Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 14.07.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 451, 453, sowie 453/3, alle Gemarkung Weidenberg im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB beschlossen.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Nrn. 451, 453, sowie 453/3, alle Gemarkung Weidenberg.


Geltungsbereich nicht maßstabsgetreu

Das Gebiet soll zur Ansiedlung von Wohngebäuden und nicht-störenden Gewerbebetrieben dienen. Die Fl. Nr. 451 soll als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO und die Fl. Nr. 453 als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Für das Grundstück Fl. Nr. 453 ist eine neue öffentliche Erschließungsstraße vorzusehen. Das Grundstück Fl. Nr. 453/3 (bestehende Trafostation) wird als Versorgungsfläche aufgenommen.

Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans kann
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden (Montag – Freitag 08:00 – 12:00 Uhr, Mittwoch 13:30 - 16:00 Uhr, sowie nach Terminvereinbarung) eingesehen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Hinweis Veränderungssperre:
Für den Geltungsbereich wurde durch den Marktgemeinderat Weidenberg eine Veränderungssperre erlassen. Auf die Bekanntmachung der Veränderungssperre wird verwiesen.

Weidenberg, 17. Juli 2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg