Nutzungsordnung Spiel- und Bolzplätze
Markt Weidenberg
Nutzungsordnung Spiel- und Bolzplätze Markt Weidenberg
Beschilderungsplan Spiel- und Bolzplätze Markt Weidenberg
Der Markt Weidenberg stellt Spiel- und Bolzplätze als öffentliche Einrichtungen zur Verfügung. Sie sind aufgrund der Gestaltung erkennbar dem Spielen und der Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen gewidmet.
Die Spiel- und Bolzplätze dienen der Entfaltung der Kinder und Jugendlichen, der Befriedigung der Spiel- und Bewegungsbedürfnisse sowie der Einübung sozialen Verhaltens.
Bei extremen Witterungsbedingungen durch Schnee, Glatteis sowie für die Dauer von Reinigungs- und Reparaturarbeiten können die Plätze geschlossen werden.
Öffnungszeiten:
Die Spiel- und Bolzplätze sind von 8.00 bis Sonnenuntergang zur Benutzung freigegeben. Außerhalb der Öffnungszeiten ist jegliche Nutzung untersagt. In Einzelfällen können Ausnahmen durch den Markt Weidenberg zugelassen werden. Diese sind schriftlich unter Angabe des Grundes zu beantragen. Die Plätze können ganz oder teilweise während bestimmten Zeiten u. a. bei extremen Witterungsbedingungen für die allgemeine Benutzung gesperrt werden.
Benutzungsregeln:
Jeder, der sich auf den Plätzen aufhält, muss sich so verhalten, das andere, insbesondere die Nachbarschaft, nicht gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt werden.
Beschädigungen, Verunreinigungen, Zweckentfremdung und unbefugtes Betreten sind verboten.
Des Weiteren ist untersagt:
- Sitzbänke von den Aufstellplätzen zu entfernen;
- Hunde oder sonstige Tiere im Platzbereich frei laufen zu lassen; Hunde sind an der Kurzleine zu führen;
- Pflanzen oder Pflanzenteile auszureißen, abzuschneiden oder auf sonstige Weise zu beschädigen;
- gefährliche, insbesondere scharfkantige Gegenstände, die Verletzungen verursachen können, mitzubringen und zu verwenden;
- Grillen, Feuer anzuzünden sowie Feuerwerkskörper oder ähnliche Sprengsätze abzubrennen;
- in störender Lautstärke Musikgeräte spielen zu lassen oder Instrumente zu spielen bzw. sonst übermäßiges Geschrei oder übermäßigen Lärm zu verursachen;
- ohne vorherige Genehmigung des Marktes Weidenberg Waren oder Leistungen aller Art feilzuhalten bzw. anzubieten und für die Lieferung von Waren sowie für Leistungen aller Art zu werben;
- Materialien aller Art zu lagern;
- sich im Spielplatzbereich im betrunkenen oder sonst Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten;
- alkoholische Getränke aller Art zu sich zu nehmen bzw. mitzubringen;
- zu rauchen;
- Fahrrad oder Mofa zu fahren
- zu zelten, Wohnwagen aufzustellen und zu nächtigen
Die Plätze sind von den Benutzern ordentlich und sauber zu halten.
Erziehungsberechtigte und andere Aufsichtspersonen müssen im Rahmen ihrer Aufsichtspflicht dafür sorgen, dass Kinder und Jugendliche, die ihrer Aufsicht unterliegen, nicht gegen Bestimmungen dieser Nutzungsordnung verstoßen.
Wer durch Beschädigung, Verunreinigung oder in sonstiger Weise im Bereich der Plätze einen ordnungswidrigen Zustand herbeiführt, oder wer die Aufsicht über eine andere Person, die einen solchen Zustand herbeigeführt hat, innehat, muss diesen ohne Aufforderung unverzüglich auf seine Kosten beseitigen.
Die Benutzung der Spiel- und Bolzplätze erfolgt auf eigene Gefahr.
Bestandteil der Nutzungsordnung ist beiliegender Beschilderungsplan.
Liste der Spiel- und Bolzplätze:
Skaterbahn, In der Au
Bolzplatz, Schulstraße
Bolz- und Basketballplatz Königsheidering
Spielplatz Köngsheidering
Spiel- und Bolzplatz Heßlach
Spiel- und Bolzplatz Görschnitz
Spielplatz Untersteinach OM
Spiel- und Bolzplatz Untersteinach Ortsausgang
Spiel- und Bolzplatz Görau
Spiel- und Bolzplatz Döhlau
Bolzplatz Lankendorf
Spielplatz Lessau
Spiel- und Bolzplatz Glotzdorf
Spiel- und Bolzplatz Neunkirchen a. Main
Spiel- und Bolzplatz Fischbach
Spielplatz Brunnenwiese
Spiel- und Bolzplatz Waizenreuth
Spiel- und Bolzplatz Sophienthal
Weidenberg, 15.09.2021
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister