Vom 21. Juli 2026
Auf Grund des Art. 5 des Kommunalabgabengesetzes erlässt der Markt Weidenberg folgende Beitragssatzung für die Verbesserung und Erneuerung der Entwässerungseinrichtung (VES-EWS):
§ 1
Beitragserhebung
Der Markt Weidenberg erhebt einen Beitrag zur Deckung seines Aufwandes für die Verbesserung und Erneuerung seiner Entwässerungseinrichtung für das Gebiet
a) der Gemeindeteile Weidenberg, Lankendorf, Mengersreuth, Mittlernhammer, Rosenhammer, Sophienthal, Ützdorf, Waizenreuth, Fischbach und Sandhof,
b) der Gemeindeteile Untersteinach, Görschnitz, Au, Kleinmühle, Lochmühle und Hammer,
c) der Gemeindeteile Altmühle, Glotzdorf, Lehen, Lessau, Neunkirchen am Main und Stockau,
d) der Gemeindeteile Döhlau und Görau
durch folgende Maßnahmen:
Positionen 1 und 2:
Abwasseranlage Neunkirchen a. Main
Veranlassung:
Da die Abwasseranlage Neunkirchen a. Main nicht mehr dem Stand der Technik entsprach, wurden verschiedene Möglichkeiten einer zukünftigen Abwasserentsorgung auf ihre Wirtschaftlichkeit untersucht. Als wirtschaftlichste Variante wurde die gemeinsame Ableitung des Abwassers aus dem Anlagenbereich Neunkirchen a. Main mit dem Abwasser Seybothenreuth mit dem Bau eines Pumpwerkes in Neunkirchen a. Main in einer Druckleitung bis zum Übergabepunkt nach dem RÜB Aichig der Stadt Bayreuth (Position 1) durch den Markt Weidenberg veranlasst. In diesem Zusammenhang war eine hydraulische Ertüchtigung der Abwasserschiene Aichig der Stadt Bayreuth (Position 2) umzusetzen.
Für die Kostenaufteilung der Positionen 1 und 2 wurde zwischen dem Markt Weidenberg und der Gemeinde Seybothenreuth eine Zweckvereinbarung über den Anschluss der Ortsteile Seybothenreuth und Würnsreuth an die öffentliche Entwässerungseinrichtung des Marktes Weidenberg geschlossen. Geregelt ist u. a. in der Zweckvereinbarung die Aufteilung der Kosten für den Bau der Druckleitung und des Pumpwerkes Neunkirchen a. Main sowie der Querschnittsvergrößerung des städtischen Mischwasserkanals der Stadt Bayreuth.
Position 1:
Anschlussleitung Bayreuth
Abwasserpumpwerk Neunkirchen a. Main (PW 08), Fl.Nr. 113/2, sowie Druckleitung Neunkirchen a. Main bis Aichig, Stadt Bayreuth, zur Überleitung des Abwassers
Kostenanteil des Marktes Weidenberg aufgrund Zweckvereinbarung Markt Weidenberg mit Gemeinde Seybothenreuth vom 02.11.2023 anhand der planungstechnischen Durchleitungsmenge von 11 l/sec. (Gemeinde Seybothenreuth) zu 16 l/sec. (Markt Weidenberg).
Am bisherigen Standort der Kläranlage Neunkirchen a. Main auf Fl.Nr. 113/2, Gem. Neunkirchen a. Main, wurde durch den Markt Weidenberg ein Abwasserpumpwerk (PW 08) in Ortbetonbauweise mit einem Vorschacht errichtet. Das Pumpwerk ist über eine provisorische Druckleitung DA 250 PE 100 mit dem vorhandenen Pumpwerk der bisherigen Kläranlage Neunkirchen a. Main verbunden.
Die beiden im Pumpenkeller trocken aufgestellten Abwasserpumpen fördern das gesammelte Abwasser aus dem Einzugsbereich Neunkirchen a. Main und Seybothenreuth mit einer Förderleistung von 26 l/s über die 2190 Meter lange Abwasserdruckleitung DA 225 PE 100 bis zum Schacht NKM_219 und 16 m Betonfreispiegelkanal DN 300 bis zum Anschlusspunkt 364032A.1 der Stadt Bayreuth.
Die Druckleitung ist mit drei Be- und Entlüftungsventilen ausgestattet und wurde zum größten Teil mittels Spülbohrungen gebaut.
Das Pumpwerk (PW 08), Fl.Nr. 113/2, Gem. Neunkirchen a. Main, verfügt über eine speicherprogrammierte Steuerung, die komplette Schaltanlage, eine Notstromeinspeisemöglichkeit und Datenverbindungen zum PLS des Marktes Weidenberg, der Gemeinde Seybothenreuth und der Stadt Bayreuth zu Abrechnungszwecken.
Position 2:
Hydraulische Ertüchtigung Mainsammler im Bereich Stadt Bayreuth
Durch die gemeinsame Überleitung der Abwässer war der „Mainsammler“ im Gebiet der Stadt Bayreuth hydraulisch zu ertüchtigen. Für die Kostenaufteilung gibt es eine Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Bayreuth und dem Markt Weidenberg vom 02.09.2021/12.10.2021. Der Anteil des Marktes Weidenberg ist auf 50 % (Anteilsbetrag) festgelegt.
Für die Aufteilung des Kostenanteils zwischen dem Markt Weidenberg und der Gemeinde Seybothenreuth ist i. R. d. Zweckvereinbarung vom 02.11.2023 ein Anteil für den Markt Weidenberg von 50 % des Anteilsbetrages festgelegt
für Querschnittsvergrößerung Kanal vom RÜB Aichig bis Schacht 249018A durch die Stadt Bayreuth
Von Anschlusspunkt Nr. 364032A.1 bis Schacht Nr. 359011A PEHD DA 355; Länge: 378,5 Meter,
Von Schacht Nr. 359011A bis Schacht Nr. 354115A Rohr GGG DN 300; Länge: 673,57 Meter,
Von Schacht Nr. 353041A bis Schacht Nr. 249018A Rohr GGG DN 400; Länge: 397,39 Meter
In diesem Zuge wurden folgende Schächte durch die Stadt Bayreuth neu gebaut bzw. ausgetauscht – Schacht Nrn.:
364033A, 359011A, 359012A, 359013A, 359014A, 354112A, 354113A, 354114A, 354115A, 353041A, 353087A, 353088A, 353089A, 249022A, 249023A, 249024A, 249025A und 249026A.
Bei den Schächten 249018A, 353041A und 359003A wurden Anpassungen durchgeführt.
Position 3:
Umbau Pumpwerk mit Regenüberlaufbecken Sophienthal, Fl.Nr. 97/2, Gem. Sophienthal
Umbau Anlagen- und Maschinentechnik u. a. Einbau einer Abwasserhebeanlage mit zwei Abwasserpumpen, Einbau einer Druckmessung, Rohrleitungsbau mit Tiefbauarbeiten, Tausch der Leitern und des Deckels
Umbau der Elektrotechnik
Erneuerung Prozessleitsystem (PLS)
Position 4:
Bau Regenrückhaltebecken (RRB) Fischbach, Fl.Nr. 37, Gem. Fischbach,
Vvorh. 1710 m³
Errichtung eines Regenrückhaltebeckens mit Drosselabfluss von 34 l/s
Abflussdrosselung: Rohrdrossel DN 250, 2,1 °/00 auf einer Drossellänge von 7 m, QDr 33,9 l/s
Notüberlauf mit Wasserbausteinen gesichert
Gepflasterte Rampe und umlaufend geschotterter Weg
Gepflastertes Fließgerinne an Beckensohle
Zufluss aus bestehendem Straßengraben über neue Zulaufleitung DN 500
Stilllegung ehemalige Durchlassverrohrung und Neuprofilierung des ehemaligen Entwässerungsgrabens bis zum Einlauf in den Stephansbach
Anschluss OT Sandhof über offenen Graben (Bestand)
Position 5:
Kanalbaumaßnahmen Weidenberg
Birkenstraße: Erneuerung des Mischwasserkanals auf Fl.Nr. 935/38, Gem. Weidenberg, Länge: 33,11 m, DN 200, Erneuerung der Schächte Nrn. 15.57 und 15.56
Waizenreuther Straße – Ortsausgang: Erneuerung eines Einlaufschachtes auf Fl.Nr. 151, Gem. Weidenberg, und Erneuerung des Regenwasserkanals mit Auslauf auf den Fl.Nrn. 1518 und 1520, Gem. Weidenberg, Länge: 92 m, DN 150 PP
In der Au: Umlegung und Vergrößerung des Regenwasserkanals, Fl.Nr. 456, Gem. Weidenberg, Länge: 110 m, DN 600 PP, Neubau der Schächte Nrn. KS Neu 1R, KS Neu 2R, KS Neu 3R, KS Neu 4R und KS Neu 5R.
Position 6:
Verbesserung der Anlagenstruktur
- Energie- und Potentialanalyse Kläranlage Weidenberg
Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Darstellung von Teilmaßnahmen zur Optimierung der Kläranlage Weidenberg hinsichtlich energetischer Gesichtspunkte beinhaltend:
Grundlagenermittlung mit Bestandsaufnahme
Potentialanalyse
Entwicklung von Variantenskizzen für technische-organisatorische Maßnahmen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
Anhand von Kostenschätzungen wurden auch Amortisationszeiten errechnet.
- Notstromversorgung Abwasserentsorgung Weidenberg
Im Rahmen des Notstromkonzeptes „Abwasser Weidenberg“ wurden für die Abwasserbehandlung drei Netzersatzanlagen beschafft.
Kläranlagebereich Weidenberg – mobiles Aggregat mit einer Leistung von 88 kVA
Kläranlagenbereiche Untersteinach, Fl.Nr.590, Gem. Untersteinach, und Döhlau, Fl.Nr. 42, Gem. Döhlau – mobiles Aggregat mit einer Leistung von 50 kVA
Bereich Pumpwerk Neunkirchen a. Main, Fl.Nr. 113/2, Gem. Neunkirchen a. Main – mobiles Aggregat mit einer Leistung von 66 kVA
Folgende Notstromeinspeisepunkte wurden installiert:
Kläranlage Weidenberg, Fl.Nr. 916, Gem. Weidenberg
Pumpwerk Brunnenwiese, Fl.Nr. 1506, Gem. Weidenberg
Pumpwerk Lankendorf, Fl.Nr. 61, Gem. Lankendorf
Pumpwerk Fischbach, Fl.Nr. 37, Gem. Fischbach
Pumpwerk Ützdorf, Fl.Nr. 281, Gem. Lankendorf
Pumpwerk Lehen, Fl.Nr. 41, Gem. Lehen
Pumpwerk Lessau, Fl.Nr. 206/1, Gem. Lessau
Kläranlage Untersteinach, Fl.Nr. 590, Gem. Untersteinach
- Prozessleitsystem Kläranlage Weidenberg
Erneuerung Prozessleitsystem (PLS) Kläranlage Weidenberg u. a. mit Schaltschrank, SPS- und Fernwirkanlage, Batterieanlage, Steuerung und Leitrechner
Datenanbindungen:
PHA Fischbach, Fl.Nr. 37, Gem. Fischbach – Austausch SPS und neue Datenanbindung an das PLS
Kläranlage Untersteinach, Fl.Nr. 590, Gem. Untersteinach
Programmierarbeiten, Updates und E-Checks
Einbindung Pumpwerk Lessau, Fl.Nr. 206/1, Gem Lessau durch Austausch SPS und neuer Datenanbindung an das PLS:
- VEGAWELL 52
- Hängedruckmessumformer mit keramischer Messzelle
- Messstellen Mischwasserentlastungsanlagen
Einbau von kontinuierlichen Messungen an den nachfolgend genannten Mischwasserentlastungsanlagen mit Datenübermittlung an das Prozessleitsystem (PLS) der Kläranlage Weidenberg mit Datenauswertung. Messaufzeichnungen an den Regenüberlaufbecken und Stauräumen sind zur Einhaltung der Eigenüberwachung und der wasserrechtlichen Erlaubnis zu protokollieren.
Stauraumkanal (SRK) Rosenhammer, Fl.Nr. 72, Gem. Weidenberg
Regenüberlauf (RÜ) Lindenstraße, Fl.Nr. 307, Gem. Weidenberg
Regenüberlauf (RÜ) Birkenstraße, Fl.Nr. 937, Gem. Weidenberg
Regenüberlauf (RÜ) 505 Kleintierzüchter, Fl.Nr. 505, Gem. Weidenberg
Stauraumkanal (SRK) Görschnitz, Fl.Nr. 275, Gem. Görschnitz
Regenüberlauf (RÜ) Untersteinach, Fl.Nr. 12, Gem. Untersteinach
Stauraumkanal (SRK) Lehen, Fl.Nr. 40, Gem. Lehen
Stauraumkanal (SRK) Stockau, Fl.Nr. 344/1, Gem. Lehen
Stauraumkanal (SRK) Glotzdorf, Fl.Nr. 350/1, Gem. Lehen
- Errichtung PV-Anlage Kläranlage Untersteinach, Fl.Nr. 590, Gem. Untersteinach
PV-Anlage mit Solarmodulen mit einer Gesamtnennleistung von 12,6 kWp, SMA Wechselrichter Sunny Tripower 10,0, Befestigungsmaterial mit Montage, Überspannungsschutz
- Erneuerung E-Technik und Rechen Kläranlage Döhlau mit Sanierungsarbeiten
In der wasserrechtlichen Erlaubnis für die Kläranlage Döhlau, Fl.Nr. 42, Gem. Döhlau, wurde ein neuer Wert für den maximalen Abfluss pro Stunde festgesetzt. Zyklenzeiten und Verfahrensschritte mussten angepasst werden. Veranlasst war der Austausch der Steuerungstechnik aufgrund Änderung der Systemzeiten und zur Energieoptimierung u. a. Schaltschrank, Programmierungen, Sauerstoffregulierung O²-Modul, Füllstandsmessung für Rechen und Einlaufpumpwerk, Entsorgung und Rückbau, Netzwerkzugang, Störmeldeanruf
Aufgrund mangelnder Reinigungsleistung des Rechens im Zulauf - Austausch der Rechenanlage mit Steuerung und Anbindung an das Prozessleitsystem der Kläranlage Weidenberg
§ 2
Beitragstatbestand
Der Beitrag wird für bebaute, bebaubare oder gewerblich genutzte oder gewerblich nutzbare Grundstücke erhoben, sowie für Grundstücke und befestigte Flächen, die keine entsprechende Nutzungsmöglichkeit aufweisen, auf denen aber tatsächlich Abwasser anfällt, wenn
1. für sie nach § 4 EWS ein Recht zum Anschluss an die Entwässerungseinrichtung besteht, oder
2. sie – auch aufgrund einer Sondervereinbarung – an die Entwässerungseinrichtung tatsächlich angeschlossen sind.
§ 3
Entstehen der Beitragsschuld
(1) 1Die Beitragsschuld entsteht, wenn die Verbesserungs- und Erneuerungsmaßnahmen tatsächlich beendet sind. 2Wenn der in Satz 1 genannte Zeitpunkt vor dem Inkrafttreten dieser Satzung liegt, entsteht die Beitragspflicht erst mit Inkrafttreten dieser Satzung.
(2) Wenn die Baumaßnahme bereits begonnen wurde, kann der Markt Weidenberg schon vor dem Entstehen der Beitragsschuld Vorauszahlungen auf die voraussichtlich zu zahlenden Beiträge verlangen.
§ 4
Beitragsschuldner
Beitragsschuldner ist, wer im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks oder Erbbauberechtigter ist. Sind mehrere Eigentümer eines Grundstückes oder Erbbauberechtigte vorhanden, so haften diese als Gesamtschuldner.
§ 5
Beitragsmaßstab
(1) 1Der Beitrag wird nach der Grundstücksfläche und der Geschossfläche der vorhandenen Gebäude berechnet. 2Die beitragspflichtige Grundstücksfläche wird bei Grundstücken von mindestens 2000 m² Fläche (übergroße Grundstücke) in unbeplanten Gebieten bei bebauten Grundstücken auf das 4-fache der beitragspflichtigen Geschossfläche, mindestens jedoch 2000 m², bei unbebauten Grundstücken auf 2000 m² begrenzt.
(2) 1Die Geschossfläche ist nach den Außenmaßen der Gebäude in allen Geschossen zu ermitteln. 2Keller werden mit der vollen Fläche herangezogen. 3Dachgeschosse werden nur herangezogen, soweit sie ausgebaut sind. 4Gebäude oder selbstständige Gebäudeteile, die nach der Art ihrer Nutzung keinen Bedarf nach Anschluss an die Schmutzwasserableitung auslösen oder die nicht angeschlossen werden dürfen, werden nicht herangezogen; das gilt nicht für Gebäude oder Gebäudeteile, die tatsächlich an die Schmutzwasserableitung angeschlossen sind. 5Balkone, Loggien und Terrassen bleiben außer Ansatz, wenn und soweit sie über die Gebäudefluchtlinie hinausragen.
(3) 1Bei Grundstücken, für die eine gewerbliche Nutzung ohne Bebauung zulässig ist, sowie bei sonstigen unbebauten Grundstücken wird als Geschossfläche ein Viertel der Grundstücksfläche in Ansatz gebracht. 2Grundstücke, bei denen die zulässige oder die für die Beitragsbemessung maßgebliche vorhandene Bebauung im Verhältnis zur gewerblichen Nutzung nur untergeordnete Bedeutung hat, gelten als gewerblich genutzte unbebaute Grundstücke im Sinn des Satzes 1.
§ 6
Beitragssatz
(1) Der Beitrag beträgt
a) pro m² Grundstücksfläche 0,19 Euro
b) pro m² Geschossfläche 1,05 Euro.
(2) Für Grundstücke, von denen kein Niederschlagswasser eingeleitet werden darf, wird der Grundstücksflächenbeitrag nicht erhoben. Fällt diese Beschränkung später weg, wird der Grundstücksflächenbeitrag nacherhoben.
§ 7
Fälligkeit
1Der Beitrag wird einen Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. 2Entsprechendes gilt für Vorauszahlungen.
§ 7a
Beitragsablösung
1Der Beitrag kann vor dem Entstehen der Beitragspflicht abgelöst werden. 2Der Ablösungsbetrag richtet sich nach der voraussichtlichen Höhe des Beitrags. 3Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.
§ 8
Pflichten des Beitragsschuldners
Die Beitragsschuldner sind verpflichtet, dem Markt Weidenberg für die Höhe der Schuld maßgebliche Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen – auf Verlangen auch unter Vorlage entsprechender Unterlagen – Auskunft zu erteilen.
§ 9
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 01. September 2026 in Kraft.
Weidenberg, 21. Juli 2026
Matthias Böhner
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg