Der Markgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung am 20.07.2026 die Aufhebung der Veränderungssperre im Bereich des Bebauungsplans „In der Au“ beschlossen. Die Aufhebungssatzung wird hiermit bekanntgegeben.
Aufhebungssatzung
zur Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans
„In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 451, 453, sowie 453/3, alle Gemarkung Weidenberg
Der Markt Weidenberg erlässt auf Grundlage der § 14 Abs.1 und 17 Abs. 4 i. V. m. § 10 Baugesetzbuch (BauGB) folgende
Aufhebungssatzung
§ 1 Aufhebung der Veränderungssperre
(1) Die Satzung vom 16.07.2025, bekanntgemacht am 31.07.2025 über den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans “In der Au“ wird aufgehoben.
(2) Die Aufhebung umfasst den kompletten Geltungsbereich der im Gebiet der Veränderungssperre geltenden Grundstücke.
(3) Die Lage der Grundstücke ergibt sich aus dem Bebauungsplan „In der Au“ vom 20. Juli 2026.
§ 2 Inkrafttreten
(1) Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre tritt am Tag der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebung ist im beigefügten Lageplan unmaßstäblich dargestellt.
(2) Die Satzung über die Aufhebung der Veränderungssperre kann während der üblichen Dienststunden bei der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg eingesehen werden. Jeder kann über den Inhalt der Aufhebung Auskunft verlangen.
Weidenberg, den 21.07.2026
Matthias Böhner
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg