Aufstellung des Bebauungsplans „Agrovoltaik an der Bocksleite“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der Fl. Nrn. 1031 und 1032, beide Gemarkung Weidenberg; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB); Frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und gleichzeitige Benachrichtigung der betroffenen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Der Marktgemeinderat Weidenberg hat in seiner Sitzung am 09.10.2023 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, im oben genannten Bereich den Bebauungsplan „Agrovoltaik an der Bocksleite“ aufzustellen, sowie den Flächennutzungsplan zu ändern. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl. Nrn. 1031 und 1032, beide Gemarkung Weidenberg.
(Geltungsbereich nicht Maßstabsgetreu)
Auf dieser Fläche soll eine Photovoltaik Freifeldanlage mit erhöhtem Abstand zum Boden und zwischen den Reihen errichtet werden, um die Flächen zwischen und unter den Modulen weiterhin landwirtschaftlich nutzen zu können und zeitgleich die Produktion von Energie als Sonnenenergie zu ermöglich.
Die Aufstellung des Bebauungsplans vorhabenbezogenen Bebauungsplans nach § 12 Abs. 2 BauGB für ein Sonstiges Sondergebiet gemäß § 11 BauNVO erfolgt im Regelverfahren nach. Die Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Mit der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Information der Träger öffentlicher Belange soll derzeit geprüft werden, ob grundsätzliche Bedenken gegen die Bauleitplanung bestehen. Eine Detailplanung ist daher bisher noch nicht erfolgt.
Die Entwürfe des Bebauungsplans mit Begründung und Umweltbericht sowie der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung liegen in der Zeit vom
07.11.2023 bis einschließlich 08.12.2023
in der Bauverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Weidenberg, Rathausplatz 2, 95466 Weidenberg, zu den allgemeinen Dienststunden öffentlich aus. Die Unterlagen sind in diesem Zeitraum ebenfalls Hier einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können Anregungen zur Bauleitplanung schriftlich oder während der allgemeinen Dienststunden zur Niederschrift (gebührenpflichtig) vorgebracht werden.
Hinweis zum Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Weidenberg, 13. Oktober 2023
Hans Wittauer
Erster Bürgermeister
Markt Weidenberg