Vorstellung Träger Kindertageseinrichtungen Weidenberg
Beschluss:
Das Verfahren wird wohlwollend zur Kenntnis genommen.
Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 18.05.2026 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Besoldung/Entschädigung für den berufsmäßigen Ersten Bürgermeister des
Marktes Weidenberg
Nach Art. 45 Abs. 1 KWBG erhalten berufsmäßige Bürgermeister als kommunale Wahlbeamte auf Zeit vom ersten Tag des Amtsantritts bis zum Ende des Beamtenverhältnisses Besoldung nach Maßgabe des KWBG.
Festsetzung der monatlichen Dienstaufwandsentschädigung für den hauptamtlichen Bürgermeister des Marktes Weidenberg
Beschluss:
Die monatliche Dienstaufwandsentschädigung für den Ersten Bürgermeister wird auf den Höchstbetrag (aktuell 878,10 Euro) festgesetzt.
Festsetzung der Pauschale für die Fahrkostenerstattung, Wegstrecken- und
Mitnahmeentschädigung des Ersten Bürgermeisters
Beschluss:
Die monatliche Pauschale für die Fahrkostenerstattung des Ersten Bürgermeisters des Marktes Weidenberg für Fahrten innerhalb des Gebiets des Dienstherrn sowie des Landkreises Bayreuth und der kreisfreien Stadt Bayreuth in Höhe von 345,-- Euro wird ab 01.05.2026 weiterbezahlt und nach 3 Monaten Aufzeichnung der Fahrten innerhalb des Gemeindegebietes sowie innerhalb des Landkreises und der kreisfreien Stadt Bayreuth wird die Pauschale neu festgesetzt und beschlossen. Eine Überprüfung erfolgt im zweijährigen Rhythmus.
Festsetzung der Entschädigung für den Zweiten Bürgermeister des
Marktes Weidenberg
Beschluss:
Der Zweite Bürgermeister erhält ab 01.05.2026 eine monatliche Pauschale. Die monatliche Entschädigung des Zweiten Bürgermeisters wird ab 01.05.2026 auf 734,45 Euro festgesetzt.
Festsetzung der Entschädigung für den Dritten Bürgermeister des
Marktes Weidenberg
Beschluss:
Der Dritte Bürgermeister erhält ab 01.05.2026 eine monatliche Pauschale. Die monatliche Entschädigung des Dritten Bürgermeisters wird ab 01.05.2026 auf 276, 49 Euro festgesetzt.
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 15.06.2026 wurden die folgenden Tagesordnungspunkte freigegeben:
Baugebiet „Wohngebiet Wacholderich II“; Erschließung und Vermarktung
Beschluss 1:
Die Ausgaben für die Herstellung der Wasserversorgung bzw. Abwasserentsorgung sind nach Abschluss der Maßnahme im Anlagevermögen aufzunehmen. Ebenso der Ablösebetrag für die Herstellungsbeiträge. Der Restbetrag wird dem Anlagevermögen als „zuwendungsähnliches Entgelt. (aus EV) gutgeschrieben.
Beschluss 2:
Der Gesamt-Kaufpreis für das Baugebiet „Wohngebiet Wacholderich II in Neunkirchen a. Main wird auf 278 Euro/m²festgelegt. Im Gesamt-Kaufpreis werden die Erschließungskosten und die Herstellungskoten vollständig abgegolten. Für den Verkauf der Bauparzellen ist ein Muster-Kaufvertrag zu erstellen und dem Marktgemeinderat zur Entscheidung vorzulegen. Es soll eine Bauverpflichtung von fünf Jahren festgeschrieben werden.
Vergabe; Pegelmessung Wasserversorgung Weidenberg
Beschluss:
Der Auftrag zur Lieferung der Pegelmessungen ist an den wirtschaftlichsten Bieter, Richter R&W, gemäß Angebot vom 21.05.2026 zum Angebotspreis von 18398,76 Euro zu vergeben. Die mit der Projektabwicklung verbundenen Arbeiten am PLS werden ebenso an die Firma Richter, R&W, zum Angebotspreis vergeben.
Sanierung Birkenstraße BT 6 ab Kreuzung Ortsmitte bis Einfahrt Bauhof;
Straße, Gehweg, Kanal, Wasser
Beschluss:
Der Marktgemeinderat stimmt der vorbeschriebenen Straßenerneuerung, sowie der damit verbundenen Kanal- und Wasserleitungserneuerung zu. Auch der Gehweg soll in voller Breite mit erneuert werden. Der Erste Bürgermeister wird ermächtigt, den Planungsauftrag an ein wirtschaftliches Ingenieurbüro erteilen zu dürfen. Das Landratsamt ist über die Zustimmung zu unterrichten.
Antrag auf Asphaltierung und dauerhafte Instandsetzung der Straße in Döhlau zu den Anwesen Hs. Nrn. 50, 52, 53, 54 sowie der Kläranlage
Beschluss:
Der Ausbauzustand der Straße ist zu dulden. Durch den Bauhof sind Unterhaltsmaßnahmen in gewohnter Weise durchzuführen.
Energetische Sanierung der Kläranlage Weidenberg; Vergabe Gebläse und Belüfter
Beschluss:
Die Firma Pumpen und Anlagenbau Reitinger GmbH aus Nürnberg als günstigster Bieter erhält den Auftrag zur Lieferung und Montage der Gebläse, Belüfterleitungen und Belüfter.
Energetische Sanierung der Kläranlage Weidenberg; Vergabe E-Technik
Beschluss:
Die Firma Richter erhält den Auftrag für die nötigen Elektroinstallationen im Rahmen der energetischen Sanierung der Kläranlage Weidenberg inkl. Mess- und Regelungstechnik.
Gasausschreibung für das Lieferjahr 2027 und je nach Marktlage 2028
Beschluss:
Der Bürgermeister wird ermächtigt, die Verwaltung mit der Gasausschreibung für das Lieferjahr 2027 und bei passender Marktlage für das Lieferjahr 2028 zu beauftragen und das günstigste Angebot anzunehmen.