Der Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 29.07.2024 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“ sowie den Entwurf der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils in der Fassung vom 29.07.2024 gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück 211 sowie die Teilflächen der Flurnummern 235, 208, 203 und 202 der Gemarkung Lankendorf. Die Flächengröße des gesamten Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 19,82 ha.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht und der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht, jeweils in der Fassung vom 29.07.2024, sind im Zeitraum
vom 02. September 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024
auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch von 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Brief-kasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
In Punkt 5.1. der Begründung zum Bebauungsplan werden Belange des Bodenschutzes und die hydrologische Situation im Planungsgebiet skizziert. In Punkt 8 der Begründung wird das Grün- und Freiflächenkonzept dargelegt. In Punkt 11.2.2. der Begründung werden die durch die Planung berührten Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege skizziert, sowie Ausführungen zum Immissionsschutz dargelegt. Auf die Meldepflicht für Bodendenkmäler wird in Punkt 3.2. hingewiesen. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Landschaft, Fläche und Boden, Wasser, Luft und Klima werden als Ergebnis der durchgeführten Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB im Umweltbericht gem. § 2a BauGB erörtert.
Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes enthält die genannten Darstellungen und Informationen verfahrensbedingt in geringerer inhaltlicher Tiefe. Auch diese Begründung enthält einen Umweltbericht mit den Angaben nach § 2a BauGB.
• Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) für das Sonder-
gebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“, Markt Weidenberg,
Landkreis Bayreuth, Landschaftsplanung Kraus, Bamberg, 17.06.2024
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
Schutzgut --> Information von --> Information zu
Boden und Fläche
Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken,
Stellungnahme vom 09. Januar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Bodenrückhalt bei Starkregenereignissen
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg,
Stellungnahme vom 29. Januar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Ackerzahlen | - Sparsamen Umgang mit Grund und Boden
Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Bayreuth,
Stellungnahme vom 31. Januar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Sparsamen Umgang mit Grund und Boden
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg,
Stellungnahme vom 28. Januar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Grünordnung innerhalb des Plangebiets | - Kollisionsrisiko von Vögeln | - Passierbarkeit von Kleintieren
Landratsamt Bayreuth, Naturschutzrecht,
Stellungnahme vom 30. Januar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Anlage und Pflege der Ausgleichsflächen | - Erfordernis der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung | - Meldung von Ausgleichsflächen an das Ökoflächenkataster
Wasser
Amt für ländliche Entwicklung Oberfranken,
Stellungnahme vom 09. Januar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Starkregenereignisse | - Wasserrückhalt
Landratsamt Bayreuth, Fachbereich 43,
Stellungnahme vom 30. Januar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen | - Umgang mit Niederschlagswasser
Landschaft
Regierung von Oberfranken,
Stellungnahme vom 07. Februar 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Einbindung der Anlage in den Nahbereich
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Nur zur Änderung des Flächennutzungsplans:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellung-nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrecht¬liche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Weidenberg, 9. August 2024
Günter Dörfler
Zweiter Bürgermeister
Markt Weidenberg