Bebauungsplan "Wohngebiet Ahornstraße"
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB für den Bebauungsplan "Wohngebiet Ahornstraße" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 23.11.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans "Wohngebiet Ahornstraße" mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren beschlossen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die Flurstücke Nrn. 767, 768 (TF) und 769 der Gemarkung Weidenberg und grenzt an die bestehende Wohnbebauung der Ahornstraße an.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen vorwiegend Baufläche für die Wohnnutzung geschaffen werden, um den örtlichen Bedarf zu decken. Die Änderung des Flächennutzungsplanes sieht zudem potentielle zukünftige Erweiterungsflächen vor.

Geltungsbereich Bebauungsplan „Wohngebiet Ahornstraße“ – nicht maßstabsgetreu
Die Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Flurstücke 766, 767, 768(TF), 769, 770, 771(TF) und 785(TF) der Gemarkung Weidenberg.
Geltungsbereich der Flächennutzungsplan-Änderung – nicht maßstabsgetreu
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans sowie der Änderung des Flächennutzungsplans können während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg eingesehen werden. Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen. Wir bitten daher um vorherige Terminvereinbarung unter 09278 977-73.
Die Unterlagen sind ebenfalls nachfolgend hier eingestellt:
Flächennutzungsplan | Begründung | Bebauungsplan
Weidenberg, den 14.12.2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Sicherung der Gehbahnen im Winter
Bitte beachten Sie die Bekanntmachung zur Räum- und Streupflicht nach der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter, die uneingeschränkt für alle Grundstückseigentümer des Marktes Weidenberg gilt.
Weidenberg, 14. Dezember 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Weihnachtsferien Kindertageseinrichtung in Neunkirchen a.M.
Die Kindertageseinrichtung des Marktes Weidenberg in Neunkirchen am Main bleibt in der Zeit von Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Montag, 11. Januar 2021 geschlossen.
Weihnachtsferien Montessori-Kinderhaus und Kita Auenzwerge
Die Kindertageseinrichtungen des Marktes Weidenberg, Montessori-Kinderhaus, In der Au 5, und Kita Auenzwerge, In der Au 21, bleiben in der Zeit von
Mittwoch, 23. Dezember 2020 bis einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021 geschlossen.
Brezenwochen to go - 09.01. bis 03.03.2021
Änderungen vorbehalten! Stand: 16.12.20.
Folgende Einteilung wird vorgenommen:
09.01. - 15.01.
Gasthof Pensenhof, Lankendorf 9, Tel. 09278 569
16.01. - 22.01.
Gasthof Ruckriegel, Hauptstraße 11, Seybothenreuth, Tel. 09275 206
Gasthaus Zur Heide (nur 17. - 20.01.), Görschnitz 14, Tel. 09278 774648
23.01. - 29.01.
Gasthaus Zur Linde, Untersteinach, Hauptstraße 31, Tel. 09278 537
Gasthof Hallermühle, Lehen 6, Tel. 09209 1351
30.01. - 05.02.
Gaststätte Rauh, Lehen 2, Tel. 09209 259
Sabrinas Brotzeitstube, Gurtstein 9, Tel. 0175 8628803
06.02. - 12.02.
Gasthof Zum Fichtelgebirge, Sophienthal 22, Tel. 09278 415
Gasthaus Kaiser, Görau 7, Tel. 09278 1534
12.02. - 15.02.
Gaststätte Deubzer, Fuchsendorf 1, Kirchenpingarten, Tel. 09278 577
20.02. - 26.02.
Sportheim Weidenberg, Sportplatzweg 3, Tel. 09278 387 oder 1588
Gasthaus Zur Königsheide, Untersteinach, Hauptstraße 18, Tel. 09278 428
27.02. - 03.03.
Gasthaus Zum edlen Hirsch, Hauptstraße 28, Seybothenreuth, Tel. 09275 334
Bitte vorher beim jeweiligen Gasthaus erkundigen, ob Bewirtung oder nur Essen „to go“.
Leise, leise, mucksmäuschenstill . . .
. . . gehen Weihnachtswichtel im Advent auf die Reise
So zogen bei den Auenzwergen die Adventswichtel ein und brachten für jedes Kind eine kleine zauberhafte Überraschung mit. Die Aufregung war groß bei den Kindern, wer heute etwas von den Adventswichteln bekommt. Im Adventskreis lasen wir jeden Tag ein Stück von der Adventskalendergeschichte und freuten uns darauf, wie es den weitergehen würde.

Natürlich durfte das Basteln auch nicht zu kurz kommen in der Weihnachtszeit. Das Gestalten des Adventskranzes bereitete den Kindern viel Spaß. Mit Naturmaterialien, Kugeln und selbstgebastelten Sternen wurden die grünen Kränze verziert. Seitdem erleuchteten diese die Gruppen jeden Tag bis Weihnachten. Alle Kinder des Hauses gestalteten gemeinsam den Weihnachtsbaumschmuck. Liebevoll dekoriert stand der Christbaum in diesem Jahr im Garten der Kita und erfreute alle, Groß und Klein.

Montessori-Kinderhaus im Dezember

Nikolaus
Am 04.12.2020 hat uns der Nikolaus besucht. Die Kinder waren morgens schon aufgeregt und neugierig. Sie haben ihn zuerst im Garten gesucht, hierbei sogar Schlittenspuren entdeckt. Plötzlich kam er hinter dem Haus hervor, da er zuvor in der Mondgruppe zu Besuch war. Wir haben dem Nikolaus „Lasst uns froh und munter sein“, vorgesungen. Er wusste einiges über die Kinder, dass es kein leichtes Jahr war, sie sich hin und wieder streiten, das Aufräumen noch nicht so gut klappt, aber sie sich sehr gut in ihrer neuen Gruppe zusammen gefunden haben. Zum Schluss gab es für jedes Kind ein Nikolaussäckchen. Darüber haben sich alle sehr gefreut. Das Personal wurde zudem auch beschenkt vom Nikolaus. Ein herzliches Dankesschön an alle Eltern und den Elternbeirat. Wir haben uns sehr gefreut.

Bastelaktion für AWO-Altenheime
Wir wurden vom Landratsamt angesprochen, ob wir Fensterdeko und Tischdeko für die Altenheime basteln würden. Da haben wir uns nicht lange bitten lassen. Die Kinder waren voller Eifer dabei. Es entstanden Schneemänner aus Pappteller, Elche aus Klopapierrollen, Zuckerstangen aus Pfeiffenputzern und Perlen, Lebkuchenmänner aus Pappe usw. Die Bastelsachen wurden zum Schluss im Landratsamt abgeben und von dort aus verteilt auf die Altenheime.
Geschenke für Rumänien
Das Montessori-Kinderhaus hat an der Aktion Geschenke für Rumänien teilgenommen. Viele Kinder haben gemeinsam mit ihren Eltern Päckchen gepackt. Diese wurden bei uns gesammelt und dann von ehrenamtlichen Mitarbeitern abgeholt.

Festsetzung der Grundsteuer 2021
Die Grundsteuer 2021 wird für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage sich seit der letzten Bescheiderteilung des Markt Weidenberg nicht geändert haben, durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 GrStG in der bisherigen Höhe festgesetzt. Die Grundsteuer ist zu den im letzten Bescheid genannten Fälligkeitsterminen zu entrichten.
Mit dem heutigen Tag treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen heute ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat, die mit dem Tage dieser Bekanntmachung zu laufen beginnt, entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden.
1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:
Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Markt Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Markt Weidenberg und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird:
Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Bayreuth, Friedrichstraße 16, 95444 Bayreuth, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten Markt Weidenberg und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.
Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung
- Entscheidungen in einem Grundlagenbescheid (Messbescheid und Zerlegungsbescheid) können nur durch Anfechtung des Grundlagenbescheides, nicht durch Anfechtung des Folgebescheides angegriffen werden (§ 351 Abs. 2 AO). Einwendungen, die sich gegen die Steuerpflicht überhaupt, gegen die Höhe des Messbetrages bzw. Zerlegungsanteils oder gegen einen Verspätungszuschlag richten, sind also beim zuständigen Finanzamt vorzutragen.
- Durch die Einlegung eines Rechtsbehelfs wird die Wirksamkeit eines Steuerbescheides nicht gehemmt, insbesondere die Einziehung der angeforderten Steuer nicht aufgehalten.
- Bei einem erfolgreichen Widerspruch entstehen dem Widerspruchsführer keine Kosten; ist der Widerspruch erfolglos oder wird er zurückgenommen, hat derjenige, der den Widerspruch eingelegt hat, die Kosten des Widerspruchsverfahrens zu tragen.
- Durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung vom 22.06.2007 (GVBI 13/2007) wurde im Bereich des Kommunalabgabenrechts ein fakultatives Widerspruchsverfahren eingeführt, das eine Wahlmöglichkeit eröffnet zwischen Widerspruchseinlegung und unmittelbarer Klageerhebung. Für mehrere gemeinsame Adressaten eines Bescheids setzt die unmittelbare Klageerhebung die Zustimmung aller Betroffenen voraus.
Die Widerspruchseinlegung und Klageerhebung in elektronischer Form (z. B. durch E-Mail) ist unzulässig.
- Kraft Bundesrechts ist bei Rechtsschutzanträgen zum Verwaltungsgericht seit 01.07.2004 grundsätzlich ein Gebührenvorschuss zu entrichten.
Sollten sich der Einheitswert oder die Eigentumsverhältnisse beim einzelnen Grundstück für das Jahr 2021 noch ändern, werden Berichtigungsbescheide erteilt.
Für Auskünfte steht das Steueramt der VG Weidenberg, Tel. 09278 977-58 zur Verfügung.
Weidenberg, 16. November 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Erste Satzung zur Änderung der Satzung . . .
. . . für die öffentliche Wasserversorgungseinrichtung des Marktes Weidenberg
(Wasserabgabesatzung – WAS -) PDF
Feuerwehrversammlung mit Neuwahl . . .
. . . des Kommandanten-Stellvertreters der FF Lankendorf-Ützdorf
Hiermit ergeht die Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehr Lankendorf-Ützdorf gemäß § 3 der Satzung für Freiwillige Feuerwehren des Marktes Weidenberg.
Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist die Wahl des Kommandanten vom Markt Weidenberg durchzuführen. Der Bürgermeister, ein Stellvertreter oder Beauftragter hat die Wahl zu leiten.
Im Vollzug dieser Bestimmungen wird die Wahl auf 07.01.2021 um 20:00 Uhr im Gasthof Pensenhof, Lankendorf, angesetzt.
Die gemeindliche Einladung wird terminlich nach dem Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr Lankendorf-Ützdorf festgelegt.
Alle aktiven Feuerwehrkameraden werden gebeten, an dieser wichtigen Versammlung teilzunehmen.
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Kletterhaus ist fertig
Vor wenigen Tagen war es endlich soweit, das neue Kletterhaus für die Kinder die Kita Neunkirchen konnte fertiggestellt und eingeweiht werden. Es bietet viele unterschiedliche Bewegungsmöglichkeiten und ist schon jetzt ein echtes Highlight im großen Garten der Kita.
An dieser Stelle möchten wir uns dafür recht herzlich bei einem der großzügigsten Spender für die Kinder- und Jugendarbeit in Weidenberg, der Gisela und Jörg Schön Stiftung aus Bayreuth, bedanken, deren kürzliche Zuwendung maßgeblich zur Anschaffung beigetragen hat.

St. Martin in der Kita Neunkirchen
Das diesjährige Martinsfest der Kita Neunkirchen fand aufgrund der aktuellen Corona-Auflagen in einem anderen Rahmen als gewohnt statt. In diesem Jahr durften die Eltern leider nicht mitfeiern, dennoch war es ein gelungener Nachmittag. Zu Beginn der Martinsfeier konnten sich die Kinder der einzelnen Gruppen an leckeren Lebkuchen, Clementinen und Tee bedienen.

In einer der beiden Kindergartengruppen wurde eine Geschichte erzählt. Sie handelte von einem Glühwürmchen, welchem erklärt wurde, wer St. Martin war und warum das Martinsfest gefeiert wird. Im Anschluss wurden tolle Glühwürmchen gebastelt. In der anderen Kindergartengruppe wurde ebenfalls eine Geschichte von St. Martin erzählt. Mit verschiedenen Figuren, einem echten Mantel und weiteren Utensilien erwachte die Geschichte zum Leben.

Als es etwas dunkler wurde, zündeten wir die Teelichter der im Voraus gestalteten Gläser an und gingen in den Garten. Dort angekommen haben die Kinder das Lied „Ich gehe mit meiner Laterne“ gesungen. Auch die Krippenkinder feierten St. Martin. Mit einer Bildergeschichte wurde das Thema „Teilen“ veranschaulicht und gemeinsam geübt. Anschließend sind die Kinder stolz mit ihrer selbstgebastelten Laterne zu bekannten Laternenliedern gelaufen.
Vor der Einrichtung nahmen die Eltern ihre Kinder nach der Feier entgegen und die ein oder andere Familie zog mit den Lichtern und den Laternen zu Fuß nach Hause.

Martinsfest in der Kita Auenzwerge
Feste, wie das Laternen- bzw. Martinsfest bilden einen besonderen Höhepunkt im Jahreslauf. Das merkten schon die Kleinsten der Auenzwerge in der Kinderkrippe, auch wenn die Feier dieses Jahr etwas anders stattfand als geplant. Bereits Wochen vorher starteten die Laternenwerkstätten in den Gruppen. Mit Kleister und Butterbrotpapier wurden Luftballons umwickelt, dann mussten die Kinder über Nacht warten, bis die erste Schicht getrocknet war. Nach vielen weiteren Butterbrotpapierschnipseln, die die Kleinen begeistert aufklebten, durfte die flauschige Wolle nicht fehlen. Noch Kopf und Beine ausschneiden und fertig war die Schaflaternenherde.
Am 11. November war es dann soweit und das Laternenfest startete in den einzelnen Gruppen der Krippe. Stolz präsentierten die Kinder ihre Schäfchenlaternen. Sie sind wirklich toll geworden!

Auch im Kindergarten leuchteten dieses Jahr wieder viele bunte Laternen zu St. Martin. Die Kinder hatten im Vorfeld viel Spaß dabei, die Laterne zu basteln und zu gestalten. Groß war die Aufregung: „Wann findet denn endlich das St. Martinsfest statt?!“.
Jeden Tag wurde im Morgenkreis gezählt, wie oft wir noch schlafen müssen, bis es endlich soweit ist. Denn dieses Jahr sollte unser Fest einmal anders stattfinden. Die Freude am Abend, sich im Dunkeln wieder mit den Freunden zu treffen, war groß.
An jedem Tag in der Martinswoche trafen sich die Kinder, von immer einer Kiga Gruppe (diesmal leider ohne die Eltern), um mit ihrem Gruppenpersonal zu feiern. Dies geschah an einer gedeckten Tafel mit Wiener, Brötchen und Kinderpunsch. Die Geschichte wurde erlebt, Lieder wurden gesungen und dann ging es los zu unserem Laternenumzug um das Kita-Gelände herum und die Laternen erhellten die Dunkelheit. Dies war ein besonderer Abend für alle.

Baugrunduntersuchung
Gew. II, Roter Main Hochwasserschutz der Stadt Bayreuth
Hochwasserschutz Bayreuth - Ein Blick in den Untergrund für das neue Rückhaltebecken bei Bauernhöfen - Bodenuntersuchung soll Aufschluss über den Untergrund für das neue Hochwasserrückhaltebecken bei Bauernhöfen bringen
Die Planungen zum Hochwasserschutz Bayreuth gehen in die nächste Runde. Ab Dezember 2020 finden am geplanten Standort zwischen Bauernhöfen und Bruckmühle am Roten Main (Stadt Bayreuth / Markt Weidenberg) Baugrunduntersuchungen statt. Mit bis zu 20 m tiefen Bohrungen werden Bodenproben aus verschiedenen Tiefen im Talraum gewonnen, um den Bodenaufbau zu erkunden. Aus den Untersuchungen werden wichtige Erkenntnisse für die weiteren Planungen und die Bauweise des Damms bei Bauernhöfen gewonnen. Die Arbeiten erfolgen durch eine Bohrfirma, begleitet von einem Ingenieurbüro im Auftrag des Wasserwirtschaftsamtes Hof.
Das Hochwasserrückhaltebecken Bauernhöfen ist der zweite wichtige Baustein um die Stadt Bayreuth vor einem 100-jährlichen Hochwasser des Roten Mains zu schützen. Der erste Teil, das Rückhaltebecken in der Wilhelminenaue, wurde bereits 2013 fertiggestellt. Neben den beiden genannten Standorten wird noch mindestens ein weiteres Hochwasserrückhaltebecken benötigt.
Das Hochwasserrückhaltebecken bei Bauernhöfen soll bis zu 30 Hektar Staufläche umfassen, das entspricht einer Fläche von ca. 40 Fußballfeldern. Das Becken ist als sog. Trockenbecken geplant, d. h. ein Einstau erfolgt nur im Hochwasserfall. Bei einem 100-jährlichen Hochwasserereignis werden bis zu 840.000 m³ Wasser zurückgehalten. Die Realisierung erfolgt gemeinsam mit der Stadt Bayreuth. Darüber hinaus wird das Projekt durch das Nationale Hochwasserschutzprogramm des Bundes gefördert.
Überschwemmungsgebiet Roter Main
Vollzug der Wassergesetze;
Bekanntmachung zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Roten Main
(Gewässer Il. Ordnung) in den Gebieten der Gemeinde Emtmannsberg und des Marktes Weidenberg
Fluss-km 42,100 bis 59,000
Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes am Roten Main (Gewässer II. Ordnung) im Gebiet des Marktes Weidenberg.
Auf die Bekanntmachung unter
Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft wird verwiesen.
Weidenberg, 17. August 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Erlass der Einbeziehungssatzung „Lehen-Ost“. . .
. . . gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 1 u. 3 Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der Fl. Nrn. 41, 41/1, 42/1, 43, 45 und 463, alle Gemarkung Lehen;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB;
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 19.10.2020 den Erlass der Einbeziehungssatzung „Lehen-Ost“ im Bereich der Fl. Nrn. 41, 41/1, 42/1, 43, 45 und 463,
alle Gemarkung Lehen beschlossen.
Durch die Einbeziehungssatzung soll eine städtebaulich sinnvolle Abrundung des Dorfes Lehen erfolgen. Von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB wird nach § 34 Abs. 6 BauGB abgesehen.
Der Entwurf der Einbeziehungssatzung mit Begründung liegt in der Zeit vom
09.11.2020 bis einschließlich 08.12.2020
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Weidenberg, 20. Januar 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“. . .
. . . des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nr. 935/10 und 935/54, beide Gemarkung Weidenberg;
Erneute Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 19.10.2020 beschlossen, aufgrund der im Rahmen der Öffentlichen Auslegung sowie der Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen, den Geltungsbereich für die Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ um das Grundstück Fl. Nr. 935/54 zu erweitern. Daher wurde ebenfalls beschlossen die erneute öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
• Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth vom 05.06.2020
• Stellungnahme der Bund Naturschutz vom 19.05.2020
• Stellungnahme vom Wasserwirtschaftsamt Hof vom 04.09.2020
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung mit Begründung und die oben genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom
09.11.2020 bis einschließlich 08.12.2020
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Weidenberg, 20.10.2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Feuerwehrversammlung mit Neuwahl . . .
. . . des Kommandanten und -Stellvertreters der FF Untersteinach
Hiermit ergeht die Einladung an alle Feuerwehrdienstleistenden der Freiwilligen Feuerwehr Untersteinach gemäß § 3 der Satzung für Freiwillige Feuerwehren des Marktes Weidenberg.
Entsprechend den Bestimmungen des Bayerischen Feuerwehrgesetzes ist die Wahl des Kommandanten und des Stellvertreters vom Markt Weidenberg durchzuführen. Der Bürgermeister, ein Stellvertreter oder Beauftragter hat die Wahl zu leiten.
Im Vollzug dieser Bestimmungen wird für die Wahl des Kommandanten u. -Stellvertreters der FF Untersteinach die Versammlung auf
Sonntag, 27.12.2020
20:00 Uhr im Gasthof Neuner in Untersteinach angesetzt.
Die gemeindliche Einladung wird nach dem Vorschlag der Freiwilligen Feuerwehr Untersteinach festgelegt. Alle aktiven Feuerwehrkameraden werden gebeten, an dieser wichtigen Versammlung teilzunehmen.
Weidenberg, 16. Oktober 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Andreasmarkt 2020 entfällt
Aufgrund der immer noch geltenden gesetzlichen Einschränkungen durch die Corona-Pandemie und Gemeinderatsbeschluss vom 14.09.2020
findet der Andreasmarkt am 1. Advent, 29. November 2020, nicht statt.
Hinweisen möchten wir in diesem Zusammenhang alle Gewerbetreibenden bzw. insbesondere den örtlichen Einzelhandel, dass damit auch die rechtlichen Voraussetzungen für die Durchführung eines verkaufsoffenen Sonntages entfallen.
Weidenberg, 18. September 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Bürgerversammlungen in 2020 ausgesetzt
Bedingt durch die Corona-Pandemie haben wir uns entschlossen, die alljährlichen Bürgerversammlungen des Marktes Weidenberg in diesem Jahr nicht stattfinden zu lassen.
Sie werden aber über das aktuelle Gemeindegeschehen in 2020 in Form eines Flyers informiert, der allen Haushalten der Gemeinde zugeht. Außerdem stehe ich Ihnen jederzeit gerne für einen persönlichen Gesprächstermin zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe, um eine weitere Ausbreitung des Corona-Virus und weitere Neuinfektionen möglichst zu vermeiden.
Weidenberg, 18. September 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Werden Sie Heckenpate
Der Markt Weidenberg betreibt jährlich manuell über den Einsatz von Maschinen Heckenpflege, um der Verwilderung und insbesondere dem Eingriff in die Sicherheitsbereiche an öffentlichen Plätzen, Wegen und Straßen zu begegnen. Aus ökonomischen Gründen kann diese Heckenpflege nicht in akribischer Handarbeit ausgeführt werden, was mitunter zu Reaktionen aus der Bevölkerung führt.
Jeder unserer Mitmenschen hat die Möglichkeit, ehrenamtlich Heckenpate zu werden bzw. sich dafür zu bewerben. Ihr Aufgabenbereich wäre die händische Pflege der vorher ausgewählten und zugewiesen Hecken bzw. -abschnitte unter Anweisung des fachkundigen Mitarbeiters des Bauhofes. Sie leisten dabei einen wertvollen Beitrag für Natur und Umwelt.
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt auf mit Herrn Georg Lauterbach (Bauamt) unter 09278 977-21 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Spende für die Kinder- und Jugendarbeit in Weidenberg
Die Kinder- und Jugendarbeit in Weidenberg könnte ohne den Beitrag vieler Ehrenamtlicher und Vereine, die alljährlich unterstützend tätig sind, sei es mit finanziellen Mitteln oder mit tatkräftigen Beiträgen, nie so erfolgreich geführt und ausgebaut werden.
So hat auch in diesem Jahr wieder ein ganz besonderer Gönner und Förderer der Kinder unserer Marktgemeinde mit einem äußerst großzügigen Beitrag dazu beigetragen, dass künftige Anschaffungen, die über das notwendige und der Gemeinde mögliche Maß hinaus gehen, mit zu realisieren. Die Gisela-und-Jörg-Schön-Stiftung aus Bayreuth hat sich das Wohl von Kindern auf die Fahnen geschrieben und dass Weidenberg wiederholt zum ausgewählten Kreis einer Spende aus dieser Stiftung zählen darf, darauf darf man stolz und vor allem in hohem Maße dankbar sein.
Ganz gezielt wurde die Spende diesmal für die aktuelle Anschaffung eines Spielgerätes in der Kindertageseinrichtung in Neunkirchen am Main mitverwendet. Im Namen der Kinder herzlichen Dank für diese Zuwendung!
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG –
. . . vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2018 (BGBl S. 2254) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 23.12.2019 (GVBl. S. 737)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Niederschlagswasser aus dem Baugebiet „Brunnenwiese“ in den Scherzerbach durch den Markt Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.
Weidenberg, 17. August 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG –
. . . vom 31.07.2009 (BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66, ber. S. 130), in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.02.2018 (GVBl. S. 48)
Antrag auf Erteilung Bewilligung für das Ableiten und Entnehmen von Grundwasser aus der Weißenbachquelle des Marktes Weidenberg
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.
Weidenberg, 17. August 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Änderung des Bebauungsplans „Wohnsiedlung Altung“ . . .
. . . des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nr. 935/10 Gemarkung Weidenberg
Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in der Sitzung vom 13.07.2020 den Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes „Wohnsiedlung Altung“ gebilligt. Der Entwurf der Änderung für das Gebiet der Fl. Nr. 935/10 Gemarkung Weidenberg und die Begründung liegen in der Zeit vom
10.08. bis einschließlich 11.09.2020
während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Stellungnahmen können während dieser Frist schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bebauungsplanänderung nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevanten Informationen sind verfügbar:
• Stellungnahme des Landratsamtes Bayreuth vom 05.06.2020
• Stellungnahme der Bund Naturschutz vom 19.05.2020
Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weidenberg, den 17. Juli 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Spatenstich am Baugebiet Brunnenwiese

Am Dienstag, 14. Juli wurde in einem kleinen, aber feierlichen Rahmen der Spatenstich zum neuen Baugebiet Brunnenwiese begangen. Neben der Baufirma Markgraf, dem Erschließungsträger KFB aus Reuth und Vertretern der Verwaltung waren auch einige der Grundstückskäufer vor Ort, um sich vom gelungenen Erschließungsbeginn und der guten Lage der Grundstücke zu überzeugen.

Den Vertrag unterzeichneten Herr Rüger von der KFB und Bürgermeister Wittauer bereits am 2. Juli.
Interessenten finden einen Übersichts- und Reservierungsplan hier.
In Grenzen - Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen
In den letzten Jahren fällt im Gemeindegebiet des Marktes Weidenberg negativ auf, dass bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen, sei es durch Eigentümer oder Pächter, die festgelegten Grundstücksgrenzen weit über ein verträgliches Maß hinaus überschritten werden. Dies zeigt sich in Teilen durch beiliegende Bildstrecke bestätigt. Die schlimmsten Verfehlungen dieser Art sind darüber hinaus bildlich dokumentiert.
Durch diese Bewirtschaftungsmethode wird die substanzielle Beschaffenheit der angrenzenden Wege, teils in Asphaltierung, teils in Schotterbauweise ausgeführt, massiv beeinträchtigt und der nachhaltige Bestand massiv gefährdet. Festgestellt wird, dass durch Umpflügen teilweise schon Schotter bzw. sonstige Befestigungsstrukturen der Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Flächen zugeführt wurden. Gesetzte und ehemals vorhandene Grenzsteine bzw. -punkte sind in vielen Fällen nicht mehr vorhanden.
Dieser Zustand wird durch die Kommune nicht mehr hingenommen bzw. geduldet. Ein Angriff auf den Bestand und Unterbau der Wirtschaftswege bedeutet einen beschleunigten Verfall dieser Infrastruktur. Die Kommune wird künftig Sanierungsmaßnahmen gesetzeskonform auf Anrainer umlegen.
Außerdem wird geprüft, inwieweit durch schädliche Eingriffe in diese Infrastruktur Regressansprüche gegen Anrainer durchgesetzt werden können. Die Neufeststellung der Grenzpunkte durch das Vermessungsamt wäre im Sinne einer konsequenten Umsetzung der Beseitigung dieser Missstände die Folge. Ein erheblicher Teil solcher Kosten würde die Grundstückseigentümer treffen. Wollen wir das?
Ich appelliere an die Eigentümer und Pächter landwirtschaftlicher Flächen künftig die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen auch auf die tatsächliche Nutzfläche innerhalb der (möglicherweise noch) bestehenden Grenzen zu beschränken.
Im Falle einer Sanierung oder Neugestaltung der bestehenden Infrastruktur wird die Grenzfeststellung unumgänglich sein. Aus der daraus folgenden Kostentragungspflicht werden sich die Grundstückseigentümer nicht befreien können.
Handeln Sie daher bewusst nachhaltig und eigenverantwortlich.
Bei der Wiederherstellung von Grenzen und Grenzpunkten an Schnittstellen zwischen landwirtschaftlichem Eigentum und gemeindlichen Wegen und Straßen wird die Gemeinde unterstützend und beratend zur Seite stehen. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.



Weidenberg, 17. Juli 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Spendenübergabe an das P-Seminar - MWG Bayreuth
100 Jahre Freistaat Bayern –
100 Jahre Strukturwandel im Fichtelgebirge und der Frankenpfalz
Im Rahmen dieses Projekts des Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasiums in Bayreuth übergaben Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer sowie Archivarin Stefanie Hauenstein den Schülerinnen und Schülern des P-Seminars unter Leitung von Oberstudienrätin Maresa Olschner eine Spende in Höhe von 250 Euro. Aus diesem Projekt entstand ein Kalender für den Markt Weidenberg „Weidenberg einst und jetzt“, im November 2019 fand eine Ausstellung im Schloss im Garten statt, die über die wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Entwicklung der Region in den letzten hundert Jahren informierte. Die Schüler waren überwältigt vom großen Interesse und den durchwegs positiven Reaktionen der geladenen Gäste. Dies war ein schöner Lohn für die Mühen, die in dieses P-Seminar geflossen sind. Besonders erfreulich ist, dass aus den Zeitzeugengesprächen dieses Projekts die Weidenberger Geschichtswerkstatt entstanden ist.
Die Ergebnisse des Seminars können auf der Homepage der Bavariathek, dem medienpädagogischen Zentrum des Hauses der Bayerischen Geschichte in Regensburg, eingesehen werden. Das Projekt hat hierzu bereits eine eigene Seite:
https://www.bavariathek.bayern/projektzentrum/einblicke/strukturwandel-fichtelgebirge.html. Somit ist ein Stück Weidenberger Geschichte einem breiten Publikum zugänglich.

Erste Reihe von li.: Oberstudienrätin Maresa Olschner, Geschäftsstellenleiter Klaus Bauer, zweite Reihe von li.: Direktorin Elisabeth Götz, Viktoria Mikolaiczik, Annika Löhr, Archivarin Stefanie Hauenstein, dritte Reihe von li.: Christian Schoppek, Chiara Badewitz, Luisa Fiedler, Charlotte Neugebauer, letzte Reihe von li.: Lilly Galster, Ricardo Eckert bei der Spendenübergabe
Bekanntmachung der Genehmigung der Änderung . . .
. . . des Flächennutzungsplans des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3, alle Gemarkung Mengersreuth
Mit Bescheid vom 12.05.2020 Nr. FB41-1561/2019 hat das Landratsamt Bayreuth die Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Weidenberg im Bereich der Fl. Nrn. 23, 23/1, 131, 140 und 140/3 Gemarkung Mengersreuth genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung wird die Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam. Jedermann kann den Flächennutzungsplan und die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Flächennutzungsplan | Erklärung
Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie der Rechtsfolgen des
§ 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.
Unbeachtlich werden demnach
1. eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung
der dort bezeichneten Verfahrens und Formvorschriften und
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung
der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans
und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans
schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt,
der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.
Weidenberg, den 4. Juni 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg
Elektromobilität, Ladesäulen

ALDI-SÜD leistet dankenswerter Weise einen Beitrag zur Energiewende, indem ALDI alle Parkplätze seiner Filialen bis 2024 mit E-Ladesäulen ausstatten will. Dies hat eine Anfrage des Marktes Weidenberg ergeben.
Die Installierung in Weidenberg kann aber durchaus früher erfolgen, vorausgesetzt, ein hoher Bedarf ist erkennbar und nachweisbar.
Demzufolge bitte ich um Übersendung einer Interessensbekundung für die Installierung einer solchen E-Ladesäule (Formblatt). Gerne können Sie dies auch elektronisch erklären und an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! senden.
Vielen Dank für Ihre Mitarbeit. Ihre Daten werden selbstverständlich entsprechend den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung behandelt und in der vorgegebenen Frist vernichtet.
Ihr

Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat
Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Weidenberg (PDF)
Satzung Gemeindeverfassungsrecht
Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (PDF)
Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Görschnitz“
. . . mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der Fl. Nrn. 188 (TF), 195, 196, 203 (TF), 231, 232/1 (TF), 232/2 (TF), 233, 234, 235 (TF), 236, 236/1, 237, 237/5, 237/6, 238, 238/3, 238/4, 238/5, 238/6, 240 und 241 (TF), alle Gemarkung Görschnitz, sowie Fl. Nrn. 759, 759/2, 759/3 und 759/4, alle Gemarkung Weidenberg;
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 20.04.2020 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, im oben genannten Bereich den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Görschnitz“ aufzustellen und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes, sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst die Fl. Nrn. 188 (TF), 195, 196, 203 (TF), 231, 232/1 (TF), 232/2 (TF), 233, 234, 235 (TF), 236, 236/1, 237, 237/5, 237/6, 238, 238/3, 238/4, 238/5, 238/6, 240 und 241 (TF), alle Gemarkung Görschnitz, sowie Fl. Nrn. 759, 759/2, 759/3 und 759/4, alle Gemarkung Weidenberg.
Mit der Aufstellung des qualifizierten Bebauungsplan Gewerbegebiet Görschnitz sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um neue Gewerbeflächen zu generieren und bestehenden Gewerbebetrieben eine angemessen Entwicklungsmöglichkeiten Vorort zu bieten.
Der qualifizierte Bebauungsplan Gewerbegebiet Görschnitz wird im Normalverfahren nach §§ 2 ff BauGB aufgestellt. Als gesonderter Teil der Begründung ist der Umweltbericht gemäß § 2a S. 2 Nr. 2 BauGB aufzustellen. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 Satz 1 BauGB.
Die erforderlichen Gutachten werden im Rahmen des Bauleitplanverfahrens erstellt und deren Ergebnisse in der frühzeitigen Beteiligung, bzw. der Offenlage mit ausgelegt.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes sowie der Änderung des Flächennutzungsplanes liegen in der Zeit vom
09.06.2020 bis einschließlich 10.07.2020
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen. Wir bitten daher um vorherige Terminvereinbarung unter 09278 977-73.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.
Weidenberg, 18. Mai 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Aufstellung des Bebauungsplanes „Ferienhäuser Lehen“ . . .
. . . im Bereich der Fl. Nr. 41 (TF) Gemarkung Lehen; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschluss;
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Markt Gemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 06.04.2020 beschlossen, im oben genannten Bereich den Bebauungsplan „Ferienhäuser Lehen“ aufzustellen.
In diesem Bereich soll eine Bebauung mit Ferienhäusern entlang der Ortsstraße ermöglicht werden. Das Gebiet soll daher als „Sondergebiet Ferienhäuser“ ausgewiesen werden.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes liegt in der Zeit vom
11.05.2020 bis einschließlich 12.06.2020
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.
Weidenberg, 08.04.2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Zukunftswerkstatt KJR / Markt Weidenberg
Liebe jugendliche Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die in der Veranstaltung „Zukunftswerkstatt“ angestoßenen und aufgegriffenen Themen wurden über den KJR zusammengefasst und dem Marktgemeinderat vorgestellt.
Der Markt Weidenberg bittet die an der Themensammlung beteiligten Jugendlichen um Mitarbeit bei der weiteren Entwicklung und Gestaltung. Dazu benötigen wir in erster Linie Namen und Kontaktdaten (Mail) der jeweiligen Ideengeber, damit hier ganz gezielt Arbeitskreise gebildet werden können.
Oberstes Ziel des Marktes ist es, die Jugendlichen hier intensiv einzubinden. Dazu benötigen wir Ihre Unterstützung. Kontaktaufnahme bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes – WHG – vom 31.07.2009
(BGBl I S. 2585), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.12.2018 (BGBl S. 2254) und des Bayerischen Wassergesetzes – BayWG – (BayRS 753-1-U) vom 25.02.2010 (GVBl S. 66), zuletzt geändert durch § 5 des Gesetzes vom 24.07.2019 (GVBl. S. 408)
Antrag auf Erteilung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis nach § 15 WHG für das Einleiten von Abwasser aus den Ortskanälen in Höflas, Gossenreuth und Heßlach in verschiedene Vorfluter durch den Markt Weidenberg, Rathausplatz 1, 95466 Weidenberg
Auf die Bekanntmachung unter „Amtliche Bekanntmachungen Verwaltungsgemeinschaft“ wird verwiesen.
Weidenberg, 17. März 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Freiwillige Feuerschutzabgabe im Markt Weidenberg
Sehr geehrte Mitbürgerinnen und Mitbürger,
die freiwillige Feuerschutzabgabe wurde im Jahr 2018 im Rahmen eines Spendenaufrufes erstmalig im Markt Weidenberg erbeten.
Nach Abschluss der Unterlagen verzeichnen wir leider nur noch einen sehr geringen Eingang von freiwilligen Spenden.
Der Markt Weidenberg ist im Rahmen seiner Pflichtaufgabe bestrebt, den Sicherheitsstandard, den Sie als Bürgerinnen und Bürger gewohnt sind, durch eine zukunftssichere und effiziente Einplanung der vorhandenen Einsatzmittel aufrechterhalten zu können.
Der Markt Weidenberg steht auch 2020 vor finanziellen Herausforderungen, wenn es z. B. um den Austausch verbrauchter Einsatzkleidung für die ehrenamtlichen Einsatzkräfte, die Beschaffung von Wechselkleidung nach längeren Einsätzen oder die Modernisierung von technischem Gerät gilt.
Ihre Spenden werden somit zu 100% in Projekte investiert, die unser aller Sicherheit dienen.
Wir möchten alle Bürgerinnen und Bürger des Marktes Weidenberg auch im Jahr 2020 bitten, eine freiwillige Feuerschutzabgabe in Höhe von 10,00 Euro an den Markt Weidenberg zu spenden.
Bankverbindung:
Sparkasse Bayreuth IBAN: DE28 7735 0110 0570 3612 20
BIC: BYLADEM1SBT
Wenn Sie sich zur Zahlung der freiwilligen Feuerschutzabgabe 2020 entschließen sollten, gilt Folgendes zur Überweisung:
Bis zu einer Höhe von 200 Euro gilt der Kontoauszug als Spendenbescheinigung. Ab 201 Euro bitte Namen und Anschrift für die Spendenbescheinigung angeben.
Der Markt Weidenberg steht Ihnen für Fragen jederzeit gerne zur Verfügung. Für Ihre Förderung bedanken wir uns bereits heute recht herzlich!
Weidenberg, Februar 2020
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
1. Änderung des Bebauungsplanes „Görschnitz II“ . . .
. . . und zeitgleiche Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz
Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 29.07.2019 beschlossen, im Bereich der Fl. Nr. 200/1 Gemarkung Görschnitz, den Bebauungsplan „Görschnitz II“ zu ändern. Parallel wird der Flächennutzungsplan entsprechend geändert. In dem Bereich soll eine zusätzliche Baufläche entstehen. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist dieser Bereich als „Bolz- und Spielplatz“ festgesetzt. Da kein Bedarf mehr vorhanden war wurde am 14.08.2018 durch den Marktgemeinderat beschlossen den Bolz- und Spielplatz zu entfernen und die vorhandenen Spielgeräte zu entfernen.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Ausweisung eines Baugebietes auf diesem Grundstück, bzw. der Änderung, bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
Der Entwurf der Bebauungsplanänderung, sowie der Flächennutzungsplanänderung liegen in der Zeit vom
10.09.2019 bis einschließlich 11.10.2019
im Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Weidenberg, 16.08.2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Bebauungsplan "Wohnpark Weidenberg" . . .
. . . im Bereich der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gmkg. Weidenberg
Bekanntmachung gem. § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 08.10.2018 beschlossen, im Bereich der Fl. Nrn. 799 und 384/2, beide Gemarkung Weidenberg, einen Bebauungsplan aufzustellen. Es soll attraktiver und barrierefreier Wohnraum in unmittelbarer Nähe zu der im Jahr 2018 eröffneten „Neuen Mitte“ und zum Bahnhof entstehen. Durch die Errichtung des „Wohnparks Weidenberg“ soll der Untermarkt weiter belebt werden. Die Bürger sowie die berührten Träger öffentlicher Belange wurden zum Verfahren gehört und die vorgebrachten Anregungen im Gemeinderat behandelt und in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Der Markt Weidenberg hat mit Beschluss des Marktgemeinderates vom 17.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen:
Bekanntmachung | Begründung | Bebauungsplan
Aufstellung des Bebauungsplanes „Brunnenwiese“ . . .
. . . im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weidenberg und Änderung des Bebauungsplanes „Waizenreuther Weg“
Öffentliche Auslegung gemäß §3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß §4 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 02.07.2018 beschlossen, im Bereich der Fl. Nr. 1504, 1505, 1506, 1507, 1510, alle Gemarkung Weidenberg, den Bebauungsplan „Brunnenwiese“ aufzustellen und den Bebauungsplan „Waizenreuther Weg“ zu ändern. Mit dem Bebauungsplan „Brunnenwiese“ soll ein Wohnbaugebiet ausgewiesen werden. Durch die Überschneidung mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Waizenreuther Weg“ soll dieser abgeändert werden. Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 17.06.2019 beschlossen, die öffentliche Auslegung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB und die gleichzeitige Anhörung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Es liegen folgende umweltbezogene Stellungnahmen vor:
Bebauungsplan Brunnenwiese:
- Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019
- Landratsamt Bayreuth vom 09.05.2019
Änderung des Bebauungsplans „Waizenreuther Weg“:
- Bayerischer Bauernverband vom 07.05.2018
- Wasserwirtschaftsamt Hof vom 18.05.2019
- Landratsamt Bayreuth vom 08.05.2019
Diese Unterlagen können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden.
Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Bebauungsplanänderung mit Begründungen und die oben genannten Unterlagen liegen in der Zeit vom
10.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019
in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Die Unterlagen sind ebenfalls im Internet hier einzusehen:
Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB).
Weidenberg , 18. Juni 2019
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Erlass einer Marktgebührensatzung, nochmalige Aufklärung
Nach Überzeugung des Marktes Weidenberg besteht unter den Fieranten, Vereinen, Gewerbetreibenden und Bürgern große Unsicherheit über den Umfang und die Anwendung der Marktgebührensatzung, welche durch den Marktgemeinderat im Januar 2018 beschlossen und im Amtsblatt verkündet wurde. Der Markt Weidenberg nimmt diese Bedenken sehr ernst und will hier erneut aufklären, nachdem die Resonanz bei Bürgerversammlungen und Vereinsvertreterversammlungen überschaubar war und bei solchen Veranstaltungen nicht viele der Betroffenen erreicht werden konnten.
Hintergrund
Der Markt Weidenberg befindet sich aktuell in einer Haushaltskonsolidierungsphase, bei welcher dieser durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) begleitet wird. Im Prüfungsbericht wurde neben vielen anderen Ansatzpunkten auch das Fehlen einer Marktordnung und einer Marktgebührensatzung angemahnt. Die konsequente Abarbeitung des Prüfungsberichts ist wiederum Voraussetzung für die Gewährung von Stabilisierungshilfen durch den Freistaat Bayern an den Markt Weidenberg mit dem Ziel, Schulden abzubauen und den Markt dadurch zu konsolidieren. Durch die ausgesprochen zügige Abarbeitung des Prüfungsberichts in einem Zeitrahmen von etwa 1 ½ Jahren wurden die Voraussetzungen zur Gewährung von Stabilisierungshilfen in Höhe von insgesamt bisher 6,5 Millionen Euro für den Markt Weidenberg geschaffen.
Marktgebührensatzung explizit
Durch Einnahmen aus der Marktgebührensatzung kann logischerweise weder der Haushalt ausgeglichen, der Schuldenabbau extrem vorangetrieben werden noch das Marktgeschehen kostenrechnend betrieben werden. Die Marktgebührensatzung ist jedoch ein kleiner Baustein in einem großen Mosaik, welches in seiner Gesamtheit bisher zur Gewährung von Stabilisierungshilfen führte, mit dem Anspruch, auch künftig vom Freistaat Bayern solche mit dem Ziel der vollständigen Konsolidierung zu erhalten. Die festgelegten Gebühren wurden Vergleichen unterzogen und dürfen durchaus als angemessen bewertet werden.
Leistung des Marktes Weidenberg für den Betrieb und das Gelingen von Märkten
Insbesondere beim Auf- und Abbau der Buden zum Andreasmarkt leistet der Bauhof des Marktes ganz Erhebliches und trägt zu einem reibungslosen Ablauf der Veranstaltung bei. Jeder Stand ist mit kostenlosem Stromanschluss versehen. Eine Überprüfung der Gaststättengerechtigkeit fand bisher nicht statt. Der Markt Weidenberg leistet daher bisher und auch künftig nicht Unerhebliches beim Auf- / Abbau der Gesamtanlage und begleitet und fördert den Betrieb.
Der Andreasmarkt ist neben anderen Veranstaltungen eine feste Größe und über die Grenzen hinaus bekannt. Dafür bedarf es eines hohen ehrenamtlichen Einsatzes, den der Markt Weidenberg gerne durch Sachleistungen unterstützt. Beides ist auch zukünftig Voraussetzung für ein gutes Gelingen.
Fazit
Der Erlass und die Anwendung der Marktgebührensatzung als Erfüllung einer von mehreren Auflagen aus dem Prüfungsbericht des BKPV trägt indirekt als Voraussetzung zur Gewährung von Stabilisierungshilfen in der vorgenannten Höhe zur Haushaltskonsolidierung und damit zum Erlangen der andauernden finanziellen Leistungsfähigkeit des Marktes Weidenberg bei.
Eine andere Handlungsweise wäre derzeit nicht zu verantworten und würde die dringend benötigten Stabilisierungshilfen in Millionenhöhe womöglich gefährden. Wir bitten deshalb um Verständnis, dass der Marktgemeinderat in einem demokratischen Prozess eine Marktgebührensatzung beraten und erlassen hat.
Zur Erläuterung eines vertieften Sachverhaltes und damit zur Aufklärung im Detail bei entsprechendem Bedarf stehen Ihnen sehr gerne Bürgermeister Wittauer, Geschäftsleiter Bauer und Kämmerer Böhner zur Verfügung. Der Markt Weidenberg möchte Sie nicht im Ungewissen lassen und damit aber auch unqualifizierten Auffassungen und Einschätzungen entgegenwirken und zur Aufklärung beitragen.
Marktsatzung
Marktsatzung (PDF)
Veröffentlichung von Personenstandsdaten im Amtsblatt
Aufgrund von Anregung aus der Bürgerschaft und unserer Abonnenten des Amtsblattes werden die Geburtstagsjubilare ab einer der nächsten Ausgaben wieder veröffentlicht. Auch Personenstandsdaten wie Geburten, Eheschließungen, Sterbefälle werden künftig wieder veröffentlicht.
Abgedruckt werden folgende Daten ab dem 70. Geburtstag:
Rufname, Name, Wohngemeinde, Datum und Art des Jubiläums.
Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger bekommen demnächst ein Informationsschreiben zugesandt.
Weidenberg, 17. Februar 2017
Hans Wittauer
Gemeinschaftsvorsitzender
Änderungen bei den Anlaufstellen der Verwaltungsgemeinschaft
Aufgrund der geringen Frequentierung der Amtsstunden in den Anlaufstellen der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg bleiben die Anlaufstellen in Neunkirchen am Main und Stockau künftig geschlossen.
Aus technischen Gründen sind eine Beantragung sowie das Ausgeben von Ausweisen und Reisepässen vor Ort nicht mehr möglich und eine persönliche Vorsprache in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft in den meisten Fällen erforderlich.
Bürgerinnen und Bürger der Gemeinden Emtmannsberg, Kirchenpingarten und Seybothenreuth haben die Möglichkeit, ihre Anliegen, die bislang in den Anlaufstellen vorgebracht wurden, im Rahmen der Bürgermeistersprechstunden zu erledigen.
Die bisherigen Amtsstunden in den Anlaufstellen entfallen hiermit.
Die Sprechstunden finden Sie hier.