Vom 14. August 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg vom 18. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 11/2022) wird wie folgt geändert:

1. § 5 wird wie folgt geändert:
1.1.    § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe a) erhält folgende Fassung:

        „a) für Kinder in der Kinderkrippe oder unter drei Jahren im Kindergarten:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden    137,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    156,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    175,00 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    193,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden     213,15 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    237,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    262,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    288,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    318,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden        351,00 Euro“    

1.2    § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe b) erhält folgende Fassung:
        „b) für alle Kindergartenkinder (ab 3 Jahre bis Schuleintritt):

        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden     125,00 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden     137,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    156,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    175,00 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    193,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    213,15 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    237,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden        262,50 Euro“    

1.3     § 5 Abs. 1 Satz 1 Buchstabe c) erhält folgende Fassung:
        „c) für Hortkinder:

        - für eine Buchungszeit von > 1 bis 2 Stunden    81,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 2 bis 3 Stunden    93,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 3 bis 4 Stunden    106,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 4 bis 5 Stunden    131,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 5 bis 6 Stunden    150,00 Euro
        - für eine Buchungszeit von > 6 bis 7 Stunden    168,75 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 7 bis 8 Stunden    187,50 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 8 bis 9 Stunden    206,25 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 9 bis 10 Stunden    226,90 Euro    
        - für eine Buchungszeit von > 10 Stunden        249,60 Euro“

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 14. August 2024
Günter Dörfler 
Zweiter Bürgermeister