Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 08.05.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Brücke über den Hammermühlgraben im Ortsbereich Hammergasse in Untersteinach, BW 18; Verbesserungsmaßnahme, Vergabe
Beschluss:
Die Alternative soll alsbald, je nach Lieferdauer der Beton-Rechteckrohre, vollzogen werden.


Erweiterung und Neugestaltung Bauhof; Vergaben                   
Beschluss:
Der Auftrag für den Rückbau Mauerwerk usw. wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Plannerer aus Pullenreuth, zum Angebotspreis vergeben.
Der Auftrag für die Stahlbauarbeiten wird an den wirtschaftlichsten Bieter, die Fa. Metallbau Raps aus Untersteinach, zum Angebotspreis vergeben.


Globalberechnung Verbesserungsbeiträge Wasser; Auftragsvergabe           
Beschluss:
Im Hinblick auf die bereits erfolgten Beauftragungen wird die Berechnung und Prüfung der Verbesserungsbeiträge für den Bereich der Wasserversorgung an das Büro Dr. Schulte/Röder, Kommunalberatung, vergeben.


Fortführung Sprach-Kitas; Finanzierung, Personalstelle                   
Beschluss:
Das Programm „Sprach-Kitas: Weil Sprache der Schlüssel zur Welt ist“ wird für den Bereich der Einrichtung In der Au 22, Weidenberg, fortgesetzt. Das Beschäftigungsverhältnis ist bis 31.12.2024 fortzuführen. Eine Nachbesetzung von Sprachfachkraftstellen erfolgt nicht.


Bebauungsplan „Wacholderich II“, Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss
Beschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „Wacholderich II“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Satzungsbeschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „Wacholderich II“ in der Fassung vom 17.07.2023 gemäß § 10 BauGB als Satzung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist durch den ersten Bürgermeister zu vollziehen.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Marktes Weidenberg                           
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und
Behandlung der Niederschriften   
Beschluss zu a):

Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):

Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2021 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das  Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):

Die Jahresrechnung für das Jahr 2021 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2021 erteilt.