Vorhabensbezogener Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen und Billigungsbeschluss
Beschluss:
Die Verfahren werden eingestellt.
Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage an der B22“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage an der B22“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Der Geltungsbereich umfasst die Flurnummer 188 der Gemarkung Lehen sowie die Flurstücke 223, 224 und 225 sowie die Teilfläche 229 der Gemarkung Neunkirchen. Die Flächengröße des gesamten Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 11,39 ha. Ziel ist es die baurechtlichen Voraussetzungen für eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu schaffen.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 10.02.2025 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Beschluss wurde durch das Gremium abgelehnt.
Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss für die Aufhebungssatzung
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung zur Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit in Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss zur Aufhebungssatzung:
Der Gemeinderat beschließt die Aufhebungssatzung für den Bebauungsplan „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung in der Fassung vom 22.11.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufhebungssatzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Aufhebungssatzung mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Flurneuordnung Lessau-Lankendorf II – Kostenvereinbarung Hochwasserrückhaltebecken 1
Beschluss:
Mit dem Abschluss der Kostenvereinbarung für das Hochwasserrückhaltebecken 1 (22205-4) besteht Einverständnis. Der Eigenanteil des Marktes Weidenberg ist bei der Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Denkmalschutz; Brücke über die Warme Steinach in Döhlau - Herstellen des Benehmens nach Art. 2 BayDSchG zur Eintragung in die Denkmalliste
Beschluss:
Das Benehmen der Gemeinde nach Art. 2 BayDSchG für den Nachtrag der Sandsteinbrücke über die Warme Steinach in Döhlau (Fl. Nr. 117, Gemarkung Döhlau) in die Denkmalliste wird hergestellt.
Abschluss Kooperationsvereinbarung
Beschluss:
Mit dem Abschluss des Kooperationsvertrages besteht Einverständnis. Vom Ergebnis ist der Marktgemeinderat in Kenntnis zu setzen.
Erweiterung Angebot Mittagsbetreuung
Beschluss:
In Abstimmung mit dem Schulaufwandsträger und der Schulleitung sowie den Schulaufsichtsbehörden sind weitere Räumlichkeiten für eine Erweiterung der Mittagsbetreuung durch einen externen Anbieter (gfi) zu generieren. Die Übernahme der kommunalen Anteile für weitere Gruppen der Mittagsbetreuung wird in Aussicht gestellt; mit den Verbandskommunen ist die Finanzierung abzustimmen.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit einem leistungsfähigen Architekturbüro die räumlichen Möglichkeiten der Hausmeisterwohnung zu überarbeiten, u. a. unter dem Aspekt der Erweiterung auf Ausweitung des Betreuungsangebotes i. R. d. Ganztagsanspruches.