Stellungnahme des Marktes Weidenberg:

  1. Aufgabe der Gemeinde ist es, im Zuge der Fortführung des Verfahrens über die Aufstellung eines Bebauungsplanes die Stellungnahme der Träger öffentlicher Belange, wie Natur- und Umweltschutz (mögliche geschützte Tierarten, Tangierung FFH-Gebiet etc.) einzuholen und dann abzuwägen. Darüber hinaus wird unter anderem eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung erstellt.
     
  2. Fehlende Transparenz kann nicht unterstellt werden, da insgesamt drei Bürgerversammlungen hierzu abgehalten und dazu öffentlich eingeladen wurde. Dabei wurden die Belange der Bürger inhaltlich und detailliert sowohl informiert und diskutiert, soweit dies in der Zuständigkeit der Gemeinde lag. Auch dazu haben die Bürger die Möglichkeit, im Rahmen der öffentlichen Anhörung im Bauleitplanverfahren ihre Bedenken schriftlich oder zur Niederschrift in der Verwaltung vorzubringen. Im Übrigen schafft das durch den Gemeinderat angestrebte Ratsbegehren höchste Transparenz und steht für gelebte Demokratie.
     
  3. Der erhobene Vorwurf, es wären genügend freie Gewerbeflächen im Gemeindegebiet vorhanden, hat keinen Bestand, da im Gebiet des Marktes Weidenberg tatsächlich freie Flächen im erforderlichen Ausmaß definitiv nicht zur Verfügung stehen. Dies ist hinreichend bekannt.  Flächen, die die Anforderungen an die geplante Größe erfüllen, stehen im Übrigen im Privateigentum und damit uns als Gemeinde nicht zur Verfügung.

Weidenberg, den 18.02.2025

Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg