Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 21.10.2024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Vergabe Baumeisterarbeiten und Innere Erschließung, Neubau Feuerwehrhaus in Untersteinach    
Beschluss:
Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Mickan General- Bau Gesellschaft aus Amberg, vergeben.


TOP 3
Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); Gemeinsame Durchführung eines Bürgerentscheids und der Bundestagswahl 2025 im Markt Weidenberg    
Beschluss:
Vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung durch das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration, wird der Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid „Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Lehen“ auf den voraussichtlichen Wahltermin der vorgezogenen Bundestagswahl am 23.02.2025 gelegt.
Sollte die vorgezogene Bundestagswahl nicht am 23.02.2025 stattfinden, verbleibt es beim Abstimmungstermin für den Bürgerentscheid „Weiterentwicklung des Gewerbegebiets Lehen“ beim 23.02.2025. Insoweit wird der Beschluss Nr. 3 vom 21.10.2024 bezüglich der Terminierung für die Abstimmung zum Bürgerentscheid auf den 09.02.2025 aufgehoben.
Sollte eine Zustimmung für den 23.02.2025 durch das Ministerium nicht erteilt werden, obwohl die Bundestagswahl am 23.02.2025 stattfindet, wird der Erste Bürgermeister ermächtigt, einen neuen Termin für die Abstimmung zum Bürgerentscheid festzulegen.


Kaufmännischer Jahresabschluss der Wasserversorgung Weidenberg für das Jahr 2023        
Beschluss:
Der Jahresabschluss 2023 des Marktes Weidenberg wird wie folgt festgestellt:
Bilanzsumme in Aktiva und Passiva:      5.230.394,75 €
Jahresgewinn 2023              95.095,75 €
Der Jahresgewinn 2023 wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.   
Zukünftige Gewinne der Wasserversorgung der Marktgemeinde Weidenberg werden bis auf Weiteres stets der Allgemeinen Rücklage zugeführt. 
Der Jahresgewinn 2016 in Höhe von 164.824,53 € wird der Allgemeinen Rücklage zugeführt.


Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth - Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahme; Auslegungsbeschluss
Beschluss:
Mit der Erörterungs-Vorlage zu den eingegangenen Stellungnahmen besteht in ihrer Gesamtheit Einverständnis. Der Marktgemeinderat Weidenberg billigt den Entwurf der Aufhebungssatzung vom 22.11.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung sowie die Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange durchzuführen.


Bebauungsplan „Freiflächen-PV-Anlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Abwägungsbeschluss, Feststellungs- und Satzungsbeschluss        
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Höhenweg“ sowie zur gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplanes vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit in Gesamtheit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Feststellungsbeschluss Flächennutzungsplan:
Der Gemeinderat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 211, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 235, 208, 203 und 202, alle Gemarkung Lankendorf, in der Fassung vom 02.12.2024. Die Begründung zum Flächennutzungsplan wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan nach Erteilung der Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Flächennutzungsplan mit Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung gemäß § 6 a BauGB während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Satzungsbeschluss Bebauungsplan:
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Freiflächen-Photovoltaikanlage am Höhenweg“ in der Fassung vom 02.12.2024 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung, Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.