Die Fl.Nr. 768, Gemarkung Weidenberg, wird auf einer Länge von 0,211 km aufgrund Änderung der Verkehrsbedeutung durch Erschließung der neuen Wohnsiedlung Ahornstraße mit Wirkung vom 06.05.24 zur Ortsstraße „Ahornstraße“ aufgestuft und wird Bestandteil des bestehenden Straßenzuges „Ahornstraße“ auf Fl.Nr. 860/3, Gem. Weidenberg.
Die aufgestufte Strecke beginnt am Übergang von Fl.Nr. 860/3, Gem. Weidenberg, „Ahornstraße“ und endet im Westen an Fl.Nr. 759/1, Gem. Weidenberg.
Träger der Straßenbaulast ist jetzt der Markt Weidenberg.
Länge der Straße 0,000 km - 0,211 km
Die Verfügung einschließlich der Begründung kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Gurtstein 11, während der Dienststunden eingesehen werden.

Die Straße erhält die Bezeichnung „Ahornstraße“.

Weidenberg, 7. Mai 2024
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister