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Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Weidenberg folgende Haushaltssatzung:
Die Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg suchen für Ihre Kindertageseinrichtungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt spätestens ab 01.09.2022 eine Gesamtleitung (m/w/d), Fachkräfte für Sprache (m/w/d) sowie staatlich geprüfte Kinderpfleger/innen (m/w/d) oder staatlich anerkannte Erzieher/innen (m/w/d).
Viele Kindertageseinrichtungen stehen vor der Herausforderung, sich im Hinblick auf die fortschreitende Digitalisierung weiterzuentwickeln und gleichsam pandemiebedingte Nachteile auszugleichen.
Der Frühling/Sommer hat Einzug gehalten. Was gibt es da Schöneres als ein Spaziergang über Wald und Wiesen? Doch das Betreten von Wiesen ist nicht zu jeder Zeit zulässig. Was genau erlaubt ist, regelt in Bayern das Bayerische Naturschutzgesetz. Dieses weist darauf hin, dass das Betreten landwirtschaftlicher Flächen (besonders Wiesen und Äcker) während der Vegetationszeit, das heißt etwa von März bis September, in jedem Fall zu vermeiden ist.
Auch im Jahr 2022 haben wir wieder den beliebten Sommer(s)pass für Euch zusammengestellt.
Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Marktgemeinderatssitzung finden Sie hier.
Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Marktgemeinderatssitzung finden Sie hier.
Die wichtigsten Inhalte/Beschlüsse aus der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses finden Sie hier.
... im Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, beide Gemarkung Weidenberg
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat mit Beschluss vom 16.05.2022 den Bebauungsplan Wohnpark Heßlacher Straße“ im Bereich der Fl. Nrn. 704 (TF) und 716, beide Gemarkung Weidenberg als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.