Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 30.10.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Vertragsentwurf Baugebiet „Wohngebiet Ahornstraße“
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt die Veräußerung von Bauparzellen aus dem Baugebiet „Wohngebiet Ahornstraße“ zum Kaufpreis von 197,00 €/qm aufgeteilt in 25,00 €/qm für Grund- und Boden und 172,00 €/qm aus der Ablösevereinbarung. Mit den individuellen vertraglichen Vereinbarungen „Duldungsverpflichtungen (Abschn. XII.), Bau- und Nutzungspflicht, Wiederkaufsrecht (Abschn. XIII.) und Dienstbarkeiten (Abschn. XIV.) Immissionen und Wasserleitung besteht Einverständnis.
Herr Bürgermeister Hans Wittauer wird zum vollumfänglichen Vertragsabschluss ermächtigt.
Herr Bürgermeister Hans Wittauer wird ermächtigt, hinsichtlich der zur Absicherung des Wiederkaufsrechts einzutragenden Auflassungsvormerkung für den Markt Weidenberg in den Kaufverträgen zu erklären, dass diese Rang nach Finanzierungsgrundschulden der einzelnen Käufer erhält. Ebenso wird er ermächtigt, entsprechende gesonderte Rangrücktrittserklärungen abzugeben.
Weiterhin wird er ermächtigt, den Käufern der Bauplätze im Namen der Gemeinde Vollmacht zur Bestellung von Kaufpreisfinanzierungsgrundpfandrechten zu erteilen, wobei jedoch der Markt Weidenberg hierfür keine persönliche Haftung oder Kosten übernimmt und solche Grundpfandrecht bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung nur solche Beträge sichern dürfen, die tatsächlich mit Kaufpreistilgungswirkung an den Veräußerer oder eine von ihm benannte Stelle bezahlt worden sind.
Erweiterung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen; Vergabe von Bauleistungen
Beschluss:
Der Auftrag für die Estricharbeiten wird an die Firma Hauenstein aus Hummeltal zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Schlosserarbeiten wird an die Firma Metallbau Raps aus Weidenberg zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für das Wärmedämmverbundsystem wird an die Firma Leuthner & Krebs aus Nürnberg zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Frieser aus Bad Lobentein zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Fliesenarbeiten wird an die Firma Fliesen Kappauf aus Waldershof zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Innentüren wird an die Firma Oetter aus Bayreuth zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Bodenbeläge wird an die Firma Meusel aus Küps zum Angebotspreis vergeben.
Bebauungsplan „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 211, 208 (TF) und 203 (TF), alle Gemarkung Lankendorf; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des Bebauungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage am Höhenweg“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet erstreckt sich mit ca. 19 Hektar Größe auf die Fl. Nr. 211 sowie auf Teilflächen der Fl. Nrn. 203 und 208, alle der Gemarkung Lankendorf.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 11.12.2023 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Sanierung Hochbehälter Rügersberger Hang; Fortführung
Beschluss:
Beim WWA Hof sind für die Sanierung des Hochbehälters Rügersberger Hang Fördermittel nach der RZWas 2021 zu beantragen.
Nach der Förderzusage soll das Projekt weiter zeitnah geplant und umgesetzt werden.
Neufestsetzung der Herstellungsbeiträge für die Abwasserentsorgung
Beschluss:
Die Herstellungsbeiträge werden wie folgt festgesetzt:
Der Beitrag beträgt
- pro m² Grundstücksfläche 1,45 €
- pro m² Geschossfläche 9,94 €
Vierte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Vierten Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesatzung - WAS - ); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf einer Zweiten Satzung zur Änderung der Satzung für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (Wasserabgabesatzung – WAS - ) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Erlass einer Hebesatzsatzung
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses. Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Zweckvereinbarung Kommunales Energiemanagement
Beschluss:
Der Zweckvereinbarung für die Zusammenarbeit im Rahmen der Erstellung eines Kommunalen Energiemanagement nach KommKlimaFöR mit der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg und dem Mittelschulverband Weidenberg wird zugestimmt.
Hinsichtlich einer Durchführungsfrist wird auf den Termin im Förderbescheid zum 31.10.2027 verwiesen.
Antrag SPD-Fraktion: Energiewende im Markt Weidenberg
Beschluss:
Der Markt Weidenberg fokussiert auch weiterhin seinen Beitrag zur Energiewende. Bei laufenden und zukünftigen Projekten sollen geeignete Maßnahmen der Klimaanpassung im Rahmen der finanziellen Leistungsfähigkeit geprüft werden. Der Ausbau erneuerbarer Energien ist weiterhin voranzutreiben. Dabei soll auf eine möglichst große Wertschöpfung für die Region geachtet werden. Bei zukünftigen konkreten Vorhaben soll eine Beteiligung der Kommune geprüft werden. Die Ausführungen der Verwaltung zu bereits laufenden Projekten und Maßnahmen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.