Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Gebührensätze Schmutzwasser und Niederschlagswasser
Beschluss:
Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027. Die jährliche Niederschlagswassergebühr wird pro qm reduzierter Grundstücksfläche ab 01.01.2024 auf 0,21 EUR festgesetzt. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 2,66 EUR festgesetzt.
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern
mit Dauerdurchfluss
bis 4 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 16 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 16 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern
mit Nenndurchfluss
bis 2,5 m³/h 36,00 EUR/Jahr
bis 6 m³/h 72,00 EUR/Jahr
bis 10 m³/h 144,00 EUR/Jahr
über 10 m³/h 225,00 EUR/Jahr
Antrag UW; Wärmeplanung Markt Weidenberg
Beschluss:
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Das Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat 80 Empfehlungen zur Einarbeitung vorgelegt. Wann das notwendige Landesgesetz vorgelegt wird, steht noch nicht fest. Da aus diesen Gründen Beschlussreife noch nicht gegeben ist, wird der Antrag abgelehnt.