Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 11.12.2023 wurden folgende Tagesordnungspunkte freigegeben:
Vergabe von Betonbestandsuntersuchungen
Beschluss:
Gemäß dem Vergabevorschlag des Ing. Büro IBT aus Bindlach wird der Auftrag zur Erstellung des betontechnischen Gutachtens an das Ingenieurbüro Dr. Ruppert & Felder als wirtschaftlichster Bieter vergeben.
Vergabe von Bodengutachten
Beschluss:
Die Angebote wurden durch das Ing. Büro IBT geprüft. Der Auftrag wird an den wirtschaftlichsten Bieter, das Ingenieurbüro Dr. Ruppert & Felder, vergeben.
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.01.2024 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Vergabe von Ingenieurleistungen; Wasserrecht Neunkirchen am Main
Beschluss:
Das Ingenieurbüro Miller erhält den Auftrag zur Erstellung der Teilleistung 2 „Alternativenuntersuchung Sanierungsmaßnahmen“.
Der Sachverhalt wird ohne Einwände zur Kenntnis genommen.
Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage an der St 2181 (Fl. Nr. 581, 582 und 587, Gemarkung Weidenberg, und Fl. Nr. 102, Gemarkung Mengersreuth)
Beschluss:
Dem Vorhaben wird auf Grundlage des Leitfadens des Marktgemeinderates nicht zugestimmt.
Vorhabensbezogener Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des
Flächennutzungsplans; Aufstellungsbeschluss
Beschluss:
Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Sondergebiet Solarpark Schlehenberg-Neunkirchen“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans. Das Plangebiet erstreckt sich mit ca. 3,2 Hektar Größe auf die Fl. Nr. 234 der Gemarkung Neunkirchen am Main.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 05.02.2024 werden gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten und die frühzeitige Beteiligung der Bürger gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Widmung Fl. Nr. 167/2, Gemarkung Neunkirchen am Main, zur Ortsstraße „Altmühle“
Beschluss:
Die im Markt Weidenberg Landkreis Bayreuth, Regierungsbezirk Oberfranken, liegende Straße auf Fl. Nr. 167/2, Gemarkung Neunkirchen am Main, wird zur Ortsstraße „Altmühle“ gewidmet. Die gewidmete Teilfläche des Gesamtstraßenzuges „Altmühle“ beginnt im Westen im Übergang von der Ortsstraße auf, Fl. Nr. 166, Gemarkung Neunkirchen am Main, und endet im Osten an Fl. Nr. 164, Gemarkung Neunkirchen am Main. Länge der Straße 0,000 km - 0,172 km. Träger der Straßenbaulast ist der Markt Weidenberg.
Feuerwehrbedarfsplan, FF Steinachtal, Ersatzbeschaffung LF 8/6 durch ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug HLF 10
Beschluss:
Im Zuge der Feuerwehrbedarfsplanung zum Standort der FF Steinachtal des Marktes Weidenberg wird der Beschaffung eines Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeuges (HLF) 10 beschlossen. Ein Zuwendungsantrag ist an die Regierung von Oberfranken zu stellen. Der interkommunale Beschaffungsvorgang ist über ein Ingenieur-Büro einzuleiten. Die Kosten werden je zur Hälfte aufgeteilt.
Sanierung Dorfweiher Ützdorf; Förderantrag nach RZWas2021
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, Fördermittel nach der RZWas2021 für die Sanierungsmaßnahen zu beantragen.