mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 29.07.2024 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB abgewogen und den Entwurf der 
2. Änderung/Erweiterung des Bebauungsplans „Industriegelände Nordost-Kräglitz“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes, jeweils in der Fassung vom 29.07.2024 gebilligt.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Fl. Nrn. 560, 560/1, 567, 567/3, 572/1, 572/2, 572/3, 572/4, 572/5, 572/6, 572/7, 572/8, 572/9, 572/10, 572/11, 572/12, 572/13, 572/14 und 572/15, alle Gemarkung Weidenberg, sowie Teilflächen aus den Flurstücken Nrn. 567/2, 568, 569, 569/1, 574, 575/2, 575/3 und 575/4, alle Gemarkung Weidenberg.

Die Lage und Abgrenzung ist aus dem nachfolgenden Kartenausschnitt ersichtlich (maßstabslos).

Mit der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans soll zum einen der Geltungsbereich an die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst und zudem eine kleinere Erweiterung für die Ansiedlung von Gewerbe geschaffen werden.

Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmten Entwürfe der Bebauungsplanänderung mit Begründung und Umweltbericht und der Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung, jeweils in der Fassung vom 29.07.2024, sind im Zeitraum

vom 02. September 2024 bis einschließlich 04. Oktober 2024

auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern 
unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.

Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,

Montag - Freitag von 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch von 13:30 – 16:00 Uhr

öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Briefkasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
In Punkt 9.2 der Begründung zum Bebauungsplan werden Belange des Bodenschutzes thematisiert. Auf die Meldepflicht für Bodendenkmäler wird in der Planurkunde unter den Hinweisen hingewiesen. Die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die zu berücksichtigenden Schutzgüter Mensch, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen, Landschaft- und Ortsbild, Boden, Wasser, Luft und Klima werden im Umweltbericht erörtert.

Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplanes enthält die genannten Darstellungen und Informationen verfahrensbedingt in geringerer inhaltlicher Tiefe, mit Verweis auf die Begründung und den Umweltbericht des Bebauungsplanverfahrens, welche angehängt werden.

Zu Umweltthemen liegen folgende Äußerungen vor:
Schutzgut  -->  Information von  -->  Information zu

Boden und Fläche

Wasserwirtschaftsamt Hof, 
Stellungnahme vom 29. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Altlasten | - Umgang mit Bodenaushub | - Umgang mit Niederschlagswasser | - Gewässerschutz | - Starkregenschutz

Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth-Münchberg, 
Stellungnahme vom 22. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Sparsamen Umgang mit Grund und Boden

Bayerischer Bauernverband, Geschäftsstelle Bayreuth,
Stellungnahme vom 22. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB 

- Sparsamen Umgang mit Grund und Boden

Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg,
Stellungnahme vom 16. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Grünordnung innerhalb des Plangebiets

Landratsamt Bayreuth, Untere Naturschutzbehörde, 
Stellungnahme vom 03. Juni 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Anlage und Pflege der Ausgleichsflächen

Wasser

Landratsamt Bayreuth, Fachbereich 43, 
Stellungnahme vom 27.Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
- Umgang mit Niederschlagswasser

Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg, 
Stellungnahme vom 16. Mai 2024 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB    

- Umgang mit Niederschlagswasser

Luft und Klima

Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg, 
Stellungnahme vom 16. Mai im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB

- Klimaangepasste Festsetzungen im Bebauungsplan


Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Nur zur Änderung des Flächennutzungsplans:

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S.1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellung¬nahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bezüglich des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Es wird weiterhin gem. § 3 Abs. 3 BauGB darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Weidenberg, 13. August 2024

Günter Dörfler
Zweiter Bürgermeister
Markt Weidenberg