Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000 des Marktes Weidenberg; Bekanntmachung des Aufhebungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB; 

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 die Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000 beschlossen.

Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung betrifft die Geltungsbereiche des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000.

 


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



 

 

 

Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ (links) und der 1. Änderung  (rechts) (nicht maßstabsgetreu)

Geltungsbereich der 2. Änderung (nicht maßstabsgetreu)

Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung kann in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, 1. Obergeschoss, Zimmer 19, Anschrift: Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der Öffnungszeiten (Montag – Freitag 08:00 - 12:00 Uhr, Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung) bzw. auf der Internetseite des Marktes Weidenberg (www.markt-weidenberg.de)  unter der Rubrik „Leben & Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingesehen werden.

Verfahrensart
Die Aufhebung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Das Gebiet soll neu strukturiert und um neue Gewerbeflächen erweitert werden, weshalb das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“ gestartet wurde. Daher erfolgt parallel die Aufhebung des bestehenden Bebauungsplans inkl. der erfolgten Änderungen.

Weidenberg, den 15. April 2024
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg