Paragraphenzeichen Bild pixabay.com

2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und den Entwurf der 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“ in der Fassung vom 08.12.2025 gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl. Nrn. 560, 560/1, 567, 567/3, 572/1, 572/2, 572/3, 572/4, 572/5, 572/6, 572/7, 572/8, 572/9, 572/10, 572/11, 572/12, 572/13, 572/14 und 572/15, alle Gemarkung Weidenberg, sowie Teilflächen aus den Flurstücken Nrn. 567/2, 568, 569, 569/1, 574, 575/2, 575/3 und 575/4, alle Gemarkung Weidenberg.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans soll zum einen der Geltungsbereich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und zudem eine kleinere Erweiterung für die Ansiedlung von Gewerbe geschaffen werden.

Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.12.2025 sind im Zeitraum

vom 2. Januar 2026 bis einschließlich 02. Februar 2026

auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.

Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,

Montag - Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch von 13:30 – 16:00 Uhr

öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
In Punkt 9.2 der Begründung zum Bebauungsplan werden Belange des Bodenschutzes thematisiert. Auf die Meldepflicht für Bodendenkmäler wird in der Planurkunde unter den Hinweisen hingewiesen. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen, Landschaft- und Ortsbild, Boden, Wasser, Luft und Klima werden im Umweltbericht erörtert.

Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes enthält die genannten Darstellungen und Informationen verfahrensbedingt in geringerer inhaltlicher Tiefe, mit Verweis auf die Begründung und den Umweltbericht des Bebauungsplanverfahrens, welche angehängt werden.

Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
Schutzgut  -->  Information von  -->  Information zu


Boden und Fläche

Wasserwirtschaftsamt Hof, 
Stellungnahme vom 29. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Altlasten | - Umgang mit Bodenaushub | - Umgang mit Niederschlagswasser | - Gewässerschutz | - Starkregenschutz

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg, 
Stellungnahme vom 22. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Sparsamen Umgang mit Grund und Boden

Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Bayreuth,
Stellungnahme vom 22. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB 

- Sparsamen Umgang mit Grund und Boden


Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg,
Stellungnahme vom 16. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Grünordnung innerhalb des Plangebiets

Landratsamt Bayreuth, Untere Naturschutzbehörde, 
Stellungnahme vom 03. Juni 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB und Stellungnahme vom 21. Oktober 2024 im Rahmen von §4 Abs. 2 BauGB

- Anlage und Pflege der Ausgleichsflächen


Wasser

Landratsamt Bayreuth, Fachbereich 43, 
Stellungnahme vom 27.Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB und Stellungnahme vom 02.10.2024 im Rahmen von $4 Ab. 2 BauGB

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Umgang mit Niederschlagswasser

Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg, 
Stellungnahme vom 16. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB    

- Umgang mit Niederschlagswasser


Luft und Klima

Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg, 
Stellungnahme vom 16. Mai im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Klimaangepasste Festsetzungen im Bebauungsplan


Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

 

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellung¬nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Weidenberg, den 09. Dezember 2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
 

 

Bebauungsplan „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“

Bebauungsplan „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn.  198, 199, 200, 202, 194 TF, 193, 34, 9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2 alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 198, 199, 200, 202, 202/1, 194 TF, 193, 34,9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2, alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche)
Bekanntmachung der Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 08.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse erfolgte im Amtsblatt 05/2024 am 30.04.2024.

Ergänzung Aufstellungsbeschluss

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung vom 10.11.2025 den Aufstellungsbeschluss ergänzt. Dabei wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplan angepasst.
Zudem wurde beschlossen, dass das Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ fortgeführt wird.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl. Nrn.  198, 199, 200, 202, 194 TF, 193, 34, 9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2 alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).

Geltungsbereich Bebauungsplan

Geltungsbereich Bebauungsplan– nicht maßstabsgetreu

Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 198, 199, 200, 202, 202/1, 194 TF, 193, 34,9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2, alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).

Geltungsbereich Änderung des Flächennutzungsplans

Geltungsbereich Änderung des Flächennutzungsplans– nicht maßstabsgetreu

Verfahrensart

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Durch die Bauleitplanungen sollen neue Gewerbeflächen im Bereich der Ortschaft Lehen geschaffen, sowie die bestehende Bebauung im Rahmen der Neustrukturierung des Gebiets mit überplant werden. Dadurch soll auch eine Abstimmung der bestehenden und neuen Flächen erfolgen. Zudem erfolgt die Neustrukturierung der verkehrlichen Erschließung. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend den Nutzungen des Bebauungsplans angepasst werden.

Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanungen bestehen.

Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung sind im Zeitraum vom

17.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026

auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.

Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden, 
Montag - Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Während der Frist können Anregungen zu den Bauleitplanungen vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weidenberg, 14. November 2025

Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg

 

Unterlagen:

 

Erstellung eines Kommunalen Energiemanagement nach KommKlimaFöR

Der Markt Weidenberg hat die Energieagentur Nordbayern mit der Erstellung eines Kommunalen Energiemanagements nach KommKlimaFöR beauftragt.

Dies umfasst folgende Leistungsfelder:

  1. Bestandsaufnahme und Aufbau eines Monitorings der Verbräuche
  2. Begehungen der Liegenschaften, Betriebsoptimierung der Anlagentechnik
  3. Investive Maßnahmen
  4. Jährlicher Energiebericht
  5. Schulung des Personals zu Einsparpotenzialen

für diese öffentlichen Gebäude:

  • Rathaus (Rathausplatz 1)
  • Altes Rathaus/Finanzverwaltung (Gurtstein 5)
  • Gemeindezentrum/Kita Neunkirchen (Wacholderich 1)
  • Feuerwehrhaus Weidenberg (Warmensteinacher Straße 75)
  • Grund- und Mittelschule Weidenberg (Schulstraße 2)
  • Turn- und Schwimmhalle Weidenberg (Schulstraße 4)
  • Dreifachturnhalle Weidenberg (Schulstraße 5)

Projektzeitraum: 01.10.2023 bis 30.09.2026

Die Erstellung des Kommunalen Energiemanagement für gefördert durch:

Gefördert durch:

Gefördert durch

 

Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Weidenberg im Bereich der Flur-Nr. 211 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 235, 208, 203 und 202 der Gemarkung Lankendorf

Gemäß Schreiben des Landratsamts Bayreuth vom 24.01.2025 gilt aufgrund des Ablaufs der Frist gemäß § 6 Abs. 4 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Flur-Nr. 211 sowie Teilflächen der Flur-Nrn. 235, 208, 203 und 202 der Gemarkung Lankendorf als genehmigt.
Dies wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird  die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg,  Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.


Lageplan der Flächennutzungsplanänderung (nicht maßstabsgetreu)

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und 
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Weidenberg, 18. Februar 2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
 

Entwicklung eines Gewerbegebiets im Bereich Lehen Zusammenfassung aus den Bürgerversammlungen

Bei den Bürgerversammlungen im Herbst 2024 erfolgte die Vorstellung des aktuellen Sachstands zum geplanten Gewerbegebiet in Lehen. Dieser Bericht gibt hierüber eine kurze Zusammenfassung.

Die Vorstellung erfolgte durch die Projektentwickler-Firma GB & CIE aus Fürth, durch die eine spätere Umsetzung erfolgen soll.

Geplant ist die Erschließung eines Areals mit ca. 13,55 ha als Gewerbegebiet, welches sich in einen Handwerkerpark im Süden und einen Gewerbepark im Norden aufteilt.

Im Gewerbepark (1) soll die Ansiedlung von regionalen und überregionalen Interessenten im Bereich Produktion (ohne belastende Emissionen), Logistik und Büro erfolgen. Ausgeschlossen werden Speditions- und Fuhrbetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten. Der Bau erfolgt nur für vorgemerkte Mieter, es wird kein Spekulationsobjekt entstehen.

Der Handwerkerpark (2) bietet Flächen für kleine und mittelständische Gewerbebetriebe.

Auf die zulässigen Nutzungen gemäß der Baunutzungsverordnung wird verwiesen: „Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben“ (§ 8 BauNVO)

Geländegestaltung
Die geplante Bebauung wird in das Gelände integriert und in Richtung Osten zur Ortschaft Lehen ein Wall aufgeschüttet, sodass die Gebäude des Gewerbeparks von dort aus kaum einsehbar sind.

Sämtliches Erdmaterial auf dem Gelände soll wieder eingebaut werden, sodass kein Abtransport notwendig wird.

Verkehrliche Erschließung
Für das Gebiet erfolgt in Abstimmung mit dem Staatlichen Bauamt eine ca. 350 m vom Ort Lehen abgewandte neu zu schaffende Zufahrt auf die B22. Die genaue Ausgestaltung wird noch abgestimmt. Die Position der Zufahrt ist in der Planung mit einem orangen Kreis eingezeichnet. Dort wird jedoch kein Kreisverkehr entstehen. Die Verkehrsflächen innerhalb des Gebiets werden von der Wohnbebauung abgewandt situiert.

Bodenversiegelung, Naturschutz und Oberflächenwasser
Um den Eingriff in Natur und Landschaft zu reduzieren, sind umfangreiche Maßnahmen geplant. 30% der Entwicklungsfläche wird als Grün- und Feuchtflächen erhalten. Weitere naturschutzrechtliche Ausgleichsflächen werden im naturnahen Raum geschaffen werden. Dachbegrünungen und Eingrünungsmaßnahmen werden vorgesehen. Das Oberflächenwasser auf dem Grundstück wird gefiltert in Regenrückhaltebecken gesammelt und kontrolliert in die Ölschnitz abgeleitet. Dies wird in Abstimmung mit den zuständigen Stellen so konzipiert, dass auch im Starkregenfall keine Mehrbelastung für die Ölschnitz im Vergleich zum Ist-Zustand entsteht.

Emissionen
Zum Schallschutz sollen neben der ortsabgewandten Anordnung der Verkehrsflächen ein Wall zur Ortschaft Lehen sowie eine Schallschutzwall/-wand in Richtung Norden (Stockau) sichergestellt werden.

Die potentiellen Emissionen werden im Bebauungsplanverfahren begutachtet und mit entsprechenden Maximalwerten festgesetzt. Die Grenzwerte für gesunde Wohnverhältnisse in Lehen und den umliegenden Ortschaften werden dabei beachtet.

Gebäudestruktur und Energie
Es sollen energieeffiziente und nachhaltig moderne Gebäude entstehen. Über Photovoltaikanlagen auf Dach- und an Wandflächen kann eine Leistung von jährlich geschätzt 11,5 MW erzeugt werden. Dies entspricht dem Energiebedarf von ca. 3.150 Haushalten. Die Beheizung soll vorrangig mit Wärmepumpen auf Geothermie-Basis erfolgen.

Wirtschaftlicher Mehrwert der Kommune

  • Schaffung von mindestens 300 Arbeitsplätzen vor Ort 
  • Erhöhtes jährliches Gewerbesteueraufkommen in der Kommune
  • Einnahmen der Kommune durch die Beteiligung an Einkommens- und Lohnsteuer
  • Herstellungsbeiträge für Abwasser und Wasser

Verfahrensstand
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat am 08.04.2024 in öffentlicher Sitzung für die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans den Aufstellungsbeschluss gefasst.
Dies stellt lediglich die Einleitung des umfangreichen Bauleitplanverfahrens mit mindestens zweifacher Beteiligung der Bürger sowie der Träger öffentlicher Belange dar. Erst nach Durchführung dieses Verfahrens und Abwägung aller relevanten Belange ist die Schaffung von verbindlichem Baurecht und die anschließende Umsetzung möglich.

Unterlagen
Bebauungskonzept Gewerbegebiet

Visualisierungen

Berechnung der geplanten PV-Anlage

Angedachte Festsetzungen im Bauleitplanverfahren

Gestaltungs- und Ausführungsbeispiele
 

Erstellung einer Machbarkeitsstudie für die Kläranlage Weidenberg

Der Markt Weidenberg erhält eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie der Kläranlage Weidenberg durch das Ingenieurbüro ATM mit dem Förderkennzeichen 67K24241 im Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2025

 

Link zum Vorhabensträger

www.klimaschutz.de/kommunalrichtlinie

 

Hinweistext auf Nationale Klimaschutzinitiative

„Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen."

 

Baugebiet „Wohngebiet Ahornstraße“ – Wohnraum für 25 Familien

Flächen für die Verwirklichung von 13 Bauwünschen von Einfamilien- und Doppelhäusern bietet das Neubaugebiet „Wohngebiet Ahornstraße“ in Weidenberg ebenso wie Mietwohnraum in Form von 12 bereits bewohnten Reihenhäusern.

In kurzer Distanz zum Ortskern wurde nun die Erschließung des 1,5 ha großen Areals fertiggestellt. Für das durch das Architektur- und Ingenieurbüro Schultes aus Grafenwöhr geplante und durch die Firma Markgraf ausgeführte Baugebiet konnte am 09.04.2024 die formelle Bauabnahme und somit die Freigabe für die privaten Häuslebauer erfolgen.
Neben der Erschließung mit Wasser, Abwasser im Trennsystem und der Straße entstanden auch ein Regenrückhaltebecken sowie eine Streuobstwiese direkt neben dem Wohngebiet.


Die Vermarktung der im Eigentum des Marktes Weidenberg befindlichen Parzellen läuft und 8 der 13 Grundstücke sind bereits verbindlich vergeben. Mit den ersten genehmigten Vorhaben wird zeitnah begonnen.
Der Kaufpreis beträgt 197,00 €/m² und beinhaltet alle relevanten Kosten wie Vermessung, Herstellungsbeiträge, Erschließungskosten, usw. Abgesehen von den Grunderwerbsnebenkosten (Notar, Grundbuch, Grunderwerbsteuer) kommen keine weiteren Kosten auf die Erwerber zu.
Die Grundstücke haben dabei eine Größe zwischen 520 m² und 743 m².

Informationen zur Bewerbung für die noch verfügbaren Parzellen können hier eingesehen werden.

Im November 2023 wurden bereits 12 Reihenhäuser, gegliedert in drei Teile a vier Einheiten, durch eine privaten Bauherrengemeinschaft fertiggestellt. Die Häuser sind vollständig vermietet und bieten somit Wohnraum für 12 Familien.


 

Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans

 im Bereich der Fl. Nrn. 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200 ,201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3, 203, 203/3, alle Gemarkung Lehen; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB);

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, im oben genannten Bereich den Bebauungsplan „Lehen Nr. 3“ aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern.

Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 33, 34, 193, 194, 198, 199, 200 ,201, 201/2, 202, 202/1, 202/2, 202/3, 203, 203/3, alle Gemarkung Lehen. Der Lageplan vom 03.04.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans sind Bestandteile des Beschlusses.

(Geltungsbereich - nicht maßstabsgetreu)

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer 19, Anschrift: Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung) bzw. auf der Internetseite des Marktes Weidenberg (www.markt-weidenberg.de) unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingesehen werden.

Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. 
§ 8 Abs. 3 BauGB.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Bauleitplanungen sollen neue Gewerbeflächen im Bereich der Ortschaft Lehen geschaffen, sowie die bestehende Bebauung im Rahmen der Neustrukturierung des Gebiets mit überplant werden. Dadurch soll auch eine Abstimmung der bestehenden und neuen Flächen erfolgen. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend den Nutzungen des Bebauungsplans angepasst werden.

Weidenberg, 15. April 2024
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg

 

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“

Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 234, Gemarkung Neunkirchen am Main;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 11.03.2024 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, im oben genannten Bereich den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück Fl. Nr. 234, Gemarkung Neunkirchen am Main.

Das Planungsgebiet liegt südwestlich der Bundesstraße 22 im Bereich zwischen Lehen und Neunkirchen am Main.
Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 BauGB erfolgt im Regelverfahren. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen.

Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom

03.04.2024 bis einschließlich 03.05.2024

in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de),  bei Bedarf  können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weidenberg, 15. März 2024
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
 

Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 211, 208 (TF) und 203 (TF), alle Gemarkung Lankendorf

Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 211, 208 (TF) und 203 (TF), alle Gemarkung Lankendorf;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

 Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 11.11.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, im oben genannten Bereich den Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“ aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 211, 208 (TF) und 203 (TF), alle Gemarkung Lankendorf.

Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu lenken und zu leiten, beschloss der Marktgemeinderat Weidenberg, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Sondergebiet „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“.

Das Planungsgebiet liegt nördlich von Ützdorf und wird im Norden und Westen begrenzt von Waldflächen, im Osten vom Wirtschaftsweg Flur-Nummer 235 der Gemarkung Lankendorf und im Süden von landwirtschaftlichen Flächen.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.

Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen.

Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung liegen in der Zeit vom

28.12.2023 bis einschließlich 02.02.2024

in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de  unter der Rubrik „Leben und Wohnen“  „Planen und Bauen“ à „Aktuelle Informationen“   einzusehen.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.

Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de),  bei Bedarf  können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.

Hinweis zum Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weidenberg, 14.12.2023

 

Hans Wittauer

Erster Bürgermeister

Markt Weidenberg

 

Aktuelle Informationen