Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 14.07.2025

Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1 Ortsteil Untersteinach“ von 1970, sowie der 1. Änderung von 1974 und 2. Änderung von 1975; Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Beschluss:
Der Markgemeinderat beschließt die Aufhebung des Bebauungsplans „Bebauungsplan Nr. 1
Untersteinach“ sowie der erfolgten 1. und 2. Änderung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Der Entwurf der Aufhebungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 09.07.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren zur Aufhebung einzuleiten.


Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von sechs Windenergieanlagen (Windpark Steinkreuz); Beteiligung als Nachbargemeinde
Beschluss:
Seitens des Marktes Weidenberg werden keine Einwände erhoben. Die Einhaltung der immissionsschutzrechtlichen Richtwerte ist im Rahmen des Genehmigungsbescheids sicherzustellen. Die spätere tatsächliche Einhaltung ist zu überprüfen.

Kommunale Wärmeplanung - Einleitung des Verfahrens
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beschließt die Erstellung einer Kommunalen Wärmeplanung nach dem Wärmeplanungsgesetz (WPG).
Das vereinfachte Verfahren für Kommunen mit weniger als 10.000 Einwohner gemäß §§ 4, 22 WPG i. V. m. § 9 der Verordnung zur Ausführung energiewirtschaftlicher Vorschriften (AVEn) ist anzuwenden. 
Vorbehaltlich der Zustimmung der weiteren Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg soll die Erstellung im Konvoi-Verfahren nach § 4 Abs. 2 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn erfolgen. Durch die Verwaltung ist eine Zweckvereinbarung zu erstellen. 
Als interne Projektleitung wird der Bauamtsleiter Stefan Lauterbach festgelegt. Zur Unterstützung ist ein Dienstleister zu beauftragen. Die Verwaltung wird angewiesen Angebote für einen Dienstleister einzuholen. 
Die Konnexitätszahlung durch den Freistaat Bayern ist zu beantragen.
Die Öffentlichkeit ist über den Beschluss zur Einleitung des Verfahrens (§13 Abs. 1 Nr. 1 WPG i. V. m. § 8 Abs. 1 AVEn) nach § 13 Abs. 2 WPG zu informieren.


Bebauungsplan „In der Au“; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 451, 453, sowie 453/3, alle Gemarkung Weidenberg, im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB. Das Gebiet soll zur Ansiedlung von Wohngebäuden und nicht-störenden Gewerbebetrieben dienen. Die Fl. Nr. 451 soll als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO und die Fl. Nr. 453 als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Für das Grundstück Fl. Nr. 453 ist eine neue öffentliche Erschließungsstraße vorzusehen. Das Grundstück Fl. Nr. 453/3 (bestehende Trafostation) wird als Versorgungsfläche aufgenommen. Der Aufstellungsbeschluss ist öffentlich bekanntzumachen. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Schritte einzuleiten.


Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Au“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt den Erlass einer Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 451, 453 sowie 453/3, alle Gemarkung Weidenberg. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen.


TOP 7
Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss    
Beschluss zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gemäß § 1 Abs. 7 und § 1a Abs. 2 Satz 3 BauGB:
Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Gemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görschnitz“ in der Fassung vom 07.07.2025 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung mit Umweltbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)    
Beschluss 1:
Der Markt Weidenberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Stellplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss 2:
Der Ablösebetrag gemäß § 3 Abs. 3 der Stellplatzsatzung wird ab 01. Oktober 2025 auf 4.000 € je Stellplatz festgelegt.


Erlass einer Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)    
Beschluss 1:
Der Markt Weidenberg beschließt den Erlass der „Satzung zur Einführung einer Pflicht zum Nachweis eines Spielplatzes für Kinder (Spielplatzsatzung)“ in der vorliegenden Fassung. Der Entwurf ist dem Beschlussbuch beizufügen. Die Satzung ist durch den Ersten Bürgermeister auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss 2:
Der Ablösebetrag gemäß § 4 Abs. 2 der Spielplatzsatzung wird ab 01. Oktober 2025 auf 120 € je m² Spielplatzfläche festgesetzt.