Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden in Weidenberg

Das Landratsamt Bayreuth hat als zuständige Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung für die Errichtung einer mobilen Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Landkreiseigenen Grundstück in der Mengersreuther Straße („Gewerbe- und Industriegebiet Weidenberg Ost“) erteilt. Das durch den Marktgemeinderat versagte gemeindliche Einvernehmen wurde hierbei ersetzt. Die erteilte Baugenehmigung gilt befristet für 3 Jahre und deckt die Unterbringung von maximal 66 Personen ab. Informationen zum zeitlichen Ablauf sowie der Belegung liegen dem Markt Weidenberg aktuell nicht vor.

Informationsflyer des Marktes Weidenberg