Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Weidenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt. 
Er schließt
im Verwaltungshaushalt 
in den Einnahmen mit 14.434.655  €
in den Ausgaben mit 14.434.655  €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 9.767.800  €
in den Ausgaben mit 9.767.800  €
ab.

§ 2

Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 
640.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr
2025:    180.000 €
2026:    460.000 €

§ 4

entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.405.500 € festgesetzt.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Weidenberg, 22.04.2024
Hans Wittauer 
Erster Bürgermeister            

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2024 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 380 v.H. 
b) für Grundstücke (B) 380 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.