Aufstellung des Bebauungsplans „Wacholderich II“

Aufstellung des Bebauungsplans „Wacholderich II“ im Bereich der Fl. Nrn. 140, 141, 142, 143, 144, 145 und 148, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 147/3, 149 und 153, alle Gemarkung Neunkirchen am Main; Bekanntmachung der Öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 20.03.2023 den Entwurf des Bebauungsplans „Wacholderich II“ gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 140, 141, 142, 143, 144, 145 und 148, sowie Teilflächen der Fl. Nrn. 147/3, 149, 153 und 155 alle Gemarkung Neunkirchen am Main.
Wacholderich II
(Geltungsbereich nicht Maßstabsgetreu)

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen Bauflächen für Einfamilien- und Mehrfamilienwohnhäuser zur Deckung des vorhandenen Bedarfs ausgewiesen werden.

Die Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung) und damit analog des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 BauGB. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2 a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 a Abs. 1 und § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung liegt
in der Zeit vom 11.04.2023 bis einschließlich 10.05.2023

in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Aufgrund der aktuellen Situation kann es zu Einschränkung des Parteienverkehrs kommen. Wir bitten daher um vorherige Terminvereinbarung unter 09278/977-73. 
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.

Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Weidenberg, 15. März 2023
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg

Berichtigung des Flächennutzungsplans