Aufhebung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000 des Marktes Weidenberg
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 20.07.2026 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen und den Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000 in der Fassung vom 20. Juli 2026 gebilligt.
Geltungsbereich (Lageplan)
Der Geltungsbereich der Aufhebungssatzung betrifft die Geltungsbereiche des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974, sowie der 1. Änderung vom 30.06.2000 und der 2. Änderung vom 30.04.2000.
Begründung zum Bebauungsplan Lehen Nr. 2


Geltungsbereich des Bebauungsplans „Lehen Nr. 2“ (Bild 1) und der 1. Änderung (Bild 2) (nicht maßstabsgetreu)
Geltungsbereich der 2. Änderung (nicht maßstabsgetreu)
Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung und in der Fassung vom 20.07.2026 ist im Zeitraum
vom 24. Juli 2026 bis einschließlich 04. September 2026
auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Brief-kasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden. Dieser befindet sich vor der Eingangstreppe links.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufhebungssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Umweltrelevante Informationen:
Informationen zu den Umweltauswirkungen sind in der Begründung unter Nr. 4 enthalten. Umweltrelevante Stellungnahmen wurden bisher nicht vorgebracht.
Rechtsgrundlagen:
Die in den Unterlagen zum Bebauungsplan benannten Gesetze, Normen (insb. DIN-Normen) und technischen Baubestimmungen können zusammen mit den Unterlagen der Aufhebungssatzung in den Räumen des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden und bei Bedarf erläutert werden.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weidenberg, den 21. Juli 2026
Matthias Böhner
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg