Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 12.01.2026 die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Bürger aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB abgewogen und den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Görschnitz“ sowie den Entwurf der gleichzeitigen Änderung des Flächennutzungsplans, jeweils in der Fassung vom 12. Januar 2026 gebilligt.
Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Görschnitz: teilw. Nr. 188, Nr. 195, Nr. 196, teilw. Nr. 203, Nr. 231, teilw. Nr. 232/1, teilw. Nr. 232/2, Nr. 233, Nr. 234, teilw. Nr. 235, Nr. 236, Nr. 236/1, Nr. 237, Nr. 237/5, Nr. 237/6, Nr. 238, Nr. 238/3, Nr. 238/4, Nr. 238/5, Nr. 238/6, Nr. 240, teilw. Nr. 241 sowie folgende Flurstücke der Gemarkung Weidenberg: Nr. 759, Nr. 759/2, Nr. 759/3 und 759/4 .Die Flächengröße des gesamten Geltungsbereiches umfasst eine Fläche von ca. 20,48 ha.
Die Lage und Abgrenzung ist aus den nachfolgenden Ausschnitten des Luftbilds bzw. des gültigen Flächennutzungsplans ersichtlich (maßstabslos).

Abbildung 1: Luftbild Plangebiet, genordet, ohne Maßstab

Abbildung 2: Ausschnitt Flächennutzungsplan des Markts Weidenberg (2001), genordet, ohne Maßstab
Der gebilligte und zur Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes, beide jeweils mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 12.01.2026 sind im Zeitraum
vom 02. Februar bis einschließlich 03. März 2026
auf der Internetseite des Marktes Weidenberg unter Adresse www.markt-weidenberg.de unter der Rubrik „Leben und Wohnen“ --> „Planen und Bauen“ --> „Aktuelle Informationen“ eingestellt und können eingesehen und abgerufen werden. Ebenfalls können die Unterlagen über das zentrale Landesportal für die Bauleitplanung Bayern unter: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/index.html eingesehen werden.
Unterlagen:
Entwurf des Bebauungsplans
Textliche Festsetzungen
Begründung zum Bebauungsplan
Entwurf der Flächennutzungsplanänderung
Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans
Umweltbericht
Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung
Schalltechnische Untersuchung
Bodengutachten
Altlastenerkundung
Des Weiteren sind die Planunterlagen, gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg (Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, 1. OG Zimmer 19), während der allgemeinen Dienststunden,
Montag - Freitag 08:00 – 12:00 Uhr
Mittwoch 13:30 – 16:00 Uhr
öffentlich einzusehen. Zusätzlich ist eine Terminvereinbarung außerhalb der Öffnungszeiten möglich.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung vorgebracht werden.
Diese sollen elektronisch übermittelt werden (per E-Mail an stefan.lauterbach@weidenberg.de oder vg.poststelle@weidenberg.de). Bei Bedarf können die Stellungnahmen jedoch auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift). Außerhalb der Öffnungszeiten kann der Brief-kasten des Rathauses der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, genutzt werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan sowie die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans sowie die Änderung des Flächennutzungsplans nicht von Bedeutung ist (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 5 BauGB).
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
In Punkt 9 ff. der Begründung zum Bebauungsplan werden die zugrundeliegenden Gutachten zu den Belangen Artenschutz (Punkt 9.1), Baugrund (Punkt 9.2), Entwässerung (Punkt 9.3), Wasserwirtschaft (Punkt 9.5) und Schall (Punkt 9.6) erläutert.
In Punkt 3 des Umweltberichts gem. § 2a BauGB werden die Belange Mensch und menschliche Gesundheit, Arten, Lebensräume und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Landschaftsbild, Klima/Luft sowie die Wechselwirkungen der einzelnen Belange erörtert und deren Betroffenheit durch Vorhaben bewertet.
In Punkt 4 des Umweltberichts werden geplante Maßnahmen zu Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen benannt.
Die Begründung zur Änderung des Flächennutzungsplans enthält die genannten Inhalte aus verfahrensbedingten Gründen nur in zusammengefasster Form. Die umweltbezogenen Belange werden im Umweltbericht zum Bebauungsplan umfassend dargestellt und sind zugleich Bestandteil und Gegenstand des Änderungsverfahrens.
Zu Umweltthemen liegen folgende Stellungnahmen vor:
| Schutzgut | Information von | Information zu |
Boden und Fläche |
Landkreis Bayreuth, Stellungnahme vom 03.07.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
Wasserwirtschaftsamt Hof, Stellungnahme vom 10.07.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Bayreuth, Stellungnahme vom 06.07.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB |
|
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
Bayernwerk, Stellungnahme vom 01.07.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg, Stellungnahme vom 18.06.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Bürger 3, Stellungnahme vom 10.07.2020 im Rahmen von § 3 Abs. 1 |
|
Wasser |
Landkreis Bayreuth, Stellungnahme vom 03.07.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB
Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg, Stellungnahme vom 18.06.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Bürger 2 und 3, Stellungnahmen vom 03.07.2020 bzw. 10.07. im Rahmen von § 3 Abs. 1 |
|
Landschaft |
Bürger 2 und 3, Stellungnahmen vom 03.07.2020 bzw. 10.07. im Rahmen von § 3 Abs. 1 Bund Naturschutz e.V., Ortsgruppe Weidenberg, Stellungnahme vom 18.06.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB |
|
Mensch |
Landkreis Bayreuth, Stellungnahme vom 03.07.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB Bürger 2 und 3, Stellungnahmen vom 03.07.2020 bzw. 10.07. im Rahmen von § 3 Abs. 1 |
|
| Luft/Klima | Bürger 2, Stellungnahme vom 03.07.2020 im Rahmen von § 3 Abs. 1 |
|
| Kultur- und Sachgüter | Landesamt für Denkmalpflege, Stellungnahme vom 03.06.2020 im Rahmen von § 4 Abs. 1 BauGB |
|
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Nur zur Änderung des Flächennutzungsplans:
Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB)
Weidenberg, den 16. Januar 2026
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg