Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen

Aus nichtöffentlicher Sitzung am 17.07.2023 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:

Sachstand Gemeindechronik; Vortrag Prof. Hiery

Beschluss:

Der Vortrag wird zur Kenntnis genommen. Die Arbeiten sind fortzusetzen. Dabei sind die neuen Erkenntnisse fundamentiert in Schrift und Bild einzuarbeiten.


Baugebiet "Wohngebiet Ahornstraße"; Erschließung und Vermarktung

Beschluss 1:

Der Gesamt-Kaufpreis für das Baugebiet „Wohngebiet Ahornstraße“ wird auf 197,00 €/m² festgelegt. Die Erschließungskosten sollen vollständig über Ablösevereinbarungen in den Kaufverträgen abgegolten werden. Für die Herstellungsbeiträge soll eine Ablöse gemäß den satzungsrechtlichen Regelungen für eine Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossflächenzahl von 0,6 erfolgen.

Beschluss 2:

Die Ausgaben für die Herstellung der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung sind nach Abschluss der Maßnahme im Anlagevermögen aufzunehmen. Ebenso der Ablösebetrag für die Herstellungsbeiträge. Der Restbetrag wird dem Anlagevermögen als „zuwendungsähnliches Entgelt (aus EV)“ gutgeschrieben.

Beschluss 3:

Die Verwaltung wird mit der Vermarktung der gemeindlichen Bauparzellen beauftragt. Folgende Vergabekriterien werden gebilligt:

a)
Familienstand / Anzahl Kinder (bis einschl. 10 Jahre) im Haushalt

Verheiratete/Verwitwete/Geschiedene/Alleinerziehende/                0 Punkte

Eheähnliche Lebensgemeinschaft ohne Kind

mit 1 Kind                                                                                                      10 Punkte

mit 2 Kindern                                                                                                15 Punkte

mit 3 Kindern und mehr                                                                             20 Punkte

b) Eigen bebaubare Grundstücke zu Wohnzwecken sowie Wohneigentum:

Eigenes Haus/eigener Bauplatz                                                                  0 Punkte

Eigentumswohnung (für Wohnzwecke zu klein)                                       5 Punkte

Kein Eigentum (das zu Wohnzwecken dient)                                           10 Punkte

c) Erster Wohnsitz / früher Erstwohnsitz / (je Antragsteller lediglich eine Person)

bis   5 Jahre                                                                                                  10 Punkte

bis 10 Jahre                                                                                                  15 Punkte

ab  10 Jahre                                                                                                 20 Punkte

d) Durchschnittsalter Erwachsene

bis 30 Jahre                                                                                                  10 Punkte

bis 25 Jahre                                                                                                  15 Punkte

Arbeitsplatz in der Vgem. Weidenberg (je Antragsteller lediglich eine Person) 5 Punkte

Der erste Bürgermeister wird unter Einhaltung der Vergabekriterien ermächtigt, Reservierungsvereinbarung abzuschließen. Bei Abweichungen entscheidet der Marktgemeinderat.


Kündigung Pachtvertrag TF Fl. Nr. 530/2, Gemarkung Lessau

Beschluss:

Die Kündigung des Pachtvertrags vom 26.04.2017 über die Teilfläche Fl.Nr. 530/2, Gemarkung Lessau (Fischhälterung), zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zur Kenntnis genommen. Der Kündigung zum 31.12.2026 wird zugestimmt.


Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2021 des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Hier fällt nichts an, da keine nichtöffentlichen Prüfungsfeststellungen getroffen wurden.


Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Bereich Ützdorf - Antrag auf Erweiterung des Gebiets

Beschluss:

Der Erweiterung des Gebiets um 7 ha wird zugestimmt. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Errichtung einer Freiflächen-PV-Anlage im Bereich Neunkirchen (Fl. Nr. 234, Gemarkung Neunkirchen am Main)

Beschluss:

Das Vorhaben wird befürwortet und soll weiterverfolgt werden. Durch den Vorhabensträger sind die Unterlagen für die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplans mit Änderung des Flächennutzungsplans, sowie Entwürfe der notwendigen Verträge vorzulegen. Anschließend ist das Vorhaben dem Marktgemeinderat für die Einleitung der Bauleitplanverfahren vorzulegen.


Beantragung Förderung nach RZWas, Strukturkonzept

Beschluss:

Der Markt Weidenberg hat im Zuge der Dringlichkeit die Förderung eines Sanierungs- und Strukturkonzepts für die Kläranlage Weidenberg nach der RZWas 2021, Fördergegenstand 2.2.5., beantragt. Mit der Beantragung im Zuge der Dringlichkeit besteht Einverständnis.


Vorlage der Jahresrechnung 2022 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2022. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.