Fünfte Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS)

Vom 21. Juli 2026

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende

5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS)

§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Weidenberg (BGS/EWS) vom 17. November 2015 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 30.11.2015, Nr. 12/2015) in der Fassung der 4. Änderungssatzung vom 12.12.2023 (veröffentlicht im Amtlichen Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg vom 28.12.2023, Nr. 01/2024) wird wie folgt geändert:


1.    § 6 Beitragssatz wird wie folgt geändert:
1.1     In § 6 Abs. 1 Buchstabe a) wird der Betrag „1,45“ ersetzt durch den Betrag „1,84“.
1.2     In § 6 Abs. 1 Buchstabe b) wird der Betrag „9,94“ ersetzt durch den Betrag „11,81“.

§ 2
Diese Satzung tritt am 01. September 2026 in Kraft.

Weidenberg, 21. Juli 2026
Matthias Böhner
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg