Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen    
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 23.09.2024 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ – Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0); Bekanntmachung des Bundeswirtschaftsministeriums für Digitales und Verkehr vom 31.03.2023    
Beschluss:
Die förderfähigen Kosten für die Umsetzung der Richtlinie sind auf Basis eines vorliegenden Förderbescheids für Beratung/Planung erstattungsfähig, max. 50.000 € brutto, Fördersatz 100 %.
Sanierung der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen - Vergabe von Bauleistungen
a) Fliesenarbeiten
Beschluss zu a):
Der Auftrag für die Fliesenarbeiten wird an die Firma Fliesen Kappauf aus Waldershof zum Angebotspreis vergeben.
b) Malerarbeiten
Beschluss zu b):
Der Auftrag für die Malerarbeiten wird an die Firma Frieser aus Bad Lobenstein zum Angebotspreis vergeben.
c) Innentüren
Beschluss zu c):
Der Auftrag für die Innentüren wird an die Firma Dudnik aus Neunkirchen zum Angebotspreis vergeben.


Anpassung der Realsteuerhebesätze und Hebesatzsatzung zum 01.01.2025    
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2025 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A    von 380 % auf 223 %    
Grundsteuer B    von 380 % auf 195 %    
Gewerbesteuer    von 380 % auf 380 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth) über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
3. Beschluss:
Im Zuge der Haushaltsplanung 2025 sind die Hebesätze nochmals zu prüfen und bei Bedarf bis 30.06.2025 anzupassen.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2022 
des Marktes Weidenberg    
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften   
Beschluss zu a):
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben. 
b) Feststellung der Jahresrechnung
In der Sitzung am 11.09.2023 wurde bereits Kenntnis von der Jahresrechnung 2022 genommen. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2022 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet. 
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen. 
c) Entlastung

Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2022 erteilt.


Fördermittelantrag nach RZWas für den Neubau Regenrückhaltebecken Neunkirchen    
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Förderantrag zu stellen und nach Bescheidung die weiteren Planungen zu beauftragen und die Umsetzung voranzubringen.