Bekanntgaben        
Sachvortrag zur Sicherheitslage in Weidenberg durch den Leiter der Polizeiinspektion Bayreuth-Land, Polizeioberrat Olaf Heber:
Er teilt den Sachverhalt zur Tat am 28. April in der Asylbewerberunterkunft mit sowie zur allgemeinen Sicherheitslage in Weidenberg und im Landkreis Bayreuth.


Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen        
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 28.04.2025 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:

Mietverträge Fl. Nr. 218, Gemarkung Weidenberg     
a) Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag vom 25.01.2017, Fl. Nr. 218, Gemarkung Weidenberg 
Beschluss zu a):
Der Aufhebungsvertrag zum Mietvertrag vom 25.01.2017, Fl. Nr. 218, Gemarkung Weidenberg, für den Mehrzweckraum im DG im „Schloss im Garten“ Alte Bayreuther Str. 5, 95466 Weidenberg, und das Bestehen für die weiteren Räume im DG des Mietvertrages vom 25.01.2017, wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 
b) Mietvertrag Fl. Nr. 218, Gemarkung Weidenberg 
Beschluss zu b):
Der Mietvertrag für ein Vereinszimmer, Fl. Nr. 218, Gemarkung Weidenberg, zwischen der Soldatenkameradschaft Weidenberg e. V. (Mieter) und dem Markt Weidenberg (Vermieter) für den Mehrzweckraum im DG im „Schloss im Garten“, Alte Bayreuther Str. 5, 95446 Weidenberg, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.


Haushaltswürdigung 2025        
Beschluss:
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.


Beratung und Beschluss über die Finanzierung der Verbesserungsmaßnahme Abwasserentsorgung    
Beschluss:
Sämtliche umlegungsfähige Kosten werden vollständig (100%) über Verbesserungsbeiträge abgerechnet.


Beratung und Beschluss über die Finanzierung der Verbesserungsmaßnahme Wasserversorgung    
Beschluss:
Sämtliche umlegungsfähige Kosten werden vollständig (100%) über Verbesserungsbeiträge abgerechnet.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2023 des Marktes Weidenberg        
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und 
Behandlung der Niederschriften   
Beschluss zu a):
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.

b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.

c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2023 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2023 erteilt.


Vorlage der Jahresrechnung 2024 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg        
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2024. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.


Vollzug der Wassergesetze; Wasserrechtliche Erlaubnis zur Einleitung von Abwasser aus Mischwasserbehandlungsanlagen im Einzugsgebiet Neunkirchen am Main        
Beschluss:
Der Markt Weidenberg beantragt mit den vom Ingenieurbüro Miller erstellten Unterlagen die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis für die Einleitung von Abwasser aus den Mischwasserbehandlungsanlagen im Einzugsgebiet von Neunkirchen am Main beim Landratsamt Bayreuth.