Vorstellung Gebührenkalkulation; Neufestsetzung der Gebührensätze Schmutzwasser und Niederschlagswasser                           

Beschluss:


Mit dem Jahr 2024 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2027. Die jährliche Niederschlagswassergebühr wird pro qm reduzierter Grundstücksfläche ab 01.01.2024 auf 0,21 EUR festgesetzt. Die Einleitungsgebühr pro Kubikmeter Abwasser wird ab 01.01.2024 auf 2,66 EUR festgesetzt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Dauerdurchfluss

    bis          4 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        16 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    16 m³/h        225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern

mit Nenndurchfluss

    bis          2,5 m³/h          36,00 EUR/Jahr

    bis          6 m³/h          72,00 EUR/Jahr

    bis        10 m³/h        144,00 EUR/Jahr

    über    10 m³/h        225,00 EUR/Jahr


Antrag UW; Wärmeplanung Markt Weidenberg                   

Beschluss:


Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Das Bundesgesetz ist noch nicht in Kraft. Der Bundesrat hat 80 Empfehlungen zur Einarbeitung vorgelegt. Wann das notwendige Landesgesetz vorgelegt wird, steht noch nicht fest. Da aus diesen Gründen Beschlussreife noch nicht gegeben ist, wird der Antrag abgelehnt.