Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten 
aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.07.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:


Vergabe von Ingenieurleistungen; Planung Regenüberlaufbecken Neunkirchen am Main    
Beschluss:
Das Ing. Büro Miller erhält den Auftrag für die Ingenieurleistung „Bau eines Regenüberlaufbecken Neunkirchen am Main“. Der Auftrag wird stufenweise vergeben, vorerst Leistungsphasen 1 bis 3. Nach der Zustimmung des WWA Hof dann die Leistungsphasen 4 bis 9 einschließlich der Bauüberwachung.


Wasserrechtsverfahren Neunkirchen am Main    
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag für die Teilleistung 3 „Erstellung der Unterlagen für ein Wasserrechtsverfahren“ zum Angebotspreis. Nach der Übergabe der Unterlagen sind diese beim Landratsamt Bayreuth mit dem Antrag für die gehobene Erlaubnis der Einleitungen von Abwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen in verschiedene Gewässer im Einzugsgebiet Neunkirchen am Main einzureichen.


Vergabe Klärschlammentsorgung    
Beschluss:
Die Firma KJK erhält den Auftrag zur Klärschlammentwässerung für die nächsten zwei Jahre für ein Rührwerk. Die Firma Eibisch Vererdungsanlage GmbH & Co.KG erhält den Auftrag zur Entsorgung des entwässerten Klärschlamms. Beide Firmen gaben jeweils das günstigste Angebot ab.


Neubeschaffung Atemschutzkompressor    
Beschluss:
Der Auftrag wird an die Fa. Dräger zum Angebotspreis vergeben. Der angebotene Wartungsvertrag für die jährliche Prüfung und Wartung wird beauftragt.

 



Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Vorhabensbezogener Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans    
Beschluss:
Die Verfahren zur Aufstellung des vorhabensbezogenen Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Bocksleite“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans werden eingestellt.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St.2181 (Fl. Nr. 184 und 189, Gemarkung Görschnitz)    
1. Beschluss:
Der Antrag für die Einleitung der Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiflächen-PV- Anlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 184 und 189, beide Gemarkung Görschnitz, wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die formelle Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.
(Beschluss abgelehnt)

2. Beschluss:
Die Entwicklung einer Freiflächen-PV-Anlage auf dem Grundstück Fl. Nr. 189, Gemarkung Görschnitz, wird grundsätzlich begrüßt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Antragsteller abzuklären, ob der Antrag auf Bauleitplanung nur für dieses Grundstück aufrechterhalten werden soll.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der B22 (Fl. Nr. 223, 224 und 226, Gemarkung Neunkirchen, und Fl. Nr. 188, Gemarkung Lehen)    
Beschluss:
Der Antrag für die Einleitung der Bauleitplanverfahren für die Errichtung einer Freiflächen-PV- Anlage auf den Grundstücken Fl. Nr. 223, 224 und 226, Gemarkung Neunkirchen, und Fl. Nr. 188, Gemarkung Lehen, wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen.
Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die formelle Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.