Bürgerstiftung Weidenberg

Bürgerstiftung

Vermögen stiften bedeutet zur Heimat stehen und Zukunft gestalten

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

in Zusammenarbeit mit der Sparkasse Bayreuth hat der Marktgemeinderat Weidenberg die Gründung der "Bürgerstiftung Weidenberg" beschlossen.

Diese Bürgerstiftung stärkt dauerhaft das Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Stiftung kann zielstrebig und nachhaltig soziale und andere Projekte entsprechend dem festgelegten Stiftungsgedanken unterstützen.

Wer stiftet denkt weiter und gestaltet die Zukunft seiner Heimat mit. Projekte im Sinne des Gemeinwohls, die oftmals an der Finanzierung scheitern, können dabei unterstützt und damit verwirklicht werden.

Auch Sie können Stifterin oder Stifter werden. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Gemeindeverwaltung.

Herzlichst grüßt Sie
Ihr
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister

 

Handzettel Bürgerstiftung

 

 


Werden Sie Gründungsstifter

Mit der Errichtung der „Bürgerstiftung Weidenberg“ möchte der Marktgemeinderat eine Gemeinschaftseinrichtung von Bürgern für Bürger einrichten, die dauerhaft dazu beiträgt ein lebensfähiges und bürgerfreundliches Gemeinwesen, geprägt durch die Vereine, Institutionen, Verbände und Gruppen in unseres Marktes, zu erhalten. Im Rahmen ihres Satzungszwecks sollen Vorhaben gefördert werden, die im Interesse unserer Gemeinde und ihrer Bürger liegen, soweit staatliche Mittel dafür nicht zur Verfügung stehen.

Für die Errichtung der „Bürgerstiftung Weidenberg“ im Rahmen der im März gegründeten Stiftergemeinschaft der Sparkasse Bayreuth sind 10.000 Euro Startkapital notwendig. 5.000 Euro steuert die Sparkasse Bayreuth bei den ersten 10 kommunalen Bürgerstiftungen zu. Unsere angespannte Haushaltslage lässt es aktuell leider nicht zu, den Eigenanteil von mindestens 5.000 Euro aus kommunalen Mitteln aufzubringen.

Deshalb möchten wir Sie, verehrte Bürgerinnen und Bürger und unsere Unternehmen an dieser Stelle bitten, sich als Gründungsstifter für diese sinnvolle und langfristig wirkende neue Stiftung zu engagieren und damit ein dauerhaftes Zeichen für ihr Engagement in unserem Heimatort zu setzen.

Gründungsstifter sollten mindestens 500 Euro für unsere neue Stiftung zur Verfügung stellen. Einzahlungen können auf das Konto des Marktes Weidenberg bei der

Sparkasse Bayreuth
IBAN DE 95 7735 0110 0038 0826 99
Verwendungszweck: Gründungsstifter „Bürgerstiftung Weidenberg“

geleistet werden. Selbstverständlich erhalten Sie für Ihre Gründungseinlage eine Zuwendungsbestätigung, die sie im Rahmen ihrer Steuererklärung verwenden können.

Es ist zu wünschen, dass viele Bürger/innen und Unternehmen sich als Gründungsstifter und auch danach als Zustifter und Spender engagieren und durch Gemeinsinn, Mitverantwortung und Großherzigkeit dazu beitragen, ein leistungsfähiges finanzielles Fundament für unsere „Bürgerstiftung Weidenberg zu schaffen, damit sich unsere Gemeinde weiterhin positiv entwickelt.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

 


Gute Gründe für die Bürgerstiftung Weidenberg

  • Ich kann dauerhaft Projekte im Markt Weidenberg zur Förderung des Gemeinwohls unterstützen.
  • Ich kann mit einer Zustiftung ein persönliches Zeichen setzen - für mich selbst, für meinen Lebenspartner, für meine Mitbürger, für den Markt Weidenberg.
  • Ich kann etwas von dem weitergeben, was ich selbst im Leben erhalten habe und übernehme gesellschaftliche Verantwortung.
  • Ich kann meine Zuwendungen an die Stiftung steuerlich geltend machen.
  • Ich kann anonym oder öffentlich stiften und damit etwas ewig Wirkendes schaffen.

Zuwendungsmöglichkeiten und steuerliche Vorteile

Spenden
Spenden werden unmittelbar für die Zweckverwirklichung der Stiftung verwendet. Bis zu 20 % des Gesamtbetrages der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig.

Zustiftungen zu Lebzeiten
Ihre Zustiftung erhöht das Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug steht Ihnen auch bei einer rechtsfähigen oder nichtrechtsfähigen Stiftung oder Zustiftung zu. Zusätzlich können Sie als Stifter für Zuwendungen in den dauerhaft zu erhaltenden Vermögensstock Ihrer Stiftung weitere Beträge bis 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs geltend machen. Dieser Betrag kann steuerlich auf 1o Jahre verteilt werden.

Letztwillige Verfügung
Sie können Ihre Zuwendung an die Stiftergemeinschaft in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftsteuer befreit.

Zustiftung durch Erben
Zustiftung geerbten Vermögens durch die Erben ist möglich. Die Einbringung der Vermögensgegenstände innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall führt zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer.