Mehrgenerationenspielplatz

Nutzungsordnung Mehrgenerationenspielplatz

Weidenberg, Neue Mitte, Fl.Nr. 542, Gem. Weidenberg, Nikolaus-Nüssel-Straße 9

Nachfolgend als Mehrgenerationenspielplatz bezeichnet.

Der Markt Weidenberg stellt Spielplätze als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung.

Nutzungsordnung Mehrgenerationenspielplatz Markt Weidenberg

Beschilderungsplan Spiel- und Bolzplätze Markt Weidenberg

Der Mehrgenerationenspielplatz dient der Entfaltung der Kinder und Jugendlichen sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, der Befriedigung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens.

Bei extremen Witterungsbedingungen durch Schnee, Glatteis sowie für die Dauer von Reinigungs- und Reparaturarbeiten kann der Mehrgenerationenspielplatz geschlossen werden.

Öffnungszeiten:

Der Mehrgenerationenspielplatz ist in der Zeit vom 01.05. bis 30.09. von 8.00 bis 21.00 Uhr / 01.10. bis 30.04. von 9.00 bis 18 Uhr zur Benutzung freigegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist jegliche Nutzung untersagt. In Einzelfällen können Ausnahmen durch den Markt Weidenberg zugelassen werden. Diese sind schriftlich unter Angabe des Grundes zu beantragen.

Benutzungsregeln:

Bei der Benutzung des Mehrgenerationenspielplatzes sind unzumutbare Störungen und Belästigungen anderer zu vermeiden.

Beschädigungen, Verunreinigungen, Zweckentfremdung und unbefugtes Betreten sind verboten.

Des Weiteren ist untersagt:

  • Sitzbänke von den Aufstellplätzen zu entfernen;
  • Hunde oder sonstige Tiere mitzubringen und sie als Halter bzw. sonst Verantwortlicher im Spielplatzbereich frei laufen zu lassen;
  • Pflanzen oder Pflanzenteile abzureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen;
  • außer Tischtennis sind keine Ballsportarten zugelassen;
  • gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, mitzubringen und zu verwenden;
  • Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen;
  • In störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen;
  • Ohne vorherige Genehmigung des Marktes Weidenberg Waren oder Leistungen aller Art feilzuhalten bzw. anzubieten und für die Lieferung von Waren sowie für Leistungen aller Art zu werben;
  • Materialien aller Art zu lagern;
  • Sich im Spielplatzbereich im betrunkenen oder sonst Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten;
  • Alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen;
  • Zu rauchen;
  • Fahrrad oder Mofa zu fahren

Der Platz ist von den Benutzern ordentlich und sauber zu halten. Für Abfälle stehen Abfallbehälter zur Verfügung.

Weidenberg, 18. September 2019

Hans Wittauer

Erster Bürgermeister