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Aktuelle Informationen

Spatenstich am Baugebiet Ahornstraße

Am Montag, 31. Juli wurde in einem kleinen, aber feierlichen Rahmen der Spatenstich zum neuen Baugebiet in der Ahornstraße begangen. Die Baufirma Markgraf, das Ingenieurbüro Schultes und Vertreter aus der Verwaltung, der Wasserversorgung/Bauhof und aus dem Marktgemeinderat waren vor Ort, um sich vom gelungenen Erschließungsbeginn und der guten Lage der Grundstücke zu überzeugen. Interessenten finden hier den Übersichts- und Reservierungsplan.

Spatenstich Ahronstr.

Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans

im Bereich der Fl. Nrn. 201, 201/2, 202 (TF), 202/1 und 203/3 alle Gemarkung Lehen (Geltungsbereich der  2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 19.06.2023 den Entwurf Flächennutzungsplanänderung im Bereich der Fl. Nrn. 201, 201/2, 202 (TF), 202/1 und 203/3 alle Gemarkung Lehen (Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“) gebilligt.

Die Auslegung wird auf Grund von technischen Problemen bei der Bereitstellung der Unterlagen im Internet erneut durchgeführt.

Der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung und die Begründung liegen in der Zeit vom

08.09.2023 bis einschließlich 09.10.2023

In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.

Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.

Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
  •    Stellungnahmen Landratsamt Bayreuth vom 05.01.2023 und vom 08.08.2023
  •    Stellungnahme Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 04.01.2023
  •    Stellungnahme Regierung von Oberfranken vom 24.07.2023

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen sind im oben genannten Zeitraum auch im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ -->  „Aktuelle Informationen“ veröffentlicht.

Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB)

Weidenberg, den 18. August 2023
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg

 

Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Weidenberg

Das Landratsamt Bayreuth hat als zuständige Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung für die Errichtung einer mobilen Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Landkreiseigenen Grundstück in der Mengersreuther Straße („Gewerbe- und Industriegebiet Weidenberg Ost“) erteilt. Das durch den Marktgemeinderat versagte gemeindliche Einvernehmen wurde hierbei ersetzt. Die erteilte Baugenehmigung gilt befristet für 3 Jahre und deckt die Unterbringung von maximal 66 Personen ab. Informationen zum zeitlichen Ablauf sowie der Belegung liegen dem Markt Weidenberg aktuell nicht vor.

Informationsflyer des Marktes Weidenberg