Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)
Einleiten von Mischwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen in die Ölschnitz und Zulaufgraben im Gemeindebereich Weidenberg durch den Markt Weidenberg
Der Markt Weidenberg beabsichtigt, Mischwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen in die Ölschnitz und Zulaufgraben im Gemeindebereich Weidenberg zu leiten.
Das Vorhaben beinhaltet eine Gewässerbenutzung nach § 9 Abs. 1 Nr. 4 WHG. Der Markt Weidenberg hat infolgedessen die Erteilung einer gehobenen Erlaubnis nach § 15 WHG für die vorgenannte Einleitung beantragt.
Pläne und Beilagen, aus denen sich Art und Umfang des Vorhabens ergeben, liegen während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus des Marktes Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, Zimmer Nr. 16, zur Einsichtnahme aus.
Die Auslegungsfrist beginnt am 01.07.2025 und endet am 02.08.2025.
Einwendungen oder Stellungnahmen von Vereinigungen gem. Art. 73 Abs. 4 Satz 5 BayVwVfG gegen das Vorhaben können bis zwei Wochen nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder zur Niederschrift im Rathaus des Marktes Weidenberg oder im Landratsamt Bayreuth, Markgrafenallee 5, 95448 Bayreuth, Zimmer Nr. 232 erhoben werden.
Es wird darauf hingewiesen,
- dass die erhobenen Einwendungen in einem Erörterungstermin, der mindes-
tens eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht wird, behandelt werden;
- dass bei Ausbleiben eines Beteiligten in dem Erörterungstermin ohne ihn
verhandelt werden kann,
- dass die Personen, die Einwendungen erhoben haben oder die Vereinigungen,
die Stellungnahmen abgegeben haben, von einem Erörterungstermin durch
öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können,
- die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche
Bekanntmachung ersetzt werden kann,
wenn mehr als 50 Benachrichtigungen oder Zustellungen vorzunehmen sind.
Maßgeblich ist jedoch der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen.
Weidenberg, den 18. Juni 2025
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg