Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0); Beschluss für die Einleitung des Auswahlverfahrens
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt folgende Gebiete für das Auswahlverfahren im Rahmen der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0) – Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023 einzubringen:
Erschließungsgebiet 1 – 5 (gesamt 343 Adressen)
- Weidenberg
- Untersteinach, Gossenreuth, Görschnitz
- Döhlau, Görau
- Neunkirchen a. Main, Glotzdorf, Stockau, Lessau, Lehen
- Fischbach
Die Obergrenze der Wirtschaftlichkeitslücke – für eine mögliche Aufhebung des Verfahrens – wird auf 5,8 Mio. € festgelegt.
Die Auswahlkriterien zur Auswertung der eingehenden Angebote sind:
- 90 % Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
- 5 % Realisierungszeit
- 5 % Qualität technische Umsetzung
Im Weiteren wird die Verwaltung beauftragt die weiteren Schritte durchzuführen:
- Durchführung eines Auswahlverfahrens (Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb)
- Auswertung des wirtschaftlichsten Angebotes
- Vergabeempfehlung – Beschluss kommunales Gremium
- Förderantragstellung Bund in endgültiger Höhe
- Ab Vorliegen Bescheid Bund in endgültiger Höhe: Förderantragstellung Land
- Ab Vorliegen Bescheid Land in endgültiger Höhe: Abschluss Kooperationsvereinbarung mit ausgewähltem Bieter
Hinweis zur Bagatellgrenze gemäß Richtlinie:
Vorhaben mit einer Fördersumme des Bundes (in der Regel 50 % der Wirtschaftlichkeitslücke) unter 100.000 € werden nicht gefördert.
Hinweis zu Neubaugebieten gemäß Richtlinie:
Die Richtlinie fördert keine Erschließung von Adressen in Neubaugebieten. Es wird ausschließlich nur der Ausbau der Zuführung zum Neubaugebiet gefördert.
Vorgehensweise bei Neubaugebieten/Bauamt Kommune:
Im Zuge der Spartengespräche ist mit den regionalen Netzbetreibern abzustimmen, ob ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau für das Neubaugebiet durchführen wird. Wird kein Ausbau durch einen Netzbetreiber durchgeführt, so ist auf Basis des DigiNetz-Gesetzes (gemäß § 77i) die Kommune verpflichtet, die notwendige passive Infrastruktur (Rohrverbünde, Grundstücksanschlüsse und ggf. Schrank) zu verlegen.
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.07.2024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Freiflächen-PV-Anlage am Höhenwege; Städtebaulicher Vertrag
Beschluss:
Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den städtebaulichen Vertrag zur Bauleitplanung „Freiflächenphotovoltaik am Höhenweg“ mit der Südwerk Energie GmbH gemäß dem vorliegenden Entwurf abzuschließen.
Vollzug der Bayerischen Gemeindeordnung (GO), Antrag auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied des Marktes Weidenberg der Gemeinderätin Irene von der Weth gem. Art.19 Abs. 1 GO
Beschluss:
Dem Antrag der Gemeinderätin Irene von der Weth auf Entlassung aus dem Amt als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied wird gemäß Art. 19 Abs. 1 GO mit Wirkung zum 01.10.2024 stattgegeben. Der Zweite Bürgermeister hat den Listennachfolger zu verständigen. Dieser hat die Berufung ab dem Zeitpunkt der Verständigung innerhalb einer Woche schriftlich oder zur Niederschrift anzunehmen und die Bereitschaft zur Eidesleistung zu erklären. Der Listennachfolger ist in der nächsten Gemeinderatssitzung zu vereidigen.
Vereinbarung Unterhaltslast und -kosten; Hochwasserfreilegung Warme Steinach-Weidenberg
Beschluss:
Mit dem Abschluss der Vereinbarung zur Regelung der Kostenabrechnung sowie der Änderung des Vertragspartners besteht soweit Einverständnis.
Bau von 6 Grundwassermessstellen im Wasserschutzgebiet Weidenberg; Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beantragt für die Errichtung von sechs Grundwassermessstellen eine wasserrechtliche Erlaubnis sowie die notwendige Ausnahmegenehmigung von der Schutzgebietsverordnung. Das Antragsverfahren ist in die Wege zu leiten.
Antrag vom 11.09.2024 auf Prüfung zur Durchführung eines Ratsbegehrens gemäß Art. 18 a Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) bezüglich der Weiterentwicklung und der Bauleitplanung des Gewerbegebiets Lehen
Beschluss:
Der Gemeinderat erteilt den Prüfauftrag zur Durchführung eines Ratsbegehrens gemäß Art. 18 a Abs.2 der Gemeindeordnung (GO) bezüglich der Weiterentwicklung und Bauleitplanung des Gewebegebiets Lehen.