Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner öffentlichen Sitzung am 16.10.2024 den Erlass der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“ gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB beschlossen.

Der Entwurf der Satzung sowie die Begründung, jeweils in der Fassung vom 15.10.2024 wurden gebilligt.


Geltungsbereich (nicht maßstabsgetreu)

Der Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. 17, 142/1 und 142, alle Gemarkung Görschnitz und ist in der Planzeichnung definiert.

Beim Erlass der Satzung finden die Vorschriften über die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach § 13 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 und 3 sowie Satz 2 BauGB sowie über die Bekanntmachung nach § 10 Absatz 3 BauGB entsprechend Anwendung.

Der Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 15.10.2024 liegt in der Zeit vom

04.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025

in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls im Internet unter der Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ einzusehen, ferner auch  über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html veröffentlicht. Der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet eingestellt.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de), bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Es liegen folgende Arten umweltbezogener Informationen zur Planung vor:
[1]    Begründung mit Umweltbericht
Schutzgut    Art der vorhandenen Informationen [Darstellung in …]
Mensch    Bestandsaufnahme [1], Ausführungen zu Betroffenheit von Erholungsräumen [1], Auswirkungen durch Immissionen [1]
Fläche    Vorhandene Nutzung (1), Flächenbedarf (1)
Tiere/ Artenschutz    Bestandsaufnahme [1], Auswirkungen durch das Vorhaben [1], artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und 
    Minimierungsmaßnahmen [1], 
Pflanzen    Bestandsaufnahme [1], Auswertung der Biotopkartierung [1], Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Schutzgebieten nach BNatSchG sowie Natura 2000-Gebieten [1] Belange der Landwirtschaft [1], 
Boden    Ausführungen und Hinweise zu: Auswirkungen [1], Vorkommen von Altablagerungen [1], Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]
Wasser    Bestandsbeschreibung [1], Ausführungen und Hinweise zu: Betroffenheit von Wasserschutzgebieten, Überschwemmungsgebieten und wassersensiblen, Bereichen, Abwasserentsorgung, Niederschlagswasser [1], Auswirkungen [1], Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]
Luft/Klima    Bestandsbeschreibung [1], Hinweise zur Betroffenheit von Kaltluftentstehungsgebieten [1], Auswirkungen [1], Landschaftsbild Bestandsbeschreibung [1], Auswirkungen [1], Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen [1]
Kultur- und Sachgüter    Hinweise zur Betroffenheit von Boden- und Baudenkmalen [1]
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weidenberg, 13. November 2024
Günter Dörfler
Zweiter Bürgermeister