Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 25.03.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Sanierung Ehrenmal; Vergabe    
Beschluss:
Der Auftrag für die Sanierung des Kriegerdenkmals und der Inschriften an der Friedhofsmauer bei der St. Michaels Kirche am Gurtstein wird an die Firma Steinrestaurierung Doreth aus Neustadt am Kulm vergeben. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Material- und Zeitaufwand.


Umstufung – Aufstufung öffentlicher Feld- und Waldweg, Fl. Nr. 768, Gem. Weidenberg, zur Ortsstraße Ahornstraße

Beschluss:
Die Fl. Nr. 768, Gemarkung Weidenberg, wird auf einer Länge von 0,211 km aufgrund Änderung der Verkehrsbedeutung durch Erschließung der neuen Wohnsiedlung Ahornstraße mit Wirkung vom 06.05.24 zur Ortsstraße Ahornstraße aufgestuft und wird Bestandteil des bestehenden Straßenzuges „Ahornstraße“ auf Fl. Nr. 860/3, Gem. Weidenberg.
Die aufgestufte Strecke beginnt am Übergang von der bestehenden Ahornstraße auf Fl. Nr. 860/3, Gem. Weidenberg, und endet im Westen an Fl. Nr. 759/1, Gem. Weidenberg.
Träger der Straßenbaulast ist jetzt der Markt Weidenberg.
Länge der Straße 0,000 km - 0,211 km


Widmung Ortsstraße „Ahornstraße TFl.“, Weidenberg, neu gebaute Straßenflächen im Wohnbaugebiet

Beschluss:
Die im Markt Weidenberg, Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken,
neu gebaute Teilfläche der Ortsstraße auf Fl. Nr. 768 TFl., Gemarkung Weidenberg, wird mit Wirkung vom 06.05.2024 zur Ortsstraße „Ahornstraße“ gewidmet.
Die neu gewidmete Straßenteilfläche beginnt abzweigend von der Ortsstraße, Fl. Nr. 768 TFl., bei Fl. Nrn. 769/6 und 769/7, alle Gem. Weidenberg, südliche Einmündung und endet in der Einmündung in die Fortsetzung der Ortsstraße „Ahornstraße“ auf 768, Gemarkung Weidenberg, bei Fl. Nr. 769/9, Gem. Weidenberg, Länge der Straße 0,000 km - 0,225 km
Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.


Förderantrag für die Umsetzung von Energiesparmaßnahmen auf der Kläranlage Weidenberg als Ergebnis der Machbarkeitsstudie

Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, die Förderanträge bei den zuständigen Stellen einzureichen. Die Maßnahmen sollen bei einer Förderzusage zeitnah umgesetzt werden, d.h. in diesem Jahr die Planung und Ausschreibung und in 2025 dann die Umsetzung. Im Haushalt sind die entsprechenden Mittel einzuplanen.