Beschluss über die Berufung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg

Beschluss:

Herr Jürgen Raab wird als Listennachfolger der Grünen/UW für Gemeinderätin Petra Willbrandt in den Gemeinderat des Marktes Weidenberg mit sofortiger Wirkung berufen.


Vereidigung des Listennachfolgers, Herrn Jürgen Raab, gem. Art. 31 Abs. 4 der Bayerischen Gemeindeordnung (GO)


Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“; Abwägungsbeschluss und Satzungsbeschluss

Abwägungsbeschluss:

Die während der öffentlichen Auslegung zur Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Markgemeinderat geprüft und mit dem aus der Abwägungsvorlage der Verwaltung ersichtlichen Ergebnis nach vorheriger Erörterung gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Die Abwägungsvorlage der Verwaltung wird hiermit gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen erhoben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

Satzungsbeschluss:

Der Marktgemeinderat beschließt die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „Görau“ in der Fassung vom 26.07.2022 gemäß § 10 BauGB als Satzung. Die Verwaltung wird beauftragt, Die Satzung ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.


Bebauungsplan „Ferienhausgebiet In der Au“; Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen

Beschluss:

Die Abwägungsvorlage der Verwaltung zu den eingegangenen Stellungnahmen wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro die notwendigen Änderungen einzuarbeiten. Anschließend ist der geänderte Entwurf dem Marktgemeinderat zum Billigungsbeschluss vorzulegen.


2. Änderung des Bebauungsplans „Am Haderbaum“; Neunkirchen am Main

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Am Haderbaum“ gemäß dem Entwurf vom 20.07.2022. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt, sodass die Änderung im vereinfachten Verfahren erfolgen kann. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Neufestsetzung der Gebührensätze und der Grundgebühr für die Wasserversorgung

Beschluss:

Mit dem Jahr 2023 beginnt ein neuer Kalkulationszeitraum bis 31.12.2026. Die Verbrauchsgebühr pro Kubikmeter Wasser wird ab 01.01.2023 auf 2,82 EUR festgesetzt. Werden Bauwasser oder ein sonstiger beweglicher Wasserzähler verwendet, so wird die Gebühr auf 4,23 EUR pro Kubikmeter entnommenem Wasser festgelegt.

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss

  • bis 4 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 16 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
  • über 16 m³/h: 225,00 EUR/Jahr

Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Nenndurchfluss

  • bis 2,5 m³/h: 36,00 EUR/Jahr
  • bis 6 m³/h: 72,00 EUR/Jahr
  • bis 10 m³/h: 144,00 EUR/Jahr
  • über 10 m³/h: 225,00 EUR/Jahr

 


Fortschreibung der Haushaltskonsolidierung; Anpassung der Realsteuerhebesätze ab dem 01.01.2023

Beschluss:

Die Hebesätze werden ab dem 01.01.2023 wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A von 370 % auf 380 %
  • Grundsteuer B von 370 % auf 380 %
  • Gewerbesteuer von 370 % auf 380 %

Der Satzungsbeschluss folgt.


Vorlage der Jahresrechnung 2021 und Bekanntgabe an den Marktgemeinderat Weidenberg

Beschluss:

Der Marktgemeinderat Weidenberg nimmt Kenntnis von der Jahresrechnung 2021. Der Rechnungsprüfungsausschuss wird beauftragt, die örtliche Prüfung durchzuführen.