Aktuelles

Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 22. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409)

Einleiten von Abwasser aus der Kläranlage Untersteinach, von Mischwasser aus Mischwasserentlastungen im Einzugsgebiet der Kläranlage Untersteinach und von Niederschlagswasser aus Regenwasserkanälen in verschiedene Vorfluter durch den Markt Weidenberg

mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 234, Gemarkung Neunkirchen am Main;

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

In letzter Zeit häufen sich die Fälle, dass große Mengen Privatmüll in den öffentlichen Mülleimern entlang der Bahnhofstraße bis zum Nussgässchen entsorgt werden, so dass die Mülleimer innerhalb eines Tages restlos überfüllt sind.

Bis zu 4-5 gefüllte Müllbeutel sind täglich pro Mülleimer eingeworfen worden.
Dadurch entstehen hohe Entsorgungskosten für die Steuerzahler, diese Kosten sind vermeidbar.

Wir bitten Sie deshalb, keinen Haushaltsmüll in öffentlichen Müllbehältern mehr zu entsorgen, da hierfür der private Restmülleimer zur Verfügung steht.

Der Markt Weidenberg verpachtet voraussichtlich zum 01.06.2024 ein Kleingartengrundstück mit ca. 240 m² in der Kleingartenanlage Brunnenwiese in Weidenberg zur kleingärtnerischen Nutzung. 

Auskünfte zum Kleingartengrundstück erhalten Sie bei Frau Schober unter Tel. 09278/977-74. Ihr schriftliches Angebot richten Sie bitte bis zum 26.04.2024 an den Markt Weidenberg, Frau Schober, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg 
oder per Mail sabine.schober@weidenberg.de