Vom 30. Juli 2024

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende Erste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg

§ 1
Die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtung (Kindertageseinrichtung-Gebührensatzung) des Marktes Weidenberg vom 18. Oktober 2022 (Amtliches Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg Nr. 11/2022) wird wie folgt geändert:

§ 5 wird wie folgt geändert:
1.1    § 5 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende Fassung:
        „(3) Für die Teilnahme an der Mittagsverpflegung ist pro Mittagessen ein Ver-
        pflegungsgeld zu entrichten; die Höhe wird durch Beschluss des Marktge-
        meinderates festgesetzt.“
1.2    In § 5 Abs. 3 Satz 3 werden die Worte „bis spätestens 8.30 Uhr des Fehltages“ 
        ersetzt durch die Worte „näheres regelt die Hausordnung der Einrichtung“.

§ 2
Inkrafttreten
Die Satzung tritt am 01. September 2024 in Kraft.

Weidenberg, 30. Juli 2024
Günter Dörfler 
Zweiter Bürgermeister