Das Landratsamt Bayreuth hat als zuständige Baugenehmigungsbehörde die Baugenehmigung für die Errichtung einer mobilen Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende auf dem Landkreiseigenen Grundstück in der Mengersreuther Straße („Gewerbe- und Industriegebiet Weidenberg Ost“) erteilt. Das durch den Marktgemeinderat versagte gemeindliche Einvernehmen wurde hierbei ersetzt. Die erteilte Baugenehmigung gilt befristet für 3 Jahre und deckt die Unterbringung von maximal 66 Personen ab. Informationen zum zeitlichen Ablauf sowie der Belegung liegen dem Markt Weidenberg aktuell nicht vor.