Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg;

Bekanntmachung der erneuten, eingeschränkten und verkürzten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 06.03.2023 den geänderten Entwurf des Bebauungsplans „Ferienhausgebiet In der Au“ im Bereich der Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg gebilligt. 

Die erste öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 09.01. bis 08.02.2023 statt. Da der Entwurf geändert wurde, erfolgt hiermit die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung. In seiner öffentlichen Sitzung am 06.03.2023 wurde dem neuen Entwurf des Bebauungsplans zugestimmt und die erneute, eingeschränkte und verkürzte öffentliche Auslegung nach § 4 a Absatz 3 BauGB, in Bezug auf die geänderten beziehungsweise ergänzten Teile, beschlossen. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf die der Begründung beigefügte schalltechnisch Untersuchung sowie die daraus resultierende Festsetzung im Bebauungsplan untern Nr. 9.0.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 461/5 (TF) und 462 (TF), beide Gemarkung Weidenberg und somit einen Teil der Ortstraße „In der Au“ sowie die brachliegenden ehemaligen Tennisplätze.
Ferienhausgebiet In der Au
Geltungsbereich des Bebauungsplans (nicht maßstabsgetreu)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans soll die Wiederbenutzbarkeit der brach-liegenden Tennisplätze für die Errichtung von Ferienhäusern ermöglicht werden. Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des verein-fachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung mit Schalltechnischer Untersuchung liegen
in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 03.05.2023

In der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Bauverwaltung, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Stellungnahmen können während dieser Frist, ausschließlich zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen, in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) abgegeben werden. Aufgrund der aktuellen Situation kann es Einschränkungen des Besucherverkehrs kommen. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSVGO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben angeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis zur beschränkten verfahrensrechtlichen Präklusion:
Bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 BauGB)

Weidenberg, den 15. März 2023
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg

Berichtigung des Flächennutzungsplans