Am 10. April 2018 hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Grundsteuer wegen veralteter Einheitswerte nicht mehr verfassungsgemäß ist.
Das Bayerische Grundsteuergesetz wurde daraufhin vom Landtag am 23. November 2021 beschlossen.
Grundlage für die zu zahlende Grundsteuer sind die Feststellungsbescheide über den Grundsteuermessbetrag der Finanzämter. Diese Grundlagenbescheide sind für die Grundsteuerfestsetzung bindend.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Fragen zum zugrunde gelegten Grundsteuermessbetrag oder den Grundsteueräquivalenzbeträgen bzw. dem Grundsteuerwert nicht von der Gemeinde beantwortet werden können.
Um kostenpflichtige Widerspruchsentscheidungen zu vermeiden, wenden Sie sich in diesen Fällen bei Fragen bitte schriftlich an Ihr zuständiges Finanzamt, oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter der Telefonnummer 089 30700077.
Weidenberg, 15. November 2024
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister