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Verlängerung der Baugenehmigung Fl. Nr. 274, Gemarkung Lessau;
Neubau eines 2-gruppigen Legenhennenstalles mit Schutzhütten, Einzäunung des Auslaufbereiches und Kotlager
Abwägungsbeschluss:
Die Grundsteuer 2022 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung des Markt Weidenberg nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Erster Bürgermeister Hans Wittauer und Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer begrüßten den neuen Mitarbeiter Ayhan Uygun. Herr Uygun ist seit dem 1. November 2021 beim Markt Weidenberg für den Bereich Abwasser als Fachkraft für Abwassertechnik beschäftigt.
Bauvoranfrage Fl. Nr. 660/208, Gemarkung Weidenberg;
Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport
Einleiten von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen in Lankendorf und Ützdorf in den Würgersbach und in den Katzbach durch den Markt Weidenberg
Durch Vorgaben des BayLfD bei Veröffentlichung von Fotos und Namen in kommunalen Mitteilungsblättern bzw. Internet (Homepage der Verwaltungsgemeinschaft) können wir
künftig aufgrund aktuell gültiger Datenschutzrichtlinien nur noch Berichterstattungen mit Personendaten und Fotos, auf denen Personen erkennbar sind, im gemeindlichen Mitteilungsblatt sowie im Internet veröffentlichen, wenn hierzu die schriftliche Einverständniserklärung der jeweiligen Person auch gegenüber der Behörde vorliegt.
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen