Bebauungsplan „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 198, 199, 200, 202, 194 TF, 193, 34, 9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2 alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Grundstücke Fl. Nrn. 198, 199, 200, 202, 202/1, 194 TF, 193, 34,9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2, alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche)
Bekanntmachung der Ergänzung zum Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 08.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3“sowie die gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen. Die Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse erfolgte im Amtsblatt 05/2024 am 30.04.2024.
Ergänzung Aufstellungsbeschluss
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung vom 10.11.2025 den Aufstellungsbeschluss ergänzt. Dabei wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplan angepasst.
Zudem wurde beschlossen, dass das Bebauungsplanverfahren unter der Bezeichnung „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ fortgeführt wird.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 198, 199, 200, 202, 194 TF, 193, 34, 9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2 alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).
Geltungsbereich Bebauungsplan– nicht maßstabsgetreu
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplans umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 198, 199, 200, 202, 202/1, 194 TF, 193, 34,9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2, alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).

Geltungsbereich Änderung des Flächennutzungsplans– nicht maßstabsgetreu
Verfahrensart
Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt im Regelverfahren nach §§ 2 ff. BauGB, die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Durch die Bauleitplanungen sollen neue Gewerbeflächen im Bereich der Ortschaft Lehen geschaffen, sowie die bestehende Bebauung im Rahmen der Neustrukturierung des Gebiets mit überplant werden. Dadurch soll auch eine Abstimmung der bestehenden und neuen Flächen erfolgen. Zudem erfolgt die Neustrukturierung der verkehrlichen Erschließung. Der Flächennutzungsplan soll entsprechend den Nutzungen des Bebauungsplans angepasst werden.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanungen bestehen.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung sind im Zeitraum vom
17.11.2025 bis einschließlich 09.01.2026
auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag: 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch: 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Frist können Anregungen zu den Bauleitplanungen vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weidenberg, 14. November 2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Unterlagen:
- Bebauungsplan Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22
- Begründung zum Bebauungsplan
- Umweltbericht zum Bebauungsplan
- Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung
- Fachgutachten zur FFH-Verträglichkeitsprüfung
- Spezielle artenschutzrechtlichen Prüfung
- Geotechnischer Bericht – Voruntersuchung des Baugrunds
- Änderung des Flächennutzungsplans
- Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans