Sitzung Marktgemeinderat Weidenberg am 20.07.2026

Bebauungsplan „Lehen Nr. 3 - Gewerbegebiet an der B22“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Abwägungsvorlage ist dem Beschlussbuch beizufügen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ mit Begründung inkl. Anlagen sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung, jeweils vom 20.07.2026, werden gebilligt.
Die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.


Aufhebung Bebauungsplan „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974 sowie der 1. und 2. Änderung; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen; Billigungs- und Auslegungsbeschluss    
Beschluss:
Die während der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Marktgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Abwägungsvorlage ist dem Beschlussbuch beizufügen.
Der Entwurf der Aufhebungssatzung zum Bebauungsplan „Lehen Nr. 2“ sowie der 1. und 2. Änderung mit Stand vom 20.07.2026 sowie die Begründung vom 20.07.2026 werden gebilligt.
Die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.


Bebauungsplan „In der Au“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss    
Abwägungsbeschluss:
Die während der öffentlichen Auslegung zum Bebauungsplan „In der Au“ vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Anlage: gebilligte Abwägungsvorlage
Beschluss:
Der Marktgemeinderat beschließt den Bebauungsplan „In der Au“ in der Fassung vom 20.07.2026 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan ortsüblich bekannt zu machen.
Dabei ist auch anzugeben, wo der Bebauungsplan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Die Berichtigung des Flächennutzungsplans ist durchzuführen und bekanntzumachen.


Veränderungssperre im Geltungsbereich des Bebauungsplans „In der Au“; Aufhebungsbeschluss    
Beschluss:
Mit Rechtskraft des Bebauungsplans „In der Au“ wird die Veränderungssperre für den selbigen Geltungsbereich aufgehoben.


Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS-WAS); Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Weidenberg (BGS-/WAS) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (VES-WAS); Satzungsbeschluss
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg (VES-WAS) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Fünfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS); Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Fünften Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS) wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.


Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Weidenberg; Satzungsbeschluss    
Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS) des Marktes Weidenberg wird als Satzung erlassen. Der Satzungsentwurf war Gegenstand der Beratung; er ist Bestandteil des Beschlusses und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.