Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt der Marktgemeinderat Weidenberg folgende Haushaltssatzung:

§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt. Er schließt

im Verwaltungshaushalt 
     in den Einnahmen mit  15.004.130 €
     in den Ausgaben   mit  15.004.130 €

im Vermögenshaushalt
     in den Einnahmen mit  12.121.500 €
     in den Ausgaben   mit  12.121.500 €
ab.

§ 2
Kredite werden nicht aufgenommen.

§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 605.000 € festgesetzt.
Hiervon entfallen auf das Jahr
2026:    285.000 €
2027:    320.000 €

§ 4
entfällt (siehe Fußnote 1)

§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 2.500.500 € festgesetzt.

§ 6
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.

Weidenberg, 06.05.2025
Hans Wittauer 
Erster Bürgermeister            

Fußnote 1:
Nachrichtlich:
Die Hebesätze für die Grund- und Gewerbesteuern wurden in einer gesonderten Hebesatzsatzung, die am 01.01.2025 in Kraft getreten ist, wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
    a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)   223 v.H. 
    b) für Grundstücke (B)  195 v.H.
2. Gewerbesteuer  380 v.H.