Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Weidenberg folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen mit 15.004.130 €
in den Ausgaben mit 15.004.130 €
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen mit 12.121.500 €
in den Ausgaben mit 12.121.500 €
ab.
§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 605.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr
2026: 285.000 €
2027: 320.000 €
§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.500 € festgesetzt.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.
Weidenberg, 06.05.2025
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 223 v.H.
b) für Grundstücke (B) 195 v.H.
2. Gewerbesteuer 380 v.H.