Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; 
Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf zum Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaik am Höhenweg“ vom 29.07.2024 sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans vom 29.07.2024 mit den dazugehörigen Unterlagen werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Gewerbe- und Industriegebiet Nord-Ost -Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss    
Beschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die in der bewilligten Abwägungsvorlage vorgetragenen Änderungen wurden in den Bebauungsplan eingearbeitet. Die geänderten Entwürfe des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans vom 29.07.2024 werden gebilligt.


Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung; Einleitung des Aufhebungsverfahrens    
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ vom 13.08.1970 sowie der erfolgten Änderungen und Erweiterungen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung im Regelverfahren einzuleiten.


Vollzug der Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung; Öffnungszeiten    
Beschluss:
Die Festlegung der Öffnungs- und Schließzeiten erfolgt unter Bezugnahme auf § 10 der Kindertageseinrichtungen-Benutzungssatzung nach Anhörung des Beirates im Einvernehmen mit den Leitungen durch den Ersten Bürgermeister. Der Marktgemeinderat wird jeweils über Änderungen der Öffnungszeiten informiert.


Festlegungen Verpflegungsgeld; Kindertageseinrichtungen Weidenberg    
Beschluss:
Das Verpflegungsgeld wird ab 01.09.2024 in Höhe von 3,90 Euro zuzügl. des gültigen Mehrwertsteuersatzes festgesetzt. Die Satzung wird dahingehend angepasst; zudem erfolgt die Festsetzung der Höhe des Verpflegungsgeldes zukünftig durch Beschluss des Gemeinderates. Abbestellung täglich bis 7.30 Uhr. Zukünftig erfolgt die Regelung der Abbestellmodalitäten über die Hausordnung. 
Die Satzung ist entsprechend anzupassen.


Beschäftigung Assistenzkräfte    
Beschluss:
Der Beschäftigung von Assistenzkräften wird zugestimmt. Die Fördermittel sind auszuschöpfen.


Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Ersten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Trägerschaft Kindertageseinrichtungen Markt Weidenberg    
Beschluss:
Rahmenbedingungen für eine Trägerausschreibung für die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg sind abzustimmen. Angebote für eine mögliche Ausschreibung der Trägerschaft sind einzuholen.