Bekanntgabe von freigegebenen Tagesordnungspunkten aus nichtöffentlichen Sitzungen
Aus nichtöffentlicher Sitzung am 29.09.2025 wurde der folgende Tagesordnungspunkt freigegeben:
Vergabe Ingenieurleistungen Wasserrechtsunterlagen für die Mischwasserentlastung im Einzugsgebiet der Kläranlage Weidenberg Beschluss:
Das Ingenieurbüro itwh erhält den Auftrag zur weiteren Bearbeitung der Unterlagen für die Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Mischwassereinleitungen im Bereich der Kläranlage Weidenberg zum Angebotspreis.
TOP 3
Bebauungsplan „Lehen Nr. 3“ (Gewerbegebiet Lehen) mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans; Vorstellung Planungsstand, Ergänzung Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Ergänzung Aufstellungsbeschluss:
Das Bebauungsplanverfahren wird unter der Bezeichnung „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ fortgeführt. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird ergänzt und beinhaltet somit die Grundstücke Flurnummern 198, 199, 200, 202, 194 TF, 193, 34, 9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2 alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren und umfasst die Grundstücke Flurnummern 198, 199, 200, 202, 202/1, 194 TF, 193, 34,9 TF, 36 TF, 37 TF, 201, 201/2, 202/3, 203 TF, 206, 33, 33/1 und 33/2, alle Gemarkung Lehen (TF=Teilfläche).
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung:
Der Entwurf des Bebauungsplans „Lehen Nr. 3 – Gewerbegebiet an der B22“ mit Begründung sowie der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans werden gebilligt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und der Träger öffentlichen Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
TOP 4
Aufhebung Bebauungsplan „Lehen Nr. 2“ vom 05.09.1974 sowie der 1. und 2. Änderung; Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung
Beschluss:
Die Aufhebungssatzung mit Begründung in der Fassung vom 10.11.2025 wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch durchzuführen.
TOP 5
Anpassung der Realsteuerhebesätze und Hebesatzsatzung
1. Beschluss:
Die Realsteuerhebesätze werden ab dem 01.01.2026 wie folgt festgesetzt:
Grundsteuer A von 223 % auf 380 %
Grundsteuer B von 195 % auf 195 %
Gewerbesteuer von 380 % auf 380 %
2. Beschluss:
Vorliegender Entwurf der Satzung des Marktes Weidenberg (Landkreis Bayreuth)
über die Erhebung der Grundsteuer und Gewerbesteuer (Hebesatzsatzung)
wird als Satzung beschlossen. Er ist Bestandteil des Beschlusses.
Der Entwurf der Satzung war Gegenstand der Beratung und wird dem Beschlussbuch beigeheftet.
Örtliche Prüfung und Feststellung der Jahresrechnung 2024 des Marktes Weidenberg
a) Bericht des Vorsitzenden des örtlichen Prüfungsausschusses und Behandlung der Niederschriften
betreffen, werden sie entsprechend umgesetzt.
Beschluss zu a):
Der Marktgemeinderat nimmt Kenntnis vom Prüfungsbericht der örtlichen Prüfung. Die Prüfungsfeststellungen werden zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
b) Feststellung der Jahresrechnung
Beschluss zu b):
Die Jahresrechnung des Marktes Weidenberg für das Jahr 2024 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 Gemeindeordnung mit den in der Anlage enthaltenen Ergebnissen festgestellt. Die Anlage wird zum Beschluss erhoben und dem Beschlussbuch beigeheftet.
Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben wurden mit Minderausgaben und Mehreinnahmen verrechnet. Auf das Gesamtdeckungsprinzip des Haushalts wird hingewiesen.
c) Entlastung
Beschluss zu c):
Die Jahresrechnung für das Jahr 2024 wurde vom Marktgemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO in Verbindung mit § 79 KommHV festgestellt.
Folglich wird die Entlastung zur Jahresrechnung 2024 erteilt.