung); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Benutzung der Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg (Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen    
Beschluss:
Seitens des Marktes Weidenberg werden keine Einwände gegen die Änderung des Regionalplans Oberfranken-Ost; vorgezogene Fortschreibung des Teilkapitels 6.5.2 Windenergie zur Neuausweisung von Vorranggebieten für Windenergieanlagen erhoben.


Vorlage der Jahresrechnung 2023 und Bekanntgabe an 
den Marktgemeinderat Weidenberg    
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2023. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 06.05.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 25.03.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Sanierung Ehrenmal; Vergabe    
Beschluss:
Der Auftrag für die Sanierung des Kriegerdenkmals und der Inschriften an der Friedhofsmauer bei der St. Michaels Kirche am Gurtstein wird an die Firma Steinrestaurierung Doreth aus Neustadt am Kulm vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand.


Umstufung – Aufstufung öffentlicher Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 768, Gem. Weidenberg, zur Ortsstraße Ahornstraße

Beschluss:
Die Fl. Nr. 768, Gemarkung Weidenberg, wird auf einer Länge von 0,211 km aufgrund Änderung der Verkehrsbedeutung durch Erschließung der neuen Wohnsiedlung Ahornstraße mit Wirkung vom 06.05.24 zur Ortsstraße Ahornstraße aufgestuft und wird Bestandteil des bestehenden Straßenzuges „Ahornstraße“ auf Fl. Nr. 860/3, Gem. Weidenberg.
Die aufgestufte Strecke beginnt am Übergang von der bestehenden Ahornstraße auf Fl. Nr. 860/3, Gem. Weidenberg, und endet im Westen an Fl. Nr. 759/1, Gem. Weidenberg.
Träger der Straßenbaulast ist jetzt der Markt Weidenberg.
Länge der Straße 0,000 km - 0,211 km


Widmung Ortsstraße „Ahornstraße TFl.“, Weidenberg, neu gebaute Straßenflächen im Wohnbaugebiet

Beschluss:
Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken,
neu gebaute Teilfläche der Ortsstraße auf Fl. Nr. 768 TFl., Gemarkung Weidenberg, wird mit Wirkung vom 06.05.2024 zur Ortsstraße „Ahornstraße“ gewidmet.
Die neu gewidmete Straßenteilfläche beginnt abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 768 TFl., bei Fl. Nrn. 769/6 und 769/7, alle Gem. Weidenberg, südliche Einmündung und endet in der Einmündung in die Fortsetzung der Ortsstraße „Ahornstraße“ auf 768, Gemarkung Weidenberg, bei Fl. Nr. 769/9, Gem. Weidenberg, Länge der Straße 0,000 km - 0,225 km
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.


Förderantrag für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen auf der Kläranlage Weidenberg als Ergebnis der Machbarkeitsstudie

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge bei den zuständigen Stellen einzureichen. Die Maßnahmen sollen bei einer Förderzusage zeitnah umgesetzt werden, d.h. in diesem Jahr die Planung und Ausschreibung und in 2025 dann die Umsetzung. Im Haushalt sind die entsprechenden Mittel einzuplanen.

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 08.04.2023

Bauantrag Fl. Nr. 759/2, Gemarkung Weidenberg (Gewerbegebiet Görschnitz); Einhausung der bestehenden Kranbahn 7 zur Aufbereitung und Lagerung von Betonbauteilen

Bauantrag Fl. Nr. 759, Gemarkung Weidenberg (Gewerbegebiet Görschnitz), Errichtung eines Schleppdachs als Abstellplatz für Garagentore und Bauelemente    

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 25.03.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.01.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung Kommandowagen zur Ersterkundung, FF Weidenberg; Vergabe

Beschluss:
Als Ersatzbeschaffung des Kommandowagens für die FF Weidenberg erhält die Fa. Audi AG, Ingolstadt, den Auftrag zur Lieferung eines Fahrzeuges lt. Angebot Nr. 849/0776428 zum Angebotspreis.


Wegepflegeverband Weidenberg, Finanzierungsrichtlinien seit 1995, Erhöhung Haushaltsbudget

Beschluss:
Das bisherige Haushaltsbudget des Wegepflegeverbandes Weidenberg ist seit 1995 gleich.
Aufgrund der Kostensteigerungen wird das reine Wegepflegebudget erhöht.



Haushalt 2024; Erlass der Haushaltssatzung

1. Beschluss:
Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen. Die Haushaltssatzung ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet. Der Stellenplan wird genehmigt.
2. Beschluss:
Finanzplan und Investitionsprogramm für den Zeitraum 2023 bis 2027 werden in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Fortführung Haushaltskonsolidierung

Beschluss:
Die Ausführungen werden ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Die Verantwortlichen der gemeindlichen Einrichtungen sind über die Situation zu unterrichten und werden weiterhin zum Sparen angehalten.
Mit dem überarbeiteten Haushaltskonsolidierungskonzept mit dem Ziel, mittelfristig wieder die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen, besteht Einverständnis.
Erster Bürgermeister Wittauer wird beauftragt, gemeinsam mit der Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Umsetzung vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.04.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.03.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Dachsanierung Gurtstein 5, Architektenleistung

Beschluss:
Der Auftrag für Architektenleistung wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Büro Peetz aus Bayreuth, vergeben. Die Statische Begleitung wird an das IB Raps aus Speichersdorf nach Bedarf vergeben.


Ergänzungsleistung zum Ingenieurvertrag, Gebäude, Tragwerksplanung und TGA, Feuerwehrhaus Steinachtal

Beschluss:
Die Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Ingenieurvertrag für die Lph 2 ist zu beauftragen.


Herstellung einer Regenwasserrückhaltung für Oberflächenwässer Ortsteil Fischbach, Vergabe

Beschluss:
Der Auftrag zur Errichtung der Regenwasserrückhaltung wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Schulz aus Pfreimd, erteilt.


Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe Küche

Beschluss:
Der Auftrag für das Gewerk Küchen und Einbauschrank wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Möbel Hertel aus Gesees, zum Angebotspreis vergeben.



2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zur 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ in der Fassung vom 03.04.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Bebauungsplanänderung ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo die Bebauungsplanänderung mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3, 203 203/3, alle Gemarkung Lehen; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 9, 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200, 201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3 und 203, alle Gemarkung Lehen. Durch die Bauleitplanungen sollen Gewerbeflächen im Bereich Lehen ausgewiesen sowie die bestehenden Flächen neuüberplant werden.


Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. und 2. Änderung

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. und 2. Änderung. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten.


2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost - Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost - Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, die Verfahren einzuleiten.
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 11.03.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.12.2023 wurden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:

Vergabe von Betonbestandsuntersuchungen

Beschluss:

Gemäß dem Vergabevorschlag des Ing. Büro IBT aus Bindlach wird der Auftrag zur Erstellung des betontechnischen Gutachtens an das Ingenieurbüro Dr. Ruppert & Felder als wirtschaftlichster Bieter vergeben.


Vergabe von Bodengutachten

Beschluss:

Die Angebote wurden durch das Ing. Büro IBT geprüft. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Dr. Ruppert & Felder, vergeben.


Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.01.2024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Vergabe von Ingenieurleistungen; Wasserrecht Neunkirchen am Main 

Beschluss:

Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag zur Erstellung der Teilleistung 2 „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St 2181 (Fl. Nr. 581, 582 und 587, Gemarkung Weidenberg, und Fl. Nr. 102, Gemarkung Mengersreuth)

Beschluss:

Dem Vorhaben wird auf Grundlage des Leitfadens des Marktgemeinderates nicht zugestimmt.


Vorhabensbezogener Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des 
Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet erstreckt sich mit ca. 3,2 Hektar Größe auf die Fl. Nr. 234 der Gemarkung Neunkirchen am Main.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.


Widmung Fl. Nr. 167/2, Gemarkung Neunkirchen am Main, zur Ortsstraße „Altmühle“

Beschluss:

Die im Markt Weidenberg Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, liegende Straße auf Fl. Nr. 167/2, Gemarkung Neunkirchen am Main, wird zur Ortsstraße „Altmühle“ gewidmet. Die gewidmete Teilfläche des Gesamtstraßenzuges „Altmühle“ beginnt im Westen im Übergang von der Ortsstraße auf, Fl. Nr. 166, Gemarkung Neunkirchen am Main, und endet im Osten an Fl. Nr. 164, Gemarkung Neunkirchen am Main. Länge der Straße 0,000 km - 0,172 km. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.


Feuerwehrbedarfsplan, FF Steinachtal, Ersatzbeschaffung LF 8/6 durch ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10

Beschluss:

Im Zuge der Feuerwehrbedarfsplanung zum Standort der FF Steinachtal des Marktes Weidenberg wird der Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) 10 beschlossen. Ein Zuwendungsantrag ist an die Regierung von Oberfranken zu stellen. Der interkommunale Beschaffungsvorgang ist über ein Ingenieur-Büro einzuleiten. Die Kosten werden je zur Hälfte aufgeteilt.


Sanierung Dorfweiher Ützdorf; Förderantrag nach RZWas2021 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel nach der RZWas2021 für die Sanierungsmaßnahen zu beantragen.
 

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 15.01.2024

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 20.11.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung technischer Hilfeleistungssatz FF Weidenberg, Vergabe Angebot

Beschluss:

Der Auftrag zur Lieferung eines technischen Hilfeleistungssatzes – akkubetrieben – für den Markt Weidenberg wird an die Fa. Ludwig Feuerschutz GmbH vergeben. Ein Zuwendungsantrag an die Regierung von Oberfranken ist zu stellen.


Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe Außenanlagen

Beschluss:

Der Auftrag für die Außenanlagen wird an die Firma Garten Richter aus Glashütten zum Angebotspreis vergeben.


Bestätigungsverfahren des Kommandanten der FF Lankendorf-Ützdorf nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:


Der in der Mitgliederversammlung am 04.01.24 gewählte Christian Stake wird zum Kommandanten der FF Lankendorf-Ützdorf bestellt.


Widmung öffentliche Verkehrsfläche auf Fl.Nr. 39, Gemarkung Lehen, zu Parkflächen

Beschluss:


Die entlang der Ortsstraße Lehen neu zu befestigenden Privatflächen auf Fl. Nr. 39, Gemarkung Lehen, werden zu einer öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet. Die Zustimmung des Eigentümers wird vorausgesetzt. Eine Widmungsbeschränkung zur Sicherstellung der Nutzung der Gaststätte Haller bzw. Hausnummer 6 wird ausgesprochen.

Beim Eigentümer verbleiben die Verkehrssicherungspflicht und die Unterhaltungspflicht für eine verkehrssichere und ordnungsgemäße Nutzung der Verkehrsfläche.

Eine Vereinbarung hierüber ist abzuschließen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2022

Beschluss:


Der Jahresabschluss 2022 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.301.612,39 €

Jahresverlust 2022  29.509,77 €

Der Jahresverlust 2022 wird auf neue Rechnung vorgetragen.  

Zukünftige Gewinne der Wasserversorgung der Marktgemeinde Weidenberg werden bis auf weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt.

Der Jahresverlust 2014 in Höhe von 20.935,64 € wird aus der Allgemeinen Rücklage ausgeglichen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 20.11.2023

Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Gebührensätze Schmutzwasser und Niederschlagswasser                           

Beschluss:


Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027. Die jährliche Niederschlagswassergebühr wird pro qm reduzierter Grundstücksfläche ab 01.01.2024 auf 0,21 EUR festgesetzt. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 2,66 EUR festgesetzt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Dauerdurchfluss

    bis          4 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        16 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    16 m³/h        225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Nenndurchfluss

    bis          2,5 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis          6 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    10 m³/h        225,00 EUR/Jahr


Antrag UW; Wärmeplanung Markt Weidenberg                   

Beschluss:


Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Das Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat 80 Empfehlungen zur Einarbeitung vorgelegt. Wann das notwendige Landesgesetz vorgelegt wird, steht noch nicht fest. Da aus diesen Gründen Beschlussreife noch nicht gegeben ist, wird der Antrag abgelehnt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 30.10.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen                       

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.09.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe, Erneuerung der Steuerungstechnik der Kläranlage Döhlau          

Beschluss:

Die Firma utp erhält den Auftrag zur Erneuerung der Steuerungstechnik gemäß ihrem Angebot vom 11.08.2023.


Vergabe; Kanalsanierung in Sophienthal                       

Beschluss:

Die Firma Schnurrer als wirtschaftlichster Bieter erhält den Auftrag zur Kanalsanierung mittels Inliner in Sophienthal, Baugebiet Wiesäcker.


Krisenvorsorge-Stromausfall, Internetanbindung Handlungsfähigkeit der Verwaltung per Satellit                               

Beschluss:

Die Installation der Sat-Anlage zur krisensicheren Kommunikation der Verwaltung mit dem LRA Bayreuth wird in Auftrag gegeben. Die Bandbreite der Übertragungsgeschwindigkeit soll leistungsfähig sein und wird für 10 Gbyte Upload und 50 Gbyte Download in Auftrag gegeben.

Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich Lehen; Abwägungsbeschluss und Feststellungsbeschluss

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:


Die während der öffentlichen Auslegung sowie der Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Lehen“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger

öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Marktgemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich „Lehen“. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden

kann.


2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen 2“, Billigungs- und Auslegungsbeschluss                       

Beschluss:


Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht vom 30.10.2023 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.


Vollzug der Wassergesetze; Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung zur Einleitung von Niederschlagswasser im Umfeld des neuen Feuerwehrgerätehauses Untersteinach

Beschluss:


Der Markt Weidenberg beantragt beim Landratsamt Bayreuth die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren für die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Niederschlagswasser aus dem Feuerwehrgelände Untersteinach und der Erschließungsstraße in die Warme Steinach und die Anlagengenehmigung nach § 36 WHG (60 m Bereich der Warmen Steinach) mit den Unterlagen des Ing. Büro Seuss.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 09.10.2023

Sicherstellung Wasserversorgung Weidenberg; Überarbeitung Wasserschutzgebiet                      

Beschluss:


Der Sachstandsbericht wird zur Kenntnis genommen. Die weiteren Maßnahmen zur Überarbeitung des Wasserschutzgebietes und der Schützbarkeit der Quelle sind mit den Fachbehörden abzustimmen. Um einen Überblick über die langfristige Sicherstellung der Wasserversorgung zu erhalten, sind Angebote für die Erstellung eines Strukturkonzeptes einzuholen.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 31.07.2023 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Betriebsrentenstärkungsgesetz; Arbeitgeberzuschüsse zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung

Beschluss:

Die Möglichkeit des Arbeitgeberzuschusses zur Entgeltumwandlung zum Zwecke der betrieblichen Altersversorgung wird eingeführt.


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit integriertem Grünordnungsplan und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss und Auslegungsbeschluss    

Beschluss:


Der Markgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit integriertem Grünordnungsplan sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung von Bürgern und Behörden durchzuführen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 31.07.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 19.06.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Ersatzbeschaffung bzw. Leasing Fahrzeug für Winterdienst              

Beschluss:

Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Verträge nach Prüfung der Wirtschaftlichkeit abzuschließen.


Erschließung Baugebiet Ahornstraße in Weidenberg, Vergabe              

Beschluss:

Der Auftrag für die Erschließungsbauarbeiten Baugebiet Ahornstraße wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Markgraf aus Weiden, vergeben.


Erneuerung der Heizung, Rathaus                      

Beschluss:

Der Auftrag für die Erneuerung der Heizungsanlage im Rathaus Weidenberg wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Hopf aus Bayreuth vergeben.

Eine Entscheidung für ein weiteres Vorgehen bzgl. der Heizungsanlage Gebäude In der Au 5 wird abgewartet.


Sachstand Aussegnungshalle; Offenlegung finanzieller Verhältnisse,

Nachfinanzierung                               

Beschluss:

Dem Antrag wird stattgegeben. Auszahlung erfolgt nach Haushaltslage. Eine Gebührenkalkulation mit dem Ziel, die Anlage kostenrechnend zu betreiben, ist vorzulegen.




Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Fortschreibung

Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau                   

Beschluss:


Mit dem Abschluss der Fortschreibung der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 17.07.2023

Bauvoranfrage Fl. Nr. 336, Gemarkung Mengersreuth; Bebauungsvorschlag für 3 Häuser innerhalb des Geltungsbereichs der Außenbereichssatzung „Rügersberg“                   
Beschluss:

Zu den im Rahmen der Bauvoranfrage gestellten Fragen wird wie folgt Stellung genommen:
1. Mit Hinweis auf den Beschluss des Bauausschusses wird die Bebauung mit 3 Wohngebäude als vereinbar mit der Außenbereichsatzung angesehen. Mit der Baugestaltung besteht grundsätzlich Einverständnis. Auf eine ortsbildeinfügende Gestaltung ist zu achten.
2. Mit beiden Varianten für die Platzierung der Garagen/Carport besteht Einverständnis.
3. Mit dem geplanten Entwässerungskonzept besteht grundsätzlich Einverständnis.
4. Mit der Lage des Versickerungsbeckens besteht Einverständnis. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Insbesondere auf den eingeschränkten Winterdienst wird hingewiesen. Auf den Eigenschutz vor Hangwasser wird hingewiesen. Es darf dabei keine Verschlechterung für Nachbargrundstücke entstehen.
5. Mit der Lage der Ausgleichsfläche besteht Einverständnis. Details zur Gestaltung sind mit der UNB abzustimmen.
6. Über die Erteilung einer Befreiung von der LSG-Verordnung entscheidet das Landratsamt Bayreuth.
Das gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.07.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.05.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Brücke über den Hammermühlgraben im Ortsbereich Hammergasse in Untersteinach, BW 18; Verbesserungsmaßnahme, Vergabe
Beschluss:
Die Alternative soll alsbald, je nach Lieferdauer der Beton-Rechteckrohre, vollzogen werden.


Erweiterung und Neugestaltung Bauhof; Vergaben                   
Beschluss:
Der Auftrag für den Rückbau Mauerwerk usw. wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Plannerer aus Pullenreuth, zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Stahlbauarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Metallbau Raps aus Untersteinach, zum Angebotspreis vergeben.


Globalberechnung Verbesserungsbeiträge Wasser; Auftragsvergabe           
Beschluss:
Im Hinblick auf die bereits erfolgten Beauftragungen wird die Berechnung und Prüfung der Verbesserungsbeiträge für den Bereich der Wasserversorgung an das Büro Dr. Schulte/Röder, Kommunalberatung, vergeben.


Fortführung Sprach-Kitas; Finanzierung, Personalstelle                   
Beschluss:
Das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird für den Bereich der Einrichtung In der Au 22, Weidenberg, fortgesetzt. Das Beschäftigungsverhältnis ist bis 31.12.2024 fortzuführen. Eine Nachbesetzung von Sprachfachkraftstellen erfolgt nicht.


Bebauungsplan „Wacholderich II“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wacholderich II“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wacholderich II“ in der Fassung vom 17.07.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist durch den ersten Bürgermeister zu vollziehen.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Marktes Weidenberg                           
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und
Behandlung der Niederschriften   
Beschluss zu a):

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):

Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das  Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):

Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 08.05.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 20.03.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Auftragsvergabe Globalberechnung Herstellungsbeiträge

Beschluss:

Gemäß den Angeboten vom 22.12.2022 erhält das Büro Dr. Schulte/Röder, Kommunalberatung, den Auftrag zur Erstellung der Globalberechnung zum Nachweis der Angemessenheit der Herstellungsbeiträge für die Entwässerungseinrichtung des Marktes Weidenberg sowie der Herstellungsbeiträge für die Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg.


Grundstücksangelegenheiten; Endabrechnung KFB

Beschluss:

Wasserversorgung:

Die Ausgaben für die Herstellung der Wasserversorgung sind im Anlagevermögen aufzunehmen. Diese wurden durch Einnahmen zu 100% gedeckt.

Abwasserentsorgung:

Die Ausgaben für die Herstellung der Abwasserentsorgung sind im Anlagevermögen aufzunehmen. Diese wurden durch Einnahmen zu 100% gedeckt.


Baugebiet Ahornstraße, Vergabe Leistungsphasen 5-9, Ingenieurbüro Schultes Grafenwöhr

Beschluss:

Die Leistungsphasen 5-9 werden an das Ingenieur-Büro Schultes aus Grafenwöhr vergeben.


Vergabe von Ingenieurleistung Energieeinsparung

Beschluss:

Dem Büro ATM wird der Auftrag für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie im Rahmen der Kommunalrichtlinie erteilt.


Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Michael Albani, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Herr Michael Albani wird als Listennachfolger der FWG für Gemeinderat Dr. Martin Siebentritt in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.


Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Michael Albani, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)

Marktgemeinderatsmitglied Michael Albani leistet den Eid gemäß Artikel 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO).


Neubesetzung von Ausschüssen/Gremien infolge des Ausscheidens des Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt aus dem Marktgemeinderat

Beschluss:

Gemeinderat Michael Albani übernimmt die Ausschusssitze des ausgeschiedenen Gemeinderates Dr. Martin Siebentritt vollständig und unverändert.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 27.05.2024

Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St.2181 (Fl. Nr. 581, 582 und 587, Gemarkung Weidenberg und Fl. Nr. 102, Gemarkung Mengersreuth)    
Beschluss:
Das Vorhaben wird nicht befürwortet und soll nicht weiterverfolgt werden.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 06.05.20024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Bekanntgabe, Sachstand Energieberatung Nordbayern, PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden
 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 06.03.2023

Bauantrag Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg; Errichtung von mobilen  Unterkünften für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen und Asylbegehrenden  

Beschluss 1:


Gegen das Vorhaben werden aus baurechtlicher Sicht keine Einwendungen erhoben. Der beantragten Befreiungen vom Bebauungsplan bzgl. der Art der baulichen Nutzung wird aufgrund der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 i. V. m. Abs. 13 a BauGB zugestimmt.

Das gemeindliche Einvernehmen wird mit folgenden Auflagen erteilt:

1. Die mobile Bauweise sowie die zeitliche Befristung auf 3 Jahre sind in der Baugenehmigung festzusetzten.

2. Ein Anspruch auf Anschlussnutzung besteht explizit nicht. 3. Eine Rückbauverpflichtung ist als Auflage festzusetzten. 4. In Bezug auf die zu berücksichtigenden Belange der „Sicherheit der Wohn-  bevölkerung“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sowie der „Belange der Flüchtlinge und Asylbegehrenden“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 13 BauGB) wird weiterhin folgendes eingefordert:

-->  durch das Landratsamt, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept

-->  durch das Landratsamt ein aussagekräftiges Integrationskonzept

5. Durch das Vorhaben dürfen auch zukünftig keine Einschränkungen für gewerbliche und sonstige zulässige Nutzungen einschließlich deren Erweiterungen entstehen.

6. Die untergebrachten Personen müssen sich mit der Immissionsbelastung abfinden, die generell im Gewerbegebiet zulässig ist. Hier wird auf das dem Bebauungsplan beigefügte Lärmgutachten verwiesen. Ggf. (auch zukünftig)   notwendig werdende (passive) Immissionsschutzmaßnahmen für die Sicherstellung gesunder Unterbringungsverhältnisse liegen in der Zuständigkeit des Bauherrn/Betreibers.

7. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten. 8. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Alle mit der Erschließung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Damit von der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 BauGB Gebrauch gemacht werden kann, ist nachzuweisen, dass dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. (§ 246 Abs. 13 a BauGB). Hier wird auf die bereits über 60 in Weidenberg untergebrachten Personen verwiesen. Der Markt Weidenberg fordert daher Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Verteilung und Belegungen.

Für den Beschluss: Ja 3 : Nein 15

(Das gemeindliche Einvernehmen wird damit versagt.)

Beschluss 2:

Sollte das gemeindliche Einvernehmen durch das Landratsamt Bayreuth ersetzt werden, sind folgende Auflagen in die Baugenehmigung aufzunehmen:

1. Die mobile Bauweise sowie die zeitliche Befristung auf 3 Jahre sind festzu-  setzten. 2. Ein Anspruch auf Anschlussnutzung besteht explizit nicht. 3. Eine Rückbauverpflichtung ist festzusetzten. 4. In Bezug auf die zu berücksichtigenden Belange der „Sicherheit der Wohnbevölkerung“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauGB) sowie der „Belange der Flüchtlinge und Asylbegehrenden“ (vgl. § 1 Abs. 6 Nr. 13 BauGB) wird weiterhin Folgendes eingefordert:

--> durch das Landratsamt, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept

--> durch das Landratsamt ein aussagekräftiges Integrationskonzept

5. Durch das Vorhaben dürfen auch zukünftig keine Einschränkungen für gewerbliche und sonstige zulässige Nutzungen einschließlich deren Erweiterungen entstehen.

6. Die untergebrachten Personen müssen sich mit der Immissionsbelastung ab finden, die generell im Gewerbegebiet zulässig ist. Hier wird auf das dem Bebauungsplan beigefügte Lärmgutachten verwiesen. Ggf. (auch zukünftig) notwendig werdende (passive) Immissionsschutzmaßnahmen für die Sicherstellung gesunder Unterbringungsverhältnisse liegen in der Zuständigkeit des Bauherrn/Betreibers.

7. Soweit Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten und Anschlussgebühren anfallen, sind diese satzungsgemäß zu entrichten. 8. Eine Erschließung über das bisherige Maß hinaus ist dem Markt Weidenberg nicht möglich. Alle mit der Erschließung verbundenen Kosten gehen zu Lasten des Antragstellers.

Damit von der Sonderregelung des § 246 Abs. 12 BauGB Gebrauch gemacht werden kann, ist nachzuweisen, dass dringend benötigte Unterkünfte im Gebiet der Gemeinde, in der sie entstehen sollen, nicht oder nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können. (§ 246 Abs. 13 a BauGB). Hier wird auf die bereits über 60 in Weidenberg untergebrachten Personen verwiesen. Der Markt Weidenberg fordert daher Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Verteilung und Belegungen.

Für den Beschluss: Ja 18 : Nein 0




Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage (Fl. Nr. 1031 und 1032, Gemarkung Weidenberg); Projektvorstellung 

Beschluss:


Die Vorstellung wird zur Kenntnis genommen. Das Vorhaben ist dem Marktgemeinderat mit allen gemäß dem erstellten Leitfaden relevanten Unterlagen und Informationen erneut zur Entscheidung vorzulegen.


Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss 

Beschluss:


Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der geänderte Entwurf des Bebauungsplans vom 28.02.2023 wird gebilligt. Da diese Änderungen lediglich die Festsetzungen zum Schutz gegen schädliche Umwelteinwirkungen (passiver Schallschutz) betreffen ist gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung, eingeschränkt auf die Änderungen, durchzuführen. Die Auslegungsfrist wird auf 3 Wochen festgesetzt.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 14.02.2023

Behandlung und Beschlussfassung des nachfolgenden Bauantrags im Marktgemeinderat anstelle Bau- und Umweltausschuss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat behandelt aufgrund der Tragweite und Bedeutung der Angelegenheit den Bauantrag „Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg, Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise“ anstelle des Bau- und Umweltausschusses.

 


Bauantrag Fl. Nr. 509, Gemarkung Weidenberg;

Errichtung von zwei Gebäuden für die Unterbringung von schutzsuchenden Flüchtlingen in Modulbauweise

Beschluss 1:

Der Erteilung der beantragten Befreiung von der Art der baulichen Nutzung wird nach § 31 Abs. 2 BauGB nicht zugestimmt. Die Grundzüge der Planung sowie die nachbarlichen Belange in Bezug auf den Gebietserhaltungsanspruch würden dadurch verletzt werden. Der Anwendungsbereich der Sonderregelung des § 246 Abs. 10 und 11 BauGB ist nicht eröffnet. Das Vorhaben ist daher bauplanungsrechtlich nicht genehmigungsfähig. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird versagt.



Beschluss 2:

In jedem Fall sind im Hinblick auf die bestehenden Ängste der Bevölkerung Dokumente vorzulegen bzw. wird hiermit eingefordert:

  1. Durch das LRA, abgestimmt mit dem Betreiber, ein aussagekräftiges Sicherheits- und Schutzkonzept.
  2. Durch das LRA ein aussagekräftiges Integrationskonzept.
  3. Gleichbehandlung aller betroffenen Gemeinden und Städte im Landkreis im Hinblick auf geplante Belegungen (vgl. Stadt Waischenfeld).

 

Sitzung Bau- und Umweltausschuss Markt Weidenberg am 16.01.2023

Bauantrag Fl. Nr. 447, Gemarkung Untersteinach;

Neubau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle mit PV-Anlage




Bauantrag Fl. Nr. 78, 123/2, 123/4, 123/5, 123/6, Gemarkung Untersteinach;

Errichtung von Lager- und Produktionshallen mit Zwischenbau




Bauantrag Fl. Nr. 274, Gemarkung Lessau;

Neubau eines Mehrzweckraums am vorhandenen Wohnhaus

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 16.01.2023

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 07.11.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Neubau Feuerwehrgerätehaus Steinachtal; Sachstand und weiteres Vorgehen



Beschluss:

Das Vorhaben soll anhand der vorgestellten Planungen weiterverfolgt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Angebot der KFB Baumanagement GmbH für die Finanzierungs- und Bauträgerschaft einzuholen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2021

Beschluss:

Der Jahresabschluss 2021 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:

Bilanzsumme in Aktiva und Passiva: 5.454.886,39 Euro

Jahresgewinn 2021: 23.888,36 Euro

Der Jahresgewinn 2021 wird zur Tilgung bestehender Verlustvorträge verwendet.

Der Jahresverlust 2015 in Höhe von 45.211,71 Euro wird aus der Allgemeine Rücklage ausgeglichen.


Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 392, Gemarkung Görschnitz

Beschluss:

Dem Antrag auf Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Grundstück Fl. Nr. 392, Gemarkung Görschnitz, wird nicht zugestimmt. Der Außenbereichscharakter soll erhalten bleiben.


Antrag auf Förderung von Kanal- und Wasserleitungserneuerung nach RZWas 2021

Beschluss:

Der Markt Weidenberg verpfl ichtet sich, in den nächsten Jahren Wasser- und Abwasserleitungen zu sanieren bzw. zu erneuern. Im Abwasserbereich soll vordringlich auf die Beseitigung der Fremdwassereinleitungen hingewirkt werden. Dazu sollen Fördermittel nach der RZWas 2021 beantragt werden. Entsprechende Haushaltsmittel sind einzuplanen.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 05.12.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.10.2022 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Verpachtung Eschighaus

Beschluss:

Dem Aufhebungsvertrag zum 31.12.2022 sowie der Ausschreibung und Neuverpachtung mit einem monatlichen Nebenkostenaufschlag von 100 Euro wird zugestimmt.




Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.




Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Billigungsbeschluss

Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung vom 05.12.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren fortzuführen.




Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der

Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die  Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ in der Fassung vom 24.11.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Wacholderich II“, Aufstellungsbeschluss

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Wacholderich II“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b Baugesetzbuch. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und frühzeitige Beteiligung von Bürgern und der Träger öffentlichen Belange durchzuführen.




Geplante Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan Oberfranken-Ost; Vorschlag von Vorranggebieten für die Windenergienutzung

Beschluss 1:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Höhenweg Bocksleite. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 2:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Pensen. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 3:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Sophienthaler Forst. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 4:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Ochsenholz B22. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 5:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Kattersreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.

Beschluss 6:

Im Rahmen der Fortschreibung des Teilkapitels „Windenergie“ im Regionalplan „Oberfranken-Ost“ schlägt der Markt Weidenberg folgende Fläche für die Ausweisung als Vorranggebiet von Windenergieanlagen vor: Waldgebiet Gossenreuth. Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgeschlagene Fläche beim Regionalen Planungsverband einzureichen.


Flurneuordnung Lessau - Lankendorf II - Kostenvereinbarungen Hochwasserschutz Lessau

Beschluss:

Mit dem Abschluss der Kostenvereinbarungen für das Hochwasserrückhaltebecken 1 (22205-4) und das Hochwasserrückhaltebecken 5 (22206-2) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.




Bestätigungsverfahren des Kommandanten und des Kommandanten-Stellvertreters der FF Steinachtal nach Art. 8 Abs. 4 BayFwG (Bayerisches Feuerwehrgesetz)

Beschluss:

Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Philipp Minier, Untersteinach, wird zum Kommandanten der FF Steinachtal bestellt. Die erforderlichen Lehrgänge liegen bereits vor.

Der in der Dienstversammlung am 18.11.22 gewählte Lukas Schöffel, Untersteinach, wird zum Kommandanten-Stellvertreter der FF Steinachtal bestellt.

Der erforderliche Lehrgang „Leiter einer Feuerwehr“ ist innerhalb eines Jahres an einer Staatlichen Feuerwehrschule nachzuholen, da sonst diese Bestätigung ihre Wirksamkeit verliert.




Antrag auf Förderungen nach der Kommunalrichtlinie

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Förderanträge zu stellen und die dazu benötigten Schritte einzuleiten.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 17.10.2022

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 26.07.2022 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Vergabe von Ingenieurleistung; Wasserrecht Mischwasserbehandlung im Einzugsgebiet der Kläranlage Neunkirchen

Beschluss:

  1. Die vom Ingenieurbüro Miller erstellten Unterlagen für das beschränkte und befristete Wasserrecht werden beim Landratsamt Bayreuth für die Einleitung eines Wasserrechtsverfahren eingereicht.
  2. Das Ingenieurbüro Miller, Nürnberg, erhält den Auftrag für die Teilleistung 1: „Überprüfung Konzept 2022“ für die Erstellung der Unterlagen im wasserrechtlichen Verfahren für eine gehobene Erlaubnis.

Kindertageseinrichtung Gebührenanpassung; Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss

Beschluss:

Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird pro Mittagessen ein Betrag von 3,45 Euro zuzügl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer fällig.

In Anlehnung an den Elternvorschlag wird der Brückentag an Himmelfahrt nicht geschlossen; dafür wird jedoch der Gründonnerstag als fester Schließtag festgelegt. Ansonsten verbleibt es bei den festgesetzten Schließtagen. Der Geschwisterbonus für das dritte und jedes weitere Kind wird mit 50 % in Ansatz gebracht. Eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 30,-- Euro wird ab der dritten Umbuchung im Kindergartenjahr fällig. Umbuchungen müssen bis zum letzten des Vorvormonats (Zugang bei der Verwaltung bzw. in der Kindertageseinrichtung) eingegangen sein. Vorliegender Entwurf einer Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Gründung der Feuerwehr Steinachtal

Beschluss:

Nach Mehrheitsbeschlüssen der aktiven Mitgliederversammlungen der Feuerwehren Görschnitz vom 09.10.22 und Untersteinach vom 07.10.22 zur Eingliederung als Löschgruppen in eine neue Feuerwehr „Steinachtal“ wird eine neue Feuerwehr mit dem Namen „FF Steinachtal“ als gemeindliche Einrichtung mit den aktiven Feuerwehrdienstleistenden der Löschgruppen Görschnitz, Untersteinach und Döhlau-Görau aufgestellt und unterhalten.

Die FF Steinachtal hat ihre Dienststelle im neu zu errichtenden FF-Haus, Hammer, in Untersteinach.

 

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 12.09.2022

Dritte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS-WAS); Satzungsbeschluss

Beschluss:

Vorliegender Entwurf einer Dritten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS/WAS) wird als Satzung erlassen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Kindertageseinrichtungen - Gebührenpassung

Beschluss:

Die Gebühren werden wie folgt zum 01.01.2023 festgesetzt:

Schulkinder i. R. d. Grundschüleranschlussbetreuung:

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 50,-- Euro (bisher); 65,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 65,-- Euro (bisher); 75,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 80,-- Euro (bisher); 85,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 95,-- Euro (bisher); 105,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 120,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 125,-- Euro (bisher); 135,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 150,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 165,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 170,-- Euro (bisher); 180,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 185,-- Euro (bisher); 195,-- (neu)

Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Einschulung)

  • für eine Buchungszeit von > 3 - 4 Stunden: 90,-- Euro (bisher); 100,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 130,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 – 10 Stunden: 155,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 10 - 11 Stunden: 165,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)

Kinder unter 3 Jahren (Faktor 2) – Personalangebot entsprechend hoch

  • für eine Buchungszeit von > 1 – 2 Stunden: 100,-- Euro (bisher); 110,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 2 – 3 Stunden: 110,-- Euro (bisher); 125,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 3 – 4 Stunden: 120,-- Euro (bisher); 140,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 4 – 5 Stunden: 140,-- Euro (bisher); 155,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 5 – 6 Stunden: 160,-- Euro (bisher); 170,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 6 – 7 Stunden: 180,-- Euro (bisher); 190,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 7 – 8 Stunden: 200,-- Euro (bisher); 210,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 8 – 9 Stunden: 220,-- Euro (bisher); 230,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von > 9 –10 Stunden: 240,-- Euro (bisher); 255,-- (neu)
  • für eine Buchungszeit von >10 -11 Stunden: 260,-- Euro (bisher); 280,-- (neu)

Geschwisterbonus (bei gleichzeitigem Besuch):

für das zweite Kind 20,-- Euro

für das dritte und weitere Kinder je 50,-- Euro



Gebühr für das Mittagessen pro Essen 3,10 Euro zuzügl. der MWST (7 %); während der Ferienzeiten verbleibt es bei der bisherigen Regelung. Brotzeitgeld von monatlich 10,-- Euro pro Kind im Haus In der Au 22.

Umbuchungen müssen bis zum 10. des Vormonats (Posteingang in der Kindertageseinrichtung bzw. bei der Verwaltung) vorliegen; eine Umbuchungsgebühr von je 10,-- Euro wird erhoben. Sofern von einer Umbuchungsgebühr abgesehen werden sollte, sind zukünftig 2 Umbuchungen ohne eine Gebührenveranschlagung halbjährlich möglich.



Zur Unterstützung in der Mittagszeit bei den haushaltswirtschaftlichen Tätigkeiten ist für die Einrichtungen jeweils eine Küchenkraft einzustellen (In der Au 21 für 15 Wochenstunden; In der Au 22 für 10 Wochenstunden; Neunkirchen am Main für 10

Wochenstunden).



Die Schließzeiten werden einheitlich für die Einrichtungen des Marktes Weidenberg wie folgt festgelegt:

Weihnachten – Zeit der Schulweihnachtsferien

Pfingsten – zweite Woche der Schulpfingstferien

Sommer – zwei Wochen in der Mitte der Schulferienzeit

Weitere Schließtage: Brückentage an Himmelfahrt und Fronleichnam (Pfingstferienwoche),

Tag des Betriebsausfluges der VG

Konzeptions- und Planungstage: Buß- und Bettag, nach der Sommerschließzeit,

Tag nach Weihnachtsschließzeit

Fortbildungstage: variabel



Die Stellungnahme des Elternbeirates ist einzuholen. Die Satzungsänderung ist zur Beschlussfassung auszuarbeiten.


Aufhebung des Bebauungsplans „Seminar- und Freizeithotel In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungsbeschluss

Beschluss:

Mit der Erörterungs-Vorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 09.08.2022 und die Begründung werden mit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.


TOP 5

Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972

Beschluss:

Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Kehrleiten“ vom 15.05.1972 im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf der Aufhebungssatzung vom 22.08.2022 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


ILE–Hochwasserschutzmaßnahmen, Ützdorf W12/13; Tekturplanung für HQ 100 + K

Beschluss:

Der Marktgemeinderat stimmt den fünf nachgenannten Ausführungen zu und bitten um Freigabe zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn:

Der Markt Weidenberg stimmt im Rahmen des Fördervorhabens W12/13 zu, dass

  • aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann.
  • die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt.
  • eine etwaige spätere Förderung nach dem dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien, insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird.
  • der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat
  • und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.

Im Anschluss daran soll die Maßnahme, vorbehaltlich der verfügbaren Haushaltsmittel, ausgeschrieben werden.

Die weiterführende Planung Phase. 5-7 sowie Phase. 8+9 sind stufenweise zu beauftragen.


Betrieb der Ortsbrunnen

Beschluss:

Ein sinnvoller und wirtschaftlicher Betrieb der Ortsbrunnen ist abzustimmen. In diesem Zusammenhang ist ein solar gestützter Umwälzbetrieb der Brunnen zu prüfen.

Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 26.07.2022

Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Herr Jürgen Raab wird als Listennachfolger der Grünen/UW für Gemeinderätin Petra Willbrandt in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.


Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)


Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“ in der Fassung vom 26.07.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, Die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Abwägungsvorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die notwendigen Änderungen einzuarbeiten. Anschließend ist der geänderte Entwurf dem Marktgemeinderat zum Billigungsbeschluss vorzulegen.


2. Änderung des Bebauungsplans „Am Haderbaum“; Neunkirchen am Main

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Haderbaum“ gemäß dem Entwurf vom 20.07.2022. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, sodass die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen kann. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Neufestsetzung der Gebührensätze und der Grundgebühr für die Wasserversorgung

Beschluss:

Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.01.2023 auf 2,82 EUR festgesetzt. Werden Bauwasser oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird die Gebühr auf 4,23 EUR pro Kubikmeter entnommenem Wasser festgelegt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

  • bis 4 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 16 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
  • über 16 m³/h: 225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

  • bis 2,5 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 6 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
  • über 10 m³/h: 225,00 EUR/Jahr

 


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2023

Beschluss:

Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A von 370 % auf 380 %
  • Grundsteuer B von 370 % auf 380 %
  • Gewerbesteuer von 370 % auf 380 %

Der Satzungsbeschluss folgt.


Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.

Sitzung des Marktgemeinderat Weidenberg am 08.11.2021

Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 13.09.2021 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:


Überprüfung/Anpassung Wasserschutzgebiet Weidenberg; Vergabe

Beschluss:

Den Auftrag für die Überprüfung des Wasserschutzgebietes des Marktes Weidenberg erhält das Büro Geo-Team, Bayreuth, gemäß Angebot vom 28.07.2021


Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss; Feststellungsbeschluss des Flächennutzungsplans; Beschluss zur erneuten Auslegung des Bebauungsplans

Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:

Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:

Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. Fl. Nrn. 766, 767, 768 (TF), 769, 770, 771 und 785 (TF) Gemarkung Weidenberg. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

Beschluss zur erneuten öffentliche Auslegung:

Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 3 Abs. 2 i. V. m. § 4 a Abs. 3 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung sowie eine erneute Beteiligung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


4. Änderung des Bebauungsplanes „Wohnsiedlung Altung“: Behandlung der eingegangenen Einwendungen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Beschluss:

Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die darin genannten Änderungen und Ergänzungen werden in den Bebauungsplan aufgenommen. Der Entwurf der Bebauungsplanänderung vom 29.10.2021 sowie die Begründung werden gebilligt.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren mit der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.


Bebauungsplan „Hammer Untersteinach“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Erörterung der Verwaltung zu den eingegangenen Einwendungen und Anregungen wird in ihrer Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zuammenarbeit mit dem Planungsbüro, die Unterlagen gem. der Erörterung anzupassen. Anschließend sind diese dem Marktgemeinderat zur Billigung vorzulegen.


Widmung Ortsstraße Mengersreuth nach Fertigstellung und Verkehrsfreigabe

Beschluss:

Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, neu gebaute Straße im Baugebiet Mengersreuth auf Fl. Nrn. 7, 7/2 und Teilfl äche 101/0, alle Gemarkung Mengersreuth, wird mit Wirkung vom 08.11.2021 zur Ortsstraße gewidmet.

Die gewidmete Straße beginnt abzweigend von der Ortsstraße, bei Fl. Nr. 21, bei Fl. Nrn. 6 und 7/1, alle Gem. Mengersreuth, südliche Grundstücksspitze und endet im Norden in einem Wendehammer bei Fl. Nrn. 7/11 und 7/12 beide Gem. Mengersreuth.

Länge der Straße 0,000 km - 0,185 km

Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.