Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth – Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 02.12.2024 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und den Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Bebauungsplan Nr. 1 Ortschaft Waizenreuth – Tränkbühl“ sowie der 1. Änderung und der 1. und 2. Erweiterung in der Fassung vom 22.11.2024 gebilligt.
Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe der Aufhebungssatzung sowie deren Begründung, jeweils in der Fassung vom 02.12.2024, sind im Zeitraum
vom 08. Januar 2025 bis einschließlich 07. Februar 2025
auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse
www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden.
Bebauungsplan inkl. Änderungen/Erweiterungen
Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden. Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Informationen zu den Umweltauswirkungen sind in der Begründung unter Nr. 4 enthalten. Umweltrelevante Stellungnahmen wurden bisher nicht vorgebracht.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Weidenberg, den 13. Dezember 2024
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg