Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.12.2025 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und den Entwurf der 2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“ in der Fassung vom 08.12.2025 gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl. Nrn. 560, 560/1, 567, 567/3, 572/1, 572/2, 572/3, 572/4, 572/5, 572/6, 572/7, 572/8, 572/9, 572/10, 572/11, 572/12, 572/13, 572/14 und 572/15, alle Gemarkung Weidenberg, sowie Teilflächen aus den Flurstücken Nrn. 567/2, 568, 569, 569/1, 574, 575/2, 575/3 und 575/4, alle Gemarkung Weidenberg.
Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).
Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans soll zum einen der Geltungsbereich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und zudem eine kleinere Erweiterung für die Ansiedlung von Gewerbe geschaffen werden.
Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 08.12.2025 sind im Zeitraum
vom 2. Januar 2026 bis einschließlich 02. Februar 2026
auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch von 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
In Punkt 9.2 der Begründung zum Bebauungsplan werden Belange des Bodenschutzes thematisiert. Auf die Meldepflicht für Bodendenkmäler wird in der Planurkunde unter den Hinweisen hingewiesen. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen, Landschaft- und Ortsbild, Boden, Wasser, Luft und Klima werden im Umweltbericht erörtert.
Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes enthält die genannten Darstellungen und Informationen verfahrensbedingt in geringerer inhaltlicher Tiefe, mit Verweis auf die Begründung und den Umweltbericht des Bebauungsplanverfahrens, welche angehängt werden.
Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
Schutzgut --> Information von --> Information zu
Boden und Fläche
Wasserwirtschaftsamt Hof,
Stellungnahme vom 29. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Altlasten | - Umgang mit Bodenaushub | - Umgang mit Niederschlagswasser | - Gewässerschutz | - Starkregenschutz
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg,
Stellungnahme vom 22. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Sparsamen Umgang mit Grund und Boden
Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Bayreuth,
Stellungnahme vom 22. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Sparsamen Umgang mit Grund und Boden
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg,
Stellungnahme vom 16. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Grünordnung innerhalb des Plangebiets
Landratsamt Bayreuth, Untere Naturschutzbehörde,
Stellungnahme vom 03. Juni 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB und Stellungnahme vom 21. Oktober 2024 im Rahmen von §4 Abs. 2 BauGB
- Anlage und Pflege der Ausgleichsflächen
Wasser
Landratsamt Bayreuth, Fachbereich 43,
Stellungnahme vom 27.Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB und Stellungnahme vom 02.10.2024 im Rahmen von $4 Ab. 2 BauGB
- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Umgang mit Niederschlagswasser
Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg,
Stellungnahme vom 16. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Umgang mit Niederschlagswasser
Luft und Klima
Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg,
Stellungnahme vom 16. Mai im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
- Klimaangepasste Festsetzungen im Bebauungsplan
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellung¬nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Weidenberg, den 09. Dezember 2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg


Der Markt Weidenberg erhält eine Zuwendung aus den Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz für die Erstellung einer Machbarkeitsstudie der Kläranlage Weidenberg durch das Ingenieurbüro ATM mit dem Förderkennzeichen 67K24241 im Zeitraum vom 01.04.2023 bis 31.03.2025. 